Schulverpflegungsleistungen für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Was wird ausgeschrieben
Der Ennepe-Ruhr-Kreis schreibt die Mittagsverpflegung für drei Schulen im Cook & Chill-Verfahren aus. Der Auftrag umfasst die Planung, Produktion, den Transport der Speisen sowie die Abwicklung von Bestell- und Abrechnungssystemen. Die Laufzeit und das Auftragsvolumen sind in den Unterlagen definiert.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Ausschreibung umfasst die Schulverpflegungsleistung an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule in Sprockhövel sowie an der Schule Hiddinghausen und der Kämpenschule und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen: • Durchführung der Mittagsverpflegung im Cook & Chill-Verfahren • Abwicklung des Bestellsystems an den o. g. Schulen sowie Abwicklung des Abrechnungssystems mit den Essensteilnehmern an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule • Planung, Produktion und Zubereitung der Speisen für die Mittagsverpflegung an den vorgenannten Schulen in der Betriebsstätte des Auftragnehmers • Transport der produzierten Speisen zu den vorgenannten Schulen inkl. Reinigung der benötigten Transportbehältnisse (Die Regenerierung und Ausgabe der Speisen erfolgt durch den Auftraggeber.) • Entsorgung der an den jeweiligen Schulen anfallenden Speisereste inkl. der Gestellung der erforderlichen Abfallbehälter gemäß den jeweils einschlägigen rechtlichen und hygienebezogenen Bestimmungen Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist in Kapitel 3 dargestellt.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis sucht einen Dienstleister für die tägliche Mittagsverpflegung an drei Schulen: der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule in Sprockhövel, der Schule Hiddinghausen und der Kämpenschule. Das Essen wird dabei im sogenannten Cook & Chill-Verfahren zubereitet – das bedeutet, die Speisen werden zentral produziert, gekühlt transportiert und erst vor Ort in den Schulen wieder erwärmt und ausgegeben. Neben der reinen Zubereitung und Lieferung übernimmt der Auftragnehmer auch die Verwaltung der Bestell- und Abrechnungssysteme für die Schülerinnen und Schüler sowie die Entsorgung der Speisereste. Besonders wichtig sind bei der Auswahl neben dem Preis auch Qualitätskriterien wie der Anteil an Bio-Produkten und eine nachhaltige Speisenplanung.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
- Nachweis über Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
- Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen bei Ausschlussgründen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie den in § 124 Abs. 2 GWB aufgeführten Gesetzen. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 GWB aufgeführt. Bei Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung kann ein Ausschluss nach § 123 Abs. 4 GWB erfolgen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten drei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für sich und evtl. Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder (Datei E1) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nachweis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 aufgeführten Hinweise. (Selbiges gilt für jeden Eignungsleiher (Datei E4 534 EU-EN); bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss). Weiterhin gelten die Ausschlussregelungen der VgV (vgl. § 57 VgV, § 60 VGV). Unterlagen können gemäß § 54 VgV und den Angaben in der Auftragsbekanntmachung nachgefordert werden.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Ausschreibung umfasst die Schulverpflegungsleistung an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule in Sprockhövel sowie an der Schule Hiddinghausen und der Kämpenschule und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen: • Durchführung der Mittagsverpflegung im Cook & Chill-Verfahren • Abwicklung des Bestellsystems an den o. g. Schulen sowie Abwicklung des Abrechnungssystems mit den Essensteilnehmern an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule • Planung, Produktion und Zubereitung der Speisen für die Mittagsverpflegung an den vorgenannten Schulen in der Betriebsstätte des Auftragnehmers • Transport der produzierten Speisen zu den vorgenannten Schulen inkl. Reinigung der benötigten Transportbehältnisse (Die Regenerierung und Ausgabe der Speisen erfolgt durch den Auftraggeber.) • Entsorgung der an den jeweiligen Schulen anfallenden Speisereste inkl. der Gestellung der erforderlichen Abfallbehälter gemäß den jeweils einschlägigen rechtlichen und hygienebezogenen Bestimmungen Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist in Kapitel 3 dargestellt.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
52,63 % = 50 von insgesamt 95 Punkten
- quality
47,37 % = 45 von insgesamt 95 Punkten Unterkriterium B.1 „Zusatzzertifizierung ‚Nachhaltige Verpflegung‘“ 5 Unterkriterium B.2 „Speisenplanung“ 10 Unterkriterium B.3 Anteil der Bio-Produkte 20 Unterkriterium B.4 Lebensmittelsicherheit 10
Zeitplan
- 28. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung