Projektsteuerungs- und Qualitätssicherungsleistungen für CampusHafenCity

Was wird ausgeschrieben
Schulbau Hamburg schreibt Beratungsleistungen für die Qualitätssicherung der Leistungsphasen 8 (Objektüberwachung) für die Kostengruppen 300 und 500 bei Generalunternehmerprojekten aus. Der Fokus liegt auf dem baubegleitenden Controlling, Mängelmanagement sowie technischer und vertraglicher Beratung im Claim-Management. Die Laufzeit und der Umfang beziehen sich spezifisch auf das Projekt CampusHafenCity.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Schulbau Hamburg (SBH) beschafft Beratungsleistungen im Bereich der Qualitätssicherung der LPH 8 für die KG 300 & 500 bei Generalunternehmerprojekten.
Die Schulbau Hamburg (SBH) sucht einen technischen Berater für die Qualitätssicherung beim Bauprojekt CampusHafenCity. Die Aufgabe umfasst die Überwachung der Bauausführung, das Mängelmanagement sowie die Unterstützung bei vertraglichen Fragen gegenüber dem Generalunternehmer. Dabei geht es insbesondere um die Kontrolle der Baukonstruktion (Kostengruppe 300) und der technischen Anlagen (Kostengruppe 500) während der Bauphase. Der Auftraggeber legt bei der Auswahl großen Wert auf das Personalkonzept, das mit 70 Prozent in die Bewertung einfließt, während der Preis mit 30 Prozent gewichtet wird.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß § 123, 124 GWB
- Nachweis der Eignung gemäß § 57, 42 Abs. 1 VgV
- Nachweis der Eignung gemäß § 16 VOB/A
- Vorlage aktueller steuerlicher Bescheinigungen
- Vorlage von Versicherungsbestätigungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A. Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw).
Aufteilung in Lose
1 LotDer Leistungsumfang erstreckt sich über folgende Punkte: - Baubegleitendes Controlling der Qualitätssicherung inkl. Mängelmanagement, Prüfung der Ausführungsplanung auf Vertragssoll und technische & vertraglichen Beratungsleistungen bzgl. Claim-Managment und Mängelabarbeitung im Vertragsverhältnis zum Generalunternehmer (AN). Der technische Berater der Qualitätssicherung soll dabei folgende Leistungsbereiche erbringen: Planungs- und baubegleitendes Controlling 1. Der technische Berater wirkt als Qualitätssicherung, in Bezug auf die gemäß FLB vertraglich vereinbarten Leistungen und Qualitäten, der Planungs- sowie der Ausführungsphasen bis hin zur erfolgreichen Übergabe an die Nutzer, die Inbetriebnahmen und Abnahme des Generalunternehmer. 2. Mängelmanagement inkl. Kommunikation zu Generalunternehmer während der Realisierung bis zur Abarbeitung aller Abnahmemängel. 3. Kommunikation mit der Vertretung vom AG der GMH, der Projektsteuerung und Projektleitung und den beauftragten Fachplanern (u.a. künstlerische Oberleitung der LPH 8) des Bauherrn (SBH). 4. Es gilt ergänzend die HOAI in der aktuell gültigen Fassung mit ihren Leistungsbildern für die Planprüfung und Objektüberwachung als Qualitätssicherung der Leistungsphasen 8. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price30%
Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase: I. Die Angebote werden zu 30 % nach dem Preis und zu 70 % nach der Leistung gewertet. Das Angebot mit den meisten Punkten aus Preis und Leistung erhält den Zuschlag. Bewertungsformel: Z= 30% * Punkte Preis + 70 % * Punkte Leistung. Die Rundung erfolgt stets kaufmännisch auf ganze Zahlen. II. Zuschlagskriterium Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Angebotsformular samt Preisblatt. Für die Gesamtwertung (Wirtschaftlichkeitsprüfung) erfolgt eine Umrechnung der Euro-Wertungspreise in "Scoring-Punkte" ("Preispunkte"). Die Umrechnung erfolgt per einseitiger linearer Interpolation in folgender Form: - Das günstigste wertungsfähige Preisangebot erhält 100 Punkte. - Angebote, die doppelt so teuer oder teurer sind, erhalten 0 Punkte. - Für Angebote, die dazwischen liegen, wird für jedes % Euro-Preisabstand zum Bestpreisangebot ein entsprechender %-Anteil von den Höchstpunktzahl 100 Punkte abgezogen. Es wird auf ganze Prozentzahlen gerundet (Beispiel: Bestpreisangebot, das 100 Punkte erhält = EUR 100.000,-. Fiktives Doppeltes, das 0 Punkte erhält = EUR 200.000,-. Zu bewertendes Angebot = EUR 149.999,-. EUR 149.999,- sind 49,99%, also rund 50% teurer als EUR 100.000,-, daher erhält das Angebot auch 50% weniger Punkte, also 50 statt 100 Punkte).
- quality70%
II. Zuschlagskriterium Leistung: Der Auftraggeber bewertet das leistungsbezogene Zuschlagskriterium L als Summe des Personalkonzepts, welche jeweils mit maximal 100 (Scoring-)Punkten bewertet werden kann. Das Personalkonzept soll einen Umfang von zwei bis drei Seiten (DIN A4) nicht überschreiten. Die Bieter müssen im Personalkonzept nachweisen, dass sie über ein leistungsfähiges Team für die Beratung im Bereich der Qualitätssicherung verfügen. Das Konzept muss sich auf den konkreten Auftragsgegenstand beziehen und ein konkretes Leistungsangebot des Bieters beinhalten. Dieses Leistungsangebot beinhaltet den konkreten vom Bieter angebotenen individuellen Lösungsweg für das jeweilige vom Auftraggeber vorgegebene Leistungsziel. Bei der Bewertung der Ausführungen des Konzepts kann ein Bieter insgesamt 100 Punkte erhalten. Folgendes wird bei der Bewertung durch den Auftraggeber berücksichtigt: Der Bieter muss mit dem Konzept nachweisen, dass es sich um ein leistungsfähiges Team für die technische Beratung handelt. Die Darlegungen werden auf auf Grundlage der Erfahrungen des Projektteams in vorangegangenen Projekten relevant. Diese muss der Bieter im Rahmen ausgewählter Referenzprojekte darstellen. Der Bieter muss in diesem Zusammenhang ebenfalls darstellen, wie sich das Projektteam - das für die Leistungserbringung vorgesehen ist - zusammensetzt. Hierzu zählen die Projektleitung sowie die Projektmitarbeitenden (stellvertretender Projektleiter, sonstige Berater). Des Weiteren hat der Bieter darzustellen, wie er die jeweilige Vertretung der für die Leistungserbringung relevanten Mitarbeiter zu regeln gedenkt (z.B. im Krankheits- oder Urlaubsfalle). Positiv wird hierbei bewertet, wenn der Bieter gewährleistet, dass während der gesamten Leistungsausführung kompetente Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Für jedes Mitglied im Projektteam (Name, Qualifikation, Berufserfahrung) ist im Rahmen des Angebots darzulegen, welche Referenzprojekte bearbeitet wurden. Dies ist für die einzelnen Personen separat darzulegen. Hierzu sind auch Angaben zum Auftraggeber zu machen. Die erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht der Auftraggeberin gelingt, den aufgezeigten Maßstab zu erfüllen. Das Personalkonzept wird - auch vergleichend zwischen den Angeboten - nach folgendem Notensystem bewertet, wobei sich die Punktzahl aus Erfüllungsgrad in % und Maximalpunktzahl (100 Punkte) ergibt: "Ungenügend" - 0 %: Die Ausführungen fehlen oder sind völlig unbrauchbar. "Mangelhaft" - 20 %: Die Ausführungen sind insgesamt mangelhaft, nur in Teilen brauchbar. "Ausreichend" - 40 %. Die Ausführungen genügen trotz kleinerer Mängel noch den für eine erfolgreiche Leistung durchschnittlich zu erwartenden Anforderungen. "Befriedigend" - 60 %: Die Ausführungen genügen den für eine erfolgreiche Leistung zu erwartenden durchschnittlichen Anforderungen in jeder Hinsicht. "Gut" - 80 %: Die Konzeptausführungen sind überdurchschnittlich überzeugend. "Sehr gut" - 100 %: Die Konzeptausführungen sind stark überdurchschnittlich, hervorragend. Die Bewertung des Konzepts erfolgt durch eine Wertungsjury.
Zeitplan
- 4. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung