TED·505103-2026·Schließt in 30 Tagen

Ausstattung des Hofsaales im Finanzamt für Körperschaften II und IV mit Medientechnik

Berlin
Berlin, Germany·Veröffentlicht 22. Juli 2026
IT-DienstleistungenBüro- und GeschäftsausstattungÖffentliche VerwaltungMedientechnikOeffentliche VerwaltungBerlinVeranstaltungstechnikAusstattung
Auftragswert
~€100k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
20. Aug. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Technische Finanzamt Berlin schreibt die medientechnische Ausstattung des Hofsaales im Finanzamt für Körperschaften II und IV in der Magdalenenstraße 25 aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Installation der entsprechenden Technik. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 20. August 2026.

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Ausstattung des Hofsaales - Finanzamt für Körperschaften II und IV - in der Magdalenenstr. 25, 10365 Berlin, mit Medientechnik

VergabeHero-Einschätzung

Das Technische Finanzamt Berlin sucht einen Dienstleister für die medientechnische Ausstattung des Hofsaales im Finanzamt für Körperschaften II und IV in Berlin-Lichtenberg. Dabei geht es um die Installation moderner Technik, um den Saal für Veranstaltungen oder Konferenzen nutzbar zu machen. Da es sich um eine spezifische technische Ausstattung handelt, sollten Bieter Erfahrung in der professionellen Medientechnik mitbringen. Die Frist für die Einreichung der Angebote läuft bis zum 20. August 2026.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Ausstattung des Hofsaales - Finanzamt für Körperschaften II und IV - in der Magdalenenstr. 25, 10365 Berlin, mit Medientechnik

Ausstattung des Hofsaales - Finanzamt für Körperschaften II und IV - in der Magdalenenstr. 25, 10365 Berlin, mit Medientechnik

CPV 32340000Frist 20. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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