Ökostromlieferung für kommunale Einrichtungen
Was wird ausgeschrieben
Die StadtBetrieb Bornheim AöR vergibt in einem offenen Verfahren die Lieferung von Ökostrom für den eigenen Bedarf (Los I) sowie für die Stadt Bornheim (Los II). Der Vertrag läuft vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 mit einer optionalen Verlängerungsmöglichkeit bis zum 31.12.2029. Die Belieferung erfolgt an Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und Standardlastprofil (SLP). Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des niedrigsten Angebotspreises.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die StadtBetrieb Bornheim AöR beabsichtigt in eigener Sache (Los I) sowie Namens und im Auftrag der Stadt Bornheim (Los II) zur Abdeckung des jeweiligen Bedarfs an Strom aus erneuerbaren Energien, Verträge zur Belieferung ihrer Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und Standardlastprofil (SLP) abzuschließen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die StadtBetrieb Bornheim AöR und die Stadt Bornheim suchen einen Lieferanten für Ökostrom. Es gibt zwei Lose: eines für den Eigenbedarf der StadtBetriebe und eines für die Stadtverwaltung. Der Vertrag beginnt am 1. Januar 2027 und läuft zwei Jahre, kann aber bis Ende 2029 verlängert werden. Beliefert werden verschiedene Entnahmestellen – sowohl große Abnehmer mit Leistungsmessung als auch kleinere mit Standardlastprofil. Der Zuschlag erfolgt allein nach dem günstigsten Preis.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zur Einhaltung des AEntG, AufentG, MiLoG, SchwarzArbG und LkSG
- Eigenerklärung zur EU-Sanktionsregelung (Russland-Ukraine)
- Nachweis der Eignung gemäß VgV
- Belieferung von RLM- und SLP-Entnahmestellen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c Abs. 1 AufentG, § 19 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG und § 22 Abs. 1 LkSG - Eigenerklärung gem. Art. 5 k) Abs. 1 der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche geforderten Eignungsnachweise und Angebotsinhalte im Rahmen des vergaberechtlichen Zulässigen (§ 56 VgV) von den beteiligten Unternehmen nachzufordern.
Aufteilung in Lose
2 LoteDie StadtBetrieb Bornheim AöR beabsichtigt in eigener Sache (Los I) sowie Namens und im Auftrag der Stadt Bornheim (Los II) zur Abdeckung des jeweiligen Bedarfs an Strom aus erneuerbaren Energien, Verträge zur Belieferung ihrer Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und Standardlastprofil (SLP) abzuschließen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die StadtBetrieb Bornheim AöR beabsichtigt in eigener Sache (Los I) sowie Namens und im Auftrag der Stadt Bornheim (Los II) zur Abdeckung des jeweiligen Bedarfs an Strom aus erneuerbaren Energien, Verträge zur Belieferung ihrer Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und Standardlastprofil (SLP) abzuschließen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Wertungsrelevant ist allein der Angebotspreis. Die Einzelheiten der preislichen Bewertung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
- price100%
Wertungsrelevant ist allein der Angebotspreis. Die Einzelheiten der preislichen Bewertung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Zeitplan
- 30. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 1. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung