Außenanlagen-Sanierung Wohnquartier Florian-Geyer-Straße 1-11 in Gera
Was wird ausgeschrieben
Die Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH schreibt die Neugestaltung der Außenanlagen für ein saniertes Wohnquartier in Gera aus. Der Auftrag umfasst Pflasterarbeiten, Tiefbau für Rampen, umfangreiche Pflanzungen sowie die Errichtung eines Waldspielplatzes und Müllstellplatzes. Die Arbeiten sind Teil einer umfassenden Komplexsanierung von Plattenbauten des Typs WBS70.
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Die Gebäude Florian-Geyer-Str. 1 -11 befinden sich im Stadtzentrum von Gera und sind Bestandteil des Denkmalensembles „Altstadt“ sowie des Sanierungsgebietes „Stadtzentrum“. Sie können über die Anliegerstraße zum Stadtgraben angefahren werden. Die Wohnhäuser wurden im Jahr 1979/1980 als 5-geschossige Plattenbauten mit Hochparterre errichtet. Es handelt sich um den Typ WBS70. Die Häuser 1, 3 und 5 sind parallel zum Stadtgraben angeordnet, die Häuser 7, 9 und 11 stehen orthogonal dazu. Somit entsteht die L-förmige Anordnung, die gemeinsam mit dem angrenzenden Kornmarkt ein Quartier bildet, das durch einen Innenhof abgeschlossen wird. Die Hauseingänge befinden sich hofseitig. Während der Sanierungsarbeiten sind die Gebäude unbewohnt. Im Rahmen der Komplexsanierung sollen zur Verbesserung der Wohnqualität insgesamt vier neue Personenaufzüge errichtet werden. Zwei Aufzüge entstehen in den Bereichen der Treppenhäuser 1 und 3 und bedienen jeweils die Zwischenpodeste (halbes Geschoss). Zwei weitere Aufzüge werden außenliegend an die Eingänge Haus 5-7 sowie Haus 9 angebaut und so geführt, dass ein ebenerdiger Zugang zu den Wohnungen auf den jeweili-gen Etagen gewährleistet ist. Am Haus 5/7 wird hierfür ein Anbau errichtet, der als Aufzugsschacht und Verbinder dient. Dafür sind Grundrissanpassungen in den betroffenen Bereichen erforderlich. Auf diese Weise wird für die ausgewählten Zugänge eine barrierearme Erschließung vollständig realisiert. Zur Reduktion des Wärmebedarfes und zur Erhöhung der Energieeffizienz ist zusätzlich die energetische Sanierung des Gebäudes durch Anbringen eines WDVS, die Erneuerung der Fenster mit 3-fach-Verglasung und das Anbringen von neuen Balkonbrüstungen mit aufgesetzter Balkonverglasung vorgesehen. Zusätzlich wird am Haus 11 einer neuer Eckbalkon installiert. Weiterhin erfolgen die Erneuerung des Daches, die Sanierung der kompletten Haustechnik, der Treppenhäuser, der Grundleitungen sowie die Aufwertung des Wohnumfeldes. Alle Wohnungen sollen nach Entkernung/Abbrucharbeiten (Abbruch leichter Trennwände zwischen Küche und Wohnzimmer, Abbruch Brüstung und Schwellen im Bereich der Balkone) saniert werden. Hierbei erfolgt die Erneuerung der Bäder mit Sanitärgegenständen und Fliesen, der Wohnungstechnik, der Bodenbeläge, der Tapeten an Decken und Wänden, der Wohnungseingangstür, der Innentüren und der Fenster mit 2-flügligen Balkontüren. Kurzbeschreibung zu Art und Umfang der Leistung: Pflasterarbeiten und Befestigungen • Pflasterbelag Fußwege - Komplettaufbau: ca. 250 m² • Feuerwehrzufahrt: ca. 30 m² • Kiesstreifen: ca. 200 m • Öffentlicher Gehweg wiederherstellen ca. 40 m² • Erneuerung Stellplätze ca. 60 m² Tiefbauarbeiten • Rampe mit beidseitigen Winkelstützen: ca. 8 m Pflanzarbeiten • Stauden: ca. 400 Stück • Gehölze: 15 Stück • Grünflächen - Rasen: ca. 800 m² Ausstattung • Waldspielplatz: 1 Stück • Müllstellplatz, ca. 9,5 x 4,5 m: 1 Stück • Mauer aus vorhandenen Betonelementen, L x H = ca. 8 x 3 m: 1 Stück • Schlosserarbeiten – Edelstahlhandlauf: ca. 30 m Die Details zum Leistungsumfang sind dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die Geraer Wohnungsbaugesellschaft saniert ein Wohnquartier im Stadtzentrum von Gera und sucht nun einen Auftragnehmer für die Gestaltung der Außenanlagen. Zu den Aufgaben gehören unter anderem Pflasterarbeiten für Wege und Stellplätze, der Bau einer Rampe, die Begrünung des Innenhofs sowie die Installation eines Waldspielplatzes und eines Müllplatzes. Die Arbeiten finden im Rahmen einer umfassenden Modernisierung von fünfgeschossigen Wohngebäuden statt, die während der Bauzeit unbewohnt sind. Es handelt sich um ein klassisches Garten- und Landschaftsbauprojekt zur Aufwertung des Wohnumfeldes.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Insolvenzverfahren oder Liquidation
- Erklärung zur Einhaltung von Wettbewerbsregeln und Integrität
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/ dem Mitglied der Bietergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 129, 129 a oder 129 b des Strafgesetzbuches. Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/ dem Mitglied der Bietergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89 c des Strafgesetzbuches oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89 a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuches zu begehen. Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/ dem Mitglied der Bietergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuches. Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/ dem Mitglied der Bietergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 263 des Strafgesetzbuches, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; - § 264 des Strafgesetzbuches, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/ dem Mitglied der Bietergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - §§ 299, 299 a und 299 b des Strafgesetzbuches; - § 108 e des Strafgesetzbuches; - §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, jeweils auch in Verbindung mit § 335 a des Strafgesetzbuches; - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung. Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/ dem Mitglied der Bietergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 232, 232 a Absatz 1 bis 5, §§ 232 b bis 233 a des Strafgesetzbuches. Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt. Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - Verstoß gegen umwelt-. sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen. Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - Zahlungsunfähigkeit, Eröffnung / Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder ein vergleichbares Verfahrens über das Vermögen des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmer ist ein - Ablehnung der Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse. Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder Einstellung seiner beruflichen Tätigkeit. Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - eine Person, die für den Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ den Nachunternehmer verantwortlich handelt, hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Bieters/ des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers infrage gestellt wird. Schwere Verfehlungen in diesem Sinne können beispielweise rechtskräftige Verurteilungen mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen sowie Geldbußen von mehr als € 2.500,00 wegen §§ 242, 246, 253, 266, 267, 268, 283 bis 283 d, 298 StGB darstellen. Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - erheblich oder fortdauernd mangelhaft Erfüllung wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages mit der Folger einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge. Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: - in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Zurückhaltung von Auskünften; - Versuch, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen; - Versuch, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte; - fahrlässig oder vorsätzlich Übermittlung irreführender Informationen, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder Versuch, solche Informationen zu übermitteln. Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass kein Ausschlussgrund gemäß: - § 21 AEntG, - § 98 c AufenthG, - § 19 MiLoG, - § 21 SchwarzArbG, - § 22 LkSorgPflG vorliegt. Im Übrigen wird auf die §§ 123,124 GWB sowie auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung verwiesen. Die Auftraggeberin kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Aufteilung in Lose
1 LotKurzbeschreibung zu Art und Umfang der Leistung: Pflasterarbeiten und Befestigungen • Pflasterbelag Fußwege - Komplettaufbau: ca. 250 m² • Feuerwehrzufahrt: ca. 30 m² • Kiesstreifen: ca. 200 m • Öffentlicher Gehweg wiederherstellen ca. 40 m² • Erneuerung Stellplätze ca. 60 m² Tiefbauarbeiten • Rampe mit beidseitigen Winkelstützen: ca. 8 m Pflanzarbeiten • Stauden: ca. 400 Stück • Gehölze: 15 Stück • Grünflächen - Rasen: ca. 800 m² Ausstattung • Waldspielplatz: 1 Stück • Müllstellplatz, ca. 9,5 x 4,5 m: 1 Stück • Mauer aus vorhandenen Betonelementen, L x H = ca. 8 x 3 m: 1 Stück • Schlosserarbeiten – Edelstahlhandlauf: ca. 30 m Die Details zum Leistungsumfang sind dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Zeitplan
- 1. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung