Gebäudereinigung und Glasreinigung für städtische Objekte
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale vergibt einen Dienstleistungsauftrag für die Unterhalts- und Grundreinigung von 57 städtischen Gebäuden sowie die Glasreinigung von 44 Objekten. Der Vertrag ist in zwei Lose aufgeteilt und umfasst die Vertretung der Eigenreinigung. Die Vergabe erfolgt nach dem offenen Verfahren mit dem Preis als Hauptkriterium. Die Vertragslaufzeit beginnt voraussichtlich Anfang 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale schreibt die Unterhaltsreinigung von 37 Objekten, die Grundreinigung von 17 Objekten sowie die Vertretung Eigenreinigung in 3 Objekten und die Glasreinigung von 44 Objekten aus.
Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale in Bayern sucht einen Dienstleister für die Reinigung ihrer städtischen Gebäude. Im Auftrag fallen die regelmäßige Unterhalts- und Grundreinigung für 57 Objekte sowie die Glasreinigung für 44 weitere Objekte an. Zusätzlich soll der Dienstleister bei drei Gebäuden die Eigenreinigung der Stadtvertretung übernehmen. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt und die Vergabe erfolgt nach dem offenen Verfahren, wobei der Preis das Hauptkriterium darstellt. Die Vertragslaufzeit beginnt voraussichtlich Anfang 2026.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Abgabe der Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB
- Einhaltung der ab 01.01.2026 vereinbarten Tariflöhne
- Einhaltung der vorgegebenen Tagesmindeststunden
- Durchführung der verpflichtenden Objektbesichtigung
- Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Produktivität
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Bieter haben mittels Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie über ggf. durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 und § 125 GWB zugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, sowie für jeden geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber. Vorliegen eines verbotenen Tatbestands nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 9.April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben.Unterschreitung der ab 1. Januar 2026 vereinbarten Tarifloehne (Los 1: mindestens Lohngruppe 1, Los 2: mindestens Lohngruppe 6) im Rahmen der Angebotskalkulation.Unterschreitung der in den Kalkulationsunterlagen Los 1 angegebenen Tagesmindeststunden im Rahmen der Angebotskalkulation Los 1.Nicht durchgeführte verpflichtende Objektbesichtigung. Der Auftraggeber behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV den Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Das Nachreichen von leistungsbezogenen Unterlagen/Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen, z. B. werden Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Aufteilung in Lose
2 LoteLos 1: Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale schreibt die Unterhaltsreinigung von 37 Objekten, die Grundreinigung von 17 Objekten sowie die Vertretung Eigenreinigung in 3 Objekten aus.
Los 2: Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale schreibt die Glasreinigung von 44 Objekten aus.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price100%
Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium (Gewichtung 100 %).
- price80%
Der kalkulierte Jahresgesamtpreis brutto wird mit 80 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
- quality15%
Die kalkulierten produktiven Jahresstunden Grundreinigung werden mit 15 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
- quality5%
Die kalkulierten unproduktiven Jahresstunden werden mit 5 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung