Einführung und Betrieb eines Enterprise Content Management Systems für sächsische Kunst- und Musikhochschulen
Was wird ausgeschrieben
Die sächsischen Kunst- und Musikhochschulen schreiben die Einführung und den Betrieb eines Enterprise Content Management Systems (ECM) aus. Der Auftrag umfasst die Implementierung, den laufenden Betrieb sowie Optionen zur Nachnutzung durch andere Einrichtungen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit, die über die reinen Einführungsleistungen hinausgeht. Die Vergabe erfolgt anhand der Kriterien Preis (30 %) und Qualität (70 %).
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Ausschreibung zur Einführung und zum Betrieb eines Enterprise Content Management Systems an den sächsischen Kunst- und Musikhochschulen mit Optionen zur Nachnutzung (Rahmenvereinbarung)
Die Palucca Hochschule für Tanz Dresden vergibt im Namen mehrerer sächsischer Kunst- und Musikhochschulen den Auftrag zur Einführung und zum Betrieb eines Enterprise Content Management Systems. Bei diesem System handelt es sich um eine Softwarelösung zur zentralen Verwaltung digitaler Inhalte wie Dokumente, Bilder und Medien, die künftig an allen beteiligten Hochschulen eingesetzt werden soll. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung angelegt, das heißt der Anbieter wird für mehrere Jahre gebunden sein und die Hochschulen können das System schrittweise einführen und nutzen. Die Qualität des Konzepts und der angebotenen Leistungen fließen mit 70 % stärker in die Bewertung ein als der Preis (30 %), was auf hohe Anforderungen an die fachliche Lösung hindeutet.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eignung nach §§ 123 und 124 GWB (Ausschlussgründe)
- Nachweis der Unbedenklichkeitserklärung (Anlage A)
- Erfahrung mit ECM-Implementierungen im öffentlichen Sektor
- Fähigkeit zur Betreuung mehrerer Standorte
- Einhaltung deutscher Datenschutz- und Compliance-Anforderungen
- Nachweis vergleichbarer Referenzprojekte
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
• Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Betrug oder Subventionsbetrug • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Bildung krimineller Vereinigungen • Bildung und/oder Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Bildung terroristischer Vereinigungen • Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Einstellung der beruflichen Tätigkeit • Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Insolvenz • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Interessenkonflikt wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. • Interessenkonflikt aufgrund Teilnahme an dem Vergabeverfahren • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, wenn ein Ausgleich des strukturellen Erkenntnisgewinns nicht möglich ist __________________________________________________________________________________ • Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt.__________________________________________________________________________________ • Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung • Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Rein nationale Ausschlussgründe • § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, • § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, • § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet • § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Schwere Verfehlung • Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576)genannten Unternehmens- und/oder Personenkreis • Wird über Anlage B - Russlandembargo als Eigenerklärung abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens • Falsche Angaben, verweigerte Informationen, unzulässiger Erhalt vertraulicher Informationen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. • __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen • Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung • direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, wenn ein Ausgleich des strukturellen Erkenntnisgewinns nicht möglich ist • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Zahlungsunfähigkeit • Zahlungsunfähigkeit oder der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage (unter anderem Konkurs, Insolvenz, Vergleichsverfahren, Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter) gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. Entfällt
Aufteilung in Lose
1 LotAusschreibung zur Einführung und zum Betrieb eines Enterprise Content Management Systems an den sächsischen Kunst- und Musikhochschulen mit Optionen zur Nachnutzung (Rahmenvereinbarung)
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price30%
1. Wertungspreis
- quality70%
2. Konzept I 10% Bewertungssystem 0-5 3. Konzept II 10% Bewertungssystem 0-5 4. Konzept III 10% Bewertungssystem 0-5 5. Leistungen 40% Bewertungssystem 0,1, 2 (siehe Anlage „Kriterienkatalog“)
Zeitplan
- 22. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Apr. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung