Außenanlagen Ersatzneubau Hochschule Münster IG 1
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW vergibt die Außenanlagen für den Ersatzneubau des Institutsgebäudes 1 der Hochschule Münster. Das Los umfasst Rückbauarbeiten (Schotter, Asphalt), Entwässerungsbau, Befestigungsarbeiten (Pflaster, Asphalt), Winkel-Stützwände, Ausstattungen wie Bänke und Abfallbehälter, Außenbeleuchtung, Zaunbau sowie vegetationstechnische Arbeiten mit Rasen und Bepflanzungen. Die Ausführungsfrist endet am 16.06.2026.
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Außenanlagen
- Eignung nach § 124 GWB
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
- Keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 GWB - § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie sämtliche Ausschlussgründe nach § 123 GWB keine
Außenanlagen: - Rückbau von BE-Flächen (Schotter und Asphalt) · Entwässerungsbauarbeiten · Befestigungsarbeiten, Pflaster · Befestigungsarbeiten, Asphalt · Winkel-Stützwände · Ausstattungen (Bänke, Abfallbehälter, etc.) · Außenbeleuchtung · Zaunbauarbeiten · Vegetationstechnische Arbeiten (Rasen und Bepflanzungen)
- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 16. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung