Umbau der Außenanlagen für den Kinderhort im ehemaligen Progymnasium Weißenburg

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Weißenburg schreibt die Neugestaltung der Außenanlagen für den Umbau eines ehemaligen Progymnasiums zum Kinderhort aus. Der Leistungsumfang umfasst Erdarbeiten, Pflaster- und Asphaltarbeiten, Entwässerung, die Installation von Spielgeräten sowie Bepflanzungen. Das Projekt ist als ein Los ausgeschrieben und dient der Schaffung eines kindgerechten Außenbereichs inklusive Rettungswegen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Umbau und Nutzungsänderung des ehemaligen Progymnasiums zum Kinderhort sowie Errichtung von zwei Außentreppenanlagen (2. Rettungsweg)Im Rahmen der Baumaßnahme soll das ehemalige Progymnasium zum Kinderhort umgebaut werden. Das Gebäude wurde zuletzt 2012 als Schule genutzt.Umfang der Arbeiten der Außenanlagen:1. Erdarbeiten und Abbruch / 2. Belags- und Pflasterarbeiten, Asphaltarbeiten / 3. Entwässerung und Einbauten / 4. Spielgeräte / 5. Pflanzung
Die Stadt Weißenburg plant den Umbau eines ehemaligen Schulgebäudes in einen Kinderhort und sucht hierfür einen Auftragnehmer für die Gestaltung der Außenanlagen. Die Arbeiten umfassen unter anderem Erdarbeiten, das Anlegen von Wegen und Flächen, die Entwässerung, das Aufstellen von Spielgeräten sowie die Begrünung des Geländes. Da das Gebäude als Kinderhort genutzt werden soll, ist eine fachgerechte Umsetzung der Außenbereiche für die Sicherheit und Nutzbarkeit durch die Kinder entscheidend. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nachweisen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. - Siehe Vergabeunterlagen -
Aufteilung in Lose
1 Lot1. Erdarbeiten und Abbruch2. Belags- und Pflasterarbeiten, Asphaltarbeiten3. Entwässerung und Einbauten4. Spielgeräte5. Pflanzung
Zeitplan
- 8. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung