Leadagentur für das Landesmarketing Thüringen
Was wird ausgeschrieben
Die Thüringer Staatskanzlei sucht eine Leadagentur für die strategische und kreative Betreuung des Landesmarketings. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und umfasst die Konzeption sowie Umsetzung integrierter Kommunikationsmaßnahmen zur Positionierung Thüringens als Lebens- und Arbeitsstandort. Ziel ist die nationale und internationale Vermarktung unter dem Leitmotiv „Das Grüne Herz Deutschlands“.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Es soll eine Leadagentur beauftragt werden, Kommunikations- und Marketingmaßnahmen für das Landesmarketing des Freistaates Thüringen nach Briefing und Vorgabe des in der Thüringer Staatskanzlei (TSK) zuständigen Referats zu konzipieren und umzusetzen. Der Rahmenvertrag soll frühestmöglich mit einem Zeitraum von 4 Jahren geschlossen werden. Die Leadagentur berät und betreut den Auftraggeber in allen Belangen einer strategischen, konzeptionellen und kreativen integrierten Kommunikation einschließlich Mediaplanung. Entsprechend der vom Auftraggeber festgelegten Marketingziele führt der Auftragnehmer etablierte Kommunikationsstrategien fort oder entwickelt diese weiter und leitet daraus Maßnahmen ab. Für deren Realisierung erstellt der Auftragnehmer alle notwendigen Zeit- und Kostenpläne und koordiniert deren Umsetzung nach Zustimmung und in laufender Abstimmung durch den und mit dem Auftraggeber. Ziel des Landesmarketings ist, Thüringen unter dem Leitmotiv „Thüringen – das Grüne Herz Deutschlands“ als attraktiven Lebens- und Arbeitsmittelpunkt zu etablieren. Die Entwicklung und Steuerung identitätsstiftender, imagebildender Themen ist dabei ein zentrales Aufgabenfeld. Zu den identitätsstiftenden Themen zählen Brauchtum, Historie, Sport, Ehrenamt, Medien, Kultur, Geschichten über den Erfindungsreichtum seiner Menschen, die Innovationskraft der hier ansässigen Institute und Unternehmen und die hohe Lebensqualität allgemein. Bei thematischen Überschneidungen mit anderen Ressorts und Landesgesellschaften erfolgt eine enge Abstimmung zum Beginn einzelner Projekte. Maßgeblich ist dabei, die Brücke zwischen teilweise vorurteilsgeprägter Wahrnehmung und der Realität in Thüringen zu schlagen, um Thüringen entsprechend seiner tatsächlichen Potenziale zu positionieren. Das Landesmarketing ist regional wie auch national und international auszurichten. Headlines z.B. müssen sinngerecht in andere Sprachen übersetzt werden bzw. in der Fremdsprache mit dem gleichen Sinngehalt erfasst werden können. Mit den Möglichkeiten der digitalen Aussteuerung von Kommunikationsmaßnahmen wird es eine wichtige Aufgabe sein, entlang der jeweiligen Kommunikationsziele die Zielgruppen genau zu analysieren und zu fokussieren. Letztendlich geht es um eine fortlaufende strategische Ausrichtung, die durch Priorisierung von Projekten, Definition der Kernbotschaften, die Festlegung der Zielgruppen und die Wahl der Kommunikationsmittel sowie ständige Flexibilität bzgl. sich ändernder Rahmenbedingungen die bestmöglichen Ergebnisse erzielt. Zielgruppe aller Kommunikationsmaßnahmen sind dabei zum einen die Thüringer selbst – Familien, Fachkräfte, Absolventen. Mit der Marke „Das Grüne Herz Deutschlands“ soll ihre Identität und Verbundenheit zu Thüringen gestärkt und bestätigt werden. Weiterhin sind es Unternehmer, Fachkräfte und Familien außerhalb Thüringens, die davon überzeugt werden sollen, Thüringen als ihren privaten und wirtschaftlichen Lebensmittelpunkt in Erwägung zu ziehen. Content-Marketing, Kampagnen, Events sowie kontinuierliche Social-Media-Beiträge sollen dabei die Vorzüge des Standorts Thüringen zeigen. Die thematische Einordung wird dabei immer mit den Marketingverantwortlichen anderer Ressorts abgestimmt.
Der Freistaat Thüringen beauftragt eine Leadagentur, um das Bundesland als attraktiven Lebens- und Arbeitsort zu vermarkten. Die Agentur soll eine umfassende Kommunikationsstrategie entwickeln, Kampagnen planen und diese über verschiedene Kanäle, inklusive Social Media und Events, umsetzen. Dabei geht es darum, sowohl die eigene Bevölkerung stärker an das Land zu binden als auch Fachkräfte und Unternehmen von außerhalb für Thüringen zu gewinnen. Der Auftrag ist als vierjähriger Rahmenvertrag angelegt, bei dem die Agentur eng mit der Thüringer Staatskanzlei zusammenarbeitet. Die Arbeit erfordert eine hohe Flexibilität, um auf aktuelle gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen reagieren zu können.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Einhaltung der Anforderungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG)
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
- Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen gemäß EU-Verordnung
- Eigenerklärung zur Nicht-Eintragung in EU-Finanzsanktionslisten
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß §§ 123, 124 GWB: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) sowie § 08f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Mit dem Angebot ist mittels Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“). Das TLVwA fordert für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung von Eigenerklärungen aus dem Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“ einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ab. Es werden Bieter ausgeschlossen, die die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und § 22 Abs. 2 LkSG erfüllen. Die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) sind einzuhalten und deren Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG zu erklären. Die Nichterfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nichtvorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Von jedem Bieter ist eine Eigenerklärung Russland- Sanktionen abzugeben (Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 der Verordnung (EU) 2025/2037 des Rates v. 23.10.2025). Mit dem Angebot ist daher zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören. Zudem ist von jedem Bieter eine Eigenerklärung im Rahmen der Angebotsabgabe abzugeben, dass in den Finanz- Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002, (EG) Nr. 753/2011 sowie (EG) Nr. 2580/2001 (www.finanz- Sanktionsliste.de/fisalis/) keine Eintragung vorliegt. Unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung kann das TLVwA die Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen (ausgenommen sind leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung anhand der Zuschlagskriterien betreffen) nachzureichen oder zu vervollständigen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, Ihre Erreichbarkeit vom Ablauf der Angebotsfrist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist zu gewährleisten. Ein Anspruch auf Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, besteht allerdings nicht.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Aufgaben erfordern ein breites Leistungsspektrum, das Arbeitsweisen und Fachexpertise in besonderem Maße notwendig macht. Daraus ergeben sich folgende Anforderungen an die inhaltliche Arbeit, einzureichende Referenzen des AN sowie die Bereitstellung von Personal: • Strategische Planung und Konzeption von Werbe- und Marketingmaßnahmen sowie die dazugehörige Beratung im Sinne integrierter Kommunikation, inklusive einer geeigneten, fortlaufenden Dokumentation aller Maßnahmen. • Konzeption und Entwicklung von Kommunikations- und Werbemitteln in analogen und/oder digitalen Medien: Anzeigen, Plakate, Banner, Bewegtbild (Trailer, Spots), Podcasts, Apps; inklusive Kreation, Umsetzung und Herstellung. • Konzeption von Kommunikations- und Werbemitteln wie Broschüren, Filme, Plakaten, inkl. Kreation und Umsetzung/Herstellung. • Unterstützende Betreuung der Social-Media-Kanäle einschließlich Recherche, redaktioneller Pflege, Community Management, Reporting sowie die Beauftragung von Content-Creatoren. • Content Marketing inkl. Content-Erstellung im Rahmen von Kooperationen mit externen Partnern. • Veranstaltungsmanagement: Konzeption von Veranstaltungen inkl. Branding; Regie- und Ablaufpläne, Organisation, Begleitung und Überwachung. Messekonzeption, -bau und -gestaltung sowie Ausstellungsstände mit Betreuung vor Ort. • Konzeption, grafische Gestaltung und Programmierung einer neuen Website sowie ggf. ergänzender Landingpages; inklusive laufender Pflege, technischer Betreuung, Reporting und kontinuierlicher Weiterentwicklung unter Berücksichtigung eines barrierefreien, responsiven Webdesigns sowie zukünftiger Vorgaben zum Corporate Design. • Mediastrategie für On- und Offline-Kanäle sowie Ausarbeitung von Mediaplanungen (Schaltungs-, Termin-, Kosten- und Motivverteilungsplänen) sowie deren Umsetzung (Einkauf und Abwicklung von Mediaschaltungen). • Konzeption und Durchführung begleitender Research- und Analysemaßnahmen, (wie z.B. Markt-, Media- und Resonanzanalysen oder Meinungsforschung), zur strategischen Steuerung, Evaluation und kontinuierlichen Optimierung der Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen. • Gesamtes Portfolio der Kreation: visuelle Gestaltung, Text, Fotografie, Bewegtbild und Grafik, inkl. Klärung sowie Einkauf von Bildnutzungsrechten (Artbuying) sowie Betreuung und Pflege der Bilddatenbank.
Zeitplan
- 9. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 13. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung