Außenwerbekonzession für Werberechte auf städtischen Flächen in Rostock
Was wird ausgeschrieben
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock vergibt eine Dienstleistungskonzession für das exklusive Werberecht auf städtischen Flächen. Das Konzessionspaket umfasst verschiedene Werbeformate: FGU (Freie Großflächen), digitale Groß-Screens (bis zu 15 Stück), digitale Klein-Screens, City-Light-Boards/Mega-Lights, City-Light-Säulen sowie City-Light-Poster-Vitrinen. Der Konzessionär darf die Werbeträger an definierten Standorten errichten, betreiben und nutzen – erforderliche Baugenehmigungen vorausgesetzt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock vergibt die Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befindlichen Flächen mit folgendem Inhalt: FGU, digitale Groß-Screens, digitale Klein-Screens, City-Light-Boards/Mega-Lights, City-Light-Säulen, City-Light-Poster-Vitrinen
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock vergibt eine Außenwerbekonzession, also das exklusive Recht, Werbung auf städtischen Flächen zu schalten und zu vermarkten. Zum Konzessionsumfang gehören verschiedene Werbeformate wie digitale Groß-Screens (bis zu 15 Stück), kleinere digitale Screens, klassische City-Light-Boards und beleuchtete Werbesäulen – insgesamt ein breites Portfolio an physischen und digitalen Werbeflächen in der Hansestadt. Der Konzessionär erhält das Recht, diese Werbeträger an definierten Standorten zu errichten und zu betreiben, muss dafür aber ein Mindestentgelt zahlen und Umsatzbeteiligung an die Stadt leisten. Die Vergabe erfolgt anhand mehrerer Kriterien: neben dem Mindestentgelt (30 %) und der Umsatzbeteiligung (50 %) werden auch Nachhaltigkeitsaspekte (10 %) und die Akzeptanz des Vertragswerks (10 %) bewertet. Es handelt sich um eine Konzession, bei der der Betreiber das Werbegeschäft auf eigene Rechnung und eigenes Risiko führt und im Gegenzug Entgelte an die Stadt zahlt.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis zur Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
- Erfahrung mit Betrieb von Außenwerbeflächen oder vergleichbaren Konzessionen
- Bereitschaft zur Umsatzbeteiligung und Zahlung eines Mindestentgelts
- Akzeptanz des vorgegebenen Vertragswerks
- Nachhaltigkeitskonzept für den Betrieb der Werbeflächen
- Fähigkeit zur Einholung erforderlicher Baugenehmigungen
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotDem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Baugenehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß an den definierten Standorten zu nutzen: — Digitale Groß-Screens auf Monofüßen: bis zu 15; entweder in der Bauform neun (9) bis zehnkommafünf (10,5) m², quer (jeweils um Reduzierung eines City-Light-Boards/Mega-Lights im Verhältnis 1:1) bis zu 15 oder in der Bauform sechs (6) bis acht (8) m², hochkant (jeweils um Reduzierung eines City-Light-Boards/Mega-Lights im Verhältnis 1:1) bis zu 15 — Digitale Klein-Screens (70“ bis 84“, hochkant, analog/digital) bis zu 440 davon freistehend (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) oder einer City-Light-Säule im Verhältnis 1:1) bis zu 50 und integriert in FGU (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (integriert in FGU) im Verhältnis 1:1) bis zu 340, je Neu-FGU 1 (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (integriert in FGU) im Verhältnis 1:1) und ausgelagerte Werbeträger („AWT“) (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (AWT) im Verhältnis 1:1) bis zu 50 — City-Light-Boards/Mega-Lights (18/1, quer, auf Monofuß) (jeweils um Reduzierung eines freistehenden digitalen Groß-Screens auf Monofuß im Verhältnis 1:1) bis zu 15 — City-Light-Säulen (8/1, auch drehend) bis zu 16 — City-Light-Poster-Vitrinen (4/1, hochkant) bis zu 531 davon freistehend bis zu 136 davon mindestens 50 und integriert in FGU bis zu 340 (jeweils um Reduzierung eines digitalen Klein-Screens (integriert in FGU) im Verhältnis 1:1), je Neu-FGU 1 (jeweils um Reduzierung eines digitalen Klein-Screens (integriert in FGU) im Verhältnis 1:1) und ausgelagerte Werbeträger („AWT“) bis zu 55 (jeweils um Reduzierung eines digitalen Klein-Screens (AWT) im Verhältnis 1:1) Die genauen Vorgaben für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergeben sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern zusammen mit den weiteren Vergabunterlagen zur Verfügung gestellt wurde.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price30%
Mindestentgelt
- price50%
Umsatzbeteiligung
- quality10%
Nachhaltigkeit
- quality10%
Akzeptanz des vorgegebenen Vertragswerks
Zeitplan
- 27. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert