Busverkehrsleistungen auf Linien 310/410 und Rufbusverkehr (VGI-Flexi) im Landkreis Eichstätt
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Eichstätt vergibt Busverkehrsleistungen auf zwei Linien (310 künftig 210 und 410 künftig 220) sowie flächendeckende Rufbusverkehre (VGI-Flexi FX10) in den Gemeinden Dollnstein, Mörnsheim und Schernfeld. Die Hauptlinien haben eine Laufzeit von 10 Jahren (01.08.2026–31.07.2036), der Rufbus eine einjährige Laufzeit mit Option auf Verlängerung. Der Auftraggeber hat zudem eine Option zur Erweiterung des Rufbusgebiets auf Pollenfeld und Titting.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der Ausschreibung sind die Verkehrsleistungen auf folgenden Linien: • Linie 310 (künftig Linie 210): Mühlheim/Mörnsheim – (Ensfeld – Haunsfeld – Pfaffenbügel) – Dollnstein - Eichstätt • Linie 410 (künftig Linie 220): Eichstätt – Workerszell/Sappenfeld – Schernfeld/Eberswang • Flächendeckende Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi FX10) in Dollnstein, Mörnsheim und Schernfeld Betriebsbeginn für die dargestellten Verkehre ist am 01.08.2026. Die Laufzeit der dargestellten Linien beträgt 10 Jahre bis zum 31.07.2036. Für die Bedarfsverkehrslinie VGI-Flexi und damit in Anlage 1 ausgewiesene Fahrten im Bedarfsverkehr beträgt die Laufzeit des Betriebes 1 Jahr, also bis zum 31.07.2027. Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungserbringungszeitraums bis zum 31.07.2036. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens bis zum 31.01.2027 durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Der Auftraggeber hat zudem die Option, das Verkehrsgebiet des VGI-Flexi FX10 ab dem 01.08.2027 auf die Gebiete der Gemeinden Pollenfeld und Titting zu erweitern. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens bis zum 31.01.2027 durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Der Landkreis Eichstätt in Bayern sucht ein Busunternehmen für den Regionalverkehr auf zwei Linien im Altmühltal sowie für einen flexiblen Rufbus-Service (VGI-Flexi), der auf Abruf Fahrten in den Gemeinden Dollnstein, Mörnsheim und Schernfeld anbietet. Die regulären Linienverkehre laufen über 10 Jahre bis 2036, der Bedarfsverkehr zunächst nur ein Jahr mit der Möglichkeit zur Verlängerung. Der Auftraggeber kann zudem das Rufbus-Gebiet ab 2027 auf weitere Gemeinden ausweiten. Bewerber müssen eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) haben und nachweisen, dass sie vergleichbare öffentliche Verkehrsleistungen bereits erbracht haben. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Genehmigung nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Nachweis vergleichbarer öffentlicher Verkehrsleistungen
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Technische und berufliche Eignung
- Erfahrung im Regionalbusverkehr
- Fähigkeit zur Erbringung von Rufbusverkehren
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Ausschreibung sind die Verkehrsleistungen auf folgenden Linien: • Linie 310 (künftig Linie 210): Mühlheim/Mörnsheim – (Ensfeld – Haunsfeld – Pfaffenbügel) – Dollnstein - Eichstätt • Linie 410 (künftig Linie 220): Eichstätt – Workerszell/Sappenfeld – Schernfeld/Eberswang • Flächendeckende Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi FX10) in Dollnstein, Mörnsheim und Schernfeld Betriebsbeginn für die dargestellten Verkehre ist am 01.08.2026. Die Laufzeit der dargestellten Linien beträgt 10 Jahre bis zum 31.07.2036. Für die Bedarfsverkehrslinie VGI-Flexi und damit in Anlage 1 ausgewiesene Fahrten im Bedarfsverkehr beträgt die Laufzeit des Betriebes 1 Jahr, also bis zum 31.07.2027. Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungserbringungszeitraums bis zum 31.07.2036. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens bis zum 31.01.2027 durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Der Auftraggeber hat zudem die Option, das Verkehrsgebiet des VGI-Flexi FX10 ab dem 01.08.2027 auf die Gebiete der Gemeinden Pollenfeld und Titting zu erweitern. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens bis zum 31.01.2027 durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price1%
Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag.
Zeitplan
- 29. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert