Schülertransportdienstleistungen für Grund- und Mittelschule Weisendorf
Was wird ausgeschrieben
Der Markt Weisendorf vergibt die Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr zur Grund- und Mittelschule Weisendorf. Der Auftrag umfasst die Beförderung von ca. 97 Schülern über einen Zeitraum von rund 10 Jahren (14.12.2026 bis 31.08.2036). Die Vergabe erfolgt auf Basis des niedrigsten Preises als Zuschlagskriterium.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der Ausschreibung sind die in dieser Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr zur bzw. von der Grund- und Mittelschule Weisendorf, Reuther Weg 3-5, 91085 Weisendorf. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus den Vorgaben in Anlage 1 und umfasst die Beförderung von ca. 97 Schülern. Die Beförderung erfolgt ab dem Schulhalbjahresbeginn am 14.12.2026 für einen Zeitraum bis zum 31.08.2036.
Der Markt Weisendorf (eine Gemeinde in Mittelfranken, Bayern) sucht ein Transportunternehmen für den Schülerverkehr zur örtlichen Grund- und Mittelschule. Etwa 97 Schüler sollen täglich zur Schule und nach Hause befördert werden — das ist der sogenannte „freigestellte Schülerverkehr“, bei dem keine öffentlichen Linienbusse genutzt werden, sondern separate Schulbusverkehre. Der Vertrag läuft vom 14. Dezember 2026 bis zum 31. August 2036, also knapp 10 Jahre. Bewerber müssen nachweisen, dass sie keine Ausschlussgründe nach den Vergabegesetzen haben und die üblichen Anforderungen an Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erfüllen.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
- Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
- Keine schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
- Einhaltung von umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
- Keine Insolvenz oder vergleichbare Verfahren
- Nachweis wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
- Keine Verstöße gegen Mindestlohngesetz oder Arbeitnehmer-Entsendegesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Schwere Verfehlung: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm alsfür die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Ausschreibung sind die in dieser Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr zur bzw. von der Grund- und Mittelschule Weisendorf, Reuther Weg 3-5, 91085 Weisendorf. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus den Vorgaben in Anlage 1 und umfasst die Beförderung von ca. 97 Schülern. Die Beförderung erfolgt ab dem Schulhalbjahresbeginn am 14.12.2026 für einen Zeitraum bis zum 31.08.2036.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Zeitplan
- 20. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung