Generalplanungsleistungen für Klärschlammbehandlungszentrum Flonheim und Alzey

Was wird ausgeschrieben
Der Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen plant die Zusammenführung der Klärschlammbehandlung der Standorte Flonheim und Alzey. Hierfür sind umfassende bauliche und verfahrenstechnische Anpassungen an beiden Kläranlagen erforderlich, die bei laufendem Betrieb umgesetzt werden müssen. Ausgeschrieben werden die Generalplanungsleistungen für die Objekt- und Fachplanung.
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Der ZAR plant, die Klärschlammbehandlung für die Kläranlagen Flonheim und Alzey neu zu organisieren. Vorgesehen ist, die auf der Kläranlage Flonheim an-fallenden Klärschlämme künftig auf der Kläranlage Alzey mit zu behandeln. Damit soll die Schlammbehandlung an beiden Standorten teilweise neu strukturiert und aufeinander abgestimmt werden. Zur Umsetzung dieses Vorhabens sind auf beiden Kläranlagen bauliche, verfahrenstechnische und technische Maßnahmen erforderlich. In Flonheim betrifft dies insbesondere die Anpassung und Neuordnung von Anlagenteilen, die für die künftige Schlammbehandlung und den Abtransport der anfallenden Schlämme erforderlich sind. Da der in Flonheim anfallende Schlamm zur Weiterbehandlung nach Alzey verbracht werden soll, muss er nicht mehr unter ho-hem energetischem Aufwand aerob stabilisiert werden. Hierzu muss als zusätzliche mechanische Behandlung eine Vorklärung errichtet werden, um energie-reichen Primärschlamm vor der biologischen Behandlung abzutrennen. Die bio-logische Reinigung ist gegebenenfalls baulich und regelungstechnisch an die hierdurch verkürzten Aufenthaltszeiten zur Nitrifikation, Denitrifikation und Phosphatfällung anzupassen. In Alzey sind insbesondere Maßnahmen zur Aufnahme und Weiterbehandlung der zusätzlichen Schlammmengen sowie zur Anpassung der hierfür maßgeblichen Verfahrens- und Anlagentechnik erforderlich. Aus Altersgründen ist die mechanische Reinigung an diesem Standort ebenfalls zu erneuern. Ausgeschrieben werden die Generalplanungsleistungen, die zur Vorbereitung und Umsetzung dieses Vorhabens erforderlich sind. Ziel ist die Planung und Realisierung der auf beiden Standorten erforderlichen Bauwerke, Anlagen und technischen Einrichtungen. Die Planung und Umsetzung erfolgt bei laufendem Betrieb beider Kläranlagen und ist deswegen abschnittsweise so vorzubereiten, dass die Abwasserreinigung, die Schlammbehandlung und die Betriebssicherheit jederzeit gewährleistet bleiben. Die verfahrenstechnischen Randbedingungen werden wesentlich durch die stark schwankenden Belastungen, insbesondere auf der Kläranlage Flonheim infolge der Weinbaukampagne, geprägt.
Der Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen möchte die Klärschlammbehandlung seiner Anlagen in Flonheim und Alzey zentralisieren. Künftig soll der in Flonheim anfallende Schlamm in Alzey mitbehandelt werden, was umfangreiche technische Umbauten an beiden Standorten erfordert. Da die Anlagen während der gesamten Bauzeit weiterlaufen müssen, ist eine präzise Planung unter Berücksichtigung schwankender Belastungen, etwa durch die Weinbauernte, entscheidend. Gesucht wird ein Generalplaner, der die Objektplanung sowie die Fachplanungen für Tragwerk und technische Ausrüstung übernimmt.
Aufteilung in Lose
1 LotVergeben werden Generalplanungsleistungen, insbesondere Grundleistungen der Leistungsbilder der • Objektplanung Ingenieurbauwerke • Fachplanung Tragwerksplanung und • Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 7 und 8. Sollte sich im Planungsprozess ergeben, dass neben den Anlagengruppen 4, 7 und 8 Leistungen weitere Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung erfor-derlich werden, können diese ebenfalls Gegenstand der weiteren Beauftragung werden. Eine Beauftragung erfolgt nur aufgrund gesonderten Abrufs durch den Auftraggeber. Beauftragt werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1/2 bis 8, mit Ausnahme des Leistungsbildes Tragwerksplanung. Hier werden die Leistungsphasen 1 bis 6 beauftragt. In den jeweiligen Leistungsbildern können Besondere Leistungen erforderlich werden. Daneben werden leistungsbildübergreifende Besondere Leistungen ausgeschrieben. Die ausgeschriebenen Besonderen Leistungen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Beschreibung der Besonderen Leistungen. Sie werden aufgrund gesonderten Abrufs beauftragt. Es findet eine gestufte Beauftragung statt.
Zuschlagskriterien
7 Kriterien- quality1000%
Erste Analyse: Bewertet wird, wie gut der Bieter die Aufgabenstellung auf Grundlage der vorhandenen Unterlagen zum Verbund der Kläranlagen Flonheim und Alzey erfasst und für die weitere Generalplanung fachlich einordnet. Maßgeblich ist insbesondere, ob die Analyse die Mitbehandlung der in Erste Analyse: Flonheim anfallenden Klärschlämme in Alzey, die hierfür erforderlichen Anpassungen der mechanischen Reinigung, der biologischen Reinigung, der Schlammbehandlung sowie der zugehörigen technischen Anlagen und die daraus folgenden Abhängigkeiten zwischen beiden Standorten nachvollziehbar herausarbeitet. Berücksichtigt wird außerdem, ob der Bieter die besonderen Randbedingungen des Projekts erkennt, insbesondere die vorhandenen Studien, die noch zu überprüfenden verfahrenstechnischen Annahmen, die Belastungsschwankungen am Standort Flonheim, die Einbindung in die vorhandene Schlamm- und Gaslinie am Standort Alzey sowie die Anforderungen des Planens und Bauens im Bestand bei laufendem Kläranlagenbetrieb. Je konkreter die Analyse auf die tatsächlichen Anforderungen des Vorhabens eingeht, desto besser wird sie bewertet.
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Allgemeine Arbeitsorganisation und Kommunikation: Bewertet wird die vom Bieter vorgesehene Arbeitsorganisation und Kommunikation für die Durchführung des Projekts. Dabei werden insbesondere die Organisation des Generalplanungsteams, die Steuerung der beteiligten (Fach)planer, die Abstimmung mit dem Auftraggeber und weiteren Projektbeteiligten sowie die Erreichbarkeit und Reaktionsfähigkeit des Bieters berücksichtigt. Maßgeblich ist, ob die Darstellung erkennen lässt, dass der Bieter über eine klare, verlässliche und auf das konkrete Vorhaben abgestimmte Organisationsstruktur verfügt.
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Berufliche Qualifikationen der zentralen Personen: Bewertet wird, in welchem Umfang die vom Bieter für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung vorgesehenen Personen über eine für das konkrete Vorhaben besonders geeignete berufliche Qualifikation und einschlägige Projekterfahrung verfügen. Maßgeblich ist insbesondere, ob die benannten Personen nach ihrer bisherigen Tätigkeit, ihrer Erfahrung mit vergleichbaren Planungsaufgaben, ihrer Erfahrung in der Koordination mehrerer Leistungsbilder und ihrer Erfahrung mit technisch, verfahrenstechnisch und betrieblich anspruchsvollen Projekten erwarten lassen, dass sie die Generalplanung für das Vorhaben verlässlich koordinieren können.
- quality1500%
Vorgehen in der Planungsphase: Bewertet wird, wie der Bieter die Planungsphasen bearbeiten will. Maßgeblich ist insbesondere, ob die Darstellung erkennen lässt, wie die vorhandenen Planungsgrundlagen überprüft, fortgeschrieben und in eine abgestimmte Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung überführt werden sollen. Berücksichtigt wird dabei insbesondere der Umgang mit Varianten, die Bildung sinnvoller Planungs- und Bauabschnitte sowie die planerische Absicherung der Umsetzung im laufenden Betrieb. Dies betrifft die fachliche Herangehensweise, aber auch die Art und Weise der Einbeziehung des Auftraggebers in die Planung. Die Darstellung soll erkennen lassen, wie der Bieter die verfahrenstechnischen und betrieblichen Abhängigkeiten zwischen den Standorten Flonheim und Alzey in den einzelnen Planungsphasen berücksichtigt und wie er die hierfür erforderlichen Abstimmungen, Entscheidungen und Fortschreibungen organisiert.
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Vorgehen in der Bauphase: Bewertet wird, wie der Bieter die spätere Bauphase organisatorisch, fachlich und personell organisieren und koordinieren will. Maßgeblich ist insbesondere, ob die Darstellung erkennen lässt, wie die Schnittstellen zwischen den bauausführenden Unternehmen, der Objektplanung, den Fachplanern, dem Auftraggeber und dem laufenden Anlagenbetrieb koordiniert werden sollen. Berücksichtigt wird dabei insbesondere, wie der Bieter die erforderliche örtliche Präsenz absichert, wie er mit Termin- und Ablaufstörungen umgehen will, wie Anpassungen der Planung während der Bauphase gesteuert werden und wie Nachträge, Behinderungsanzeigen, Mehrkostenforderungen und sonstige bauablaufbezogene Themen fachlich vorbereitet, geprüft und umgesetzt werden sollen.
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Vertrag: Beim Vertrag wird bewertet, ob und in welchem Umfang der Bieter im Zuge des Verhandlungsverfahrens Änderungen an dem vom AG vorgelegten Vertragsentwurf verlangt. Da die Änderungen verschiedenster Art sein können, erfolgt hier keine Bewertung nach einzelnen Paragrafen, sondern es wird das Verhandlungsergebnis einer Gesamtbetrachtung unterzogen.
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Honorar: Die Bewertung des Honorarangebots erfolgt nicht ausschließlich nach Eurobeträgen. Vielmehr wird bewertet, wie vorteilhaft oder nachteilig sich das jeweilige Teilangebot des Bieters im Ergebnis im Verhältnis zu einem marktüblichen Honorar für die hier ausgeschriebenen (Fach)planungsleistungen darstellt. Dabei spielt es eine Rolle, wie variabel bzw. wie feststehend das Honorarangebot ausfällt; je ungewisser die Honorarentwicklung für den Auftraggeber, umso eher wird das Angebot schlecht bewertet. Dazu erfolgt jeweils pro Unterkriterium eine Bewertung anhand der Gesamtheit aller jeweils einschlägigen Honorarbestandteile. Die in der Matrix aufgeführten Kriterien stellen insoweit selbständige Unterkriterien dar.
Zeitplan
- 15. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung