Evaluation des Bundesförderprogramms Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Was wird ausgeschrieben
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) schreibt die Evaluation des Förderprogramms „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) für die Jahre 2019 bis 2025 aus. Der Auftrag umfasst die Durchführung einer Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle, die Erarbeitung von Weiterentwicklungsempfehlungen sowie die Datenaufbereitung für Berichtspflichten. Die Leistung ist in drei Arbeitspakete gegliedert.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Förderrichtlinie EBW setzt einen wichtigen finanziellen Anreiz insbesondere für private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohnungsnutzende, um eine umfassende, qualifizierte Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Die Beratungen bieten eine wertvolle Entscheidungsgrundlage, um weitere Investitionen in wirtschaftliche sinnvolle Maßnahmen zu planen und die bestehenden Effizienzpotenziale zu nutzen. Im Rahmen einer umfassenden Evaluation sollen erstmals die Wirkungen der EBW-Förderrichtlinie für die Förderjahre 2019-2025 bewertet werden, insbesondere auch als Beitrag für die nach § 7 Abs. 2 BHO vorgeschriebene Erfolgskontrolle (Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle), Dabei sollen auch Vorschläge für eine Weiterentwicklung der EBW-Förderrichtlinie.unterbreitet werden. Der Auftrag unterteilt sich in drei Arbeitspakete (AP): AP 1 : Durchführung einer Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle als Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß § 7 Abs. 2 BHO; AP 2: Ausarbeitung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Förderprogramms; AP3: Bereitstellung der Daten für nationale und europäische Berichtspflichten im Rahmen des Monitorings der Einsparungen der nationalen Effizienzmaßnahmen (NAPE, EED)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sucht einen Dienstleister, der das Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) wissenschaftlich bewertet. Ziel ist es, zu prüfen, wie effektiv und wirtschaftlich das Programm in den Jahren 2019 bis 2025 war und wie es in Zukunft verbessert werden kann. Zudem müssen Daten für nationale und europäische Berichte zu Energieeinsparungen aufbereitet werden. Die Arbeit ist in drei Pakete unterteilt, die von der Erfolgskontrolle bis zur strategischen Beratung reichen. Es handelt sich um ein klassisches Evaluationsprojekt im Bereich der Energiepolitik.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AentG)
- Eigenerklärung zu Sanktionen gegen Russland
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind. Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Eigenerklärung § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und § 19 Abs. 3 MiLoG sowie § 21 Abs. 3 AentG - Eigenerklärung Sanktionen Russland aktuell
Aufteilung in Lose
1 LotDie Förderrichtlinie EBW setzt einen wichtigen finanziellen Anreiz insbesondere für private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohnungsnutzende, um eine umfassende, qualifizierte Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Die Beratungen bieten eine wertvolle Entscheidungsgrundlage, um weitere Investitionen in wirtschaftliche sinnvolle Maßnahmen zu planen und die bestehenden Effizienzpotenziale zu nutzen. Im Rahmen einer umfassenden Evaluation sollen erstmals die Wirkungen der EBW-Förderrichtlinie für die Förderjahre 2019-2025 bewertet werden, insbesondere auch als Beitrag für die nach § 7 Abs. 2 BHO vorgeschriebene Erfolgskontrolle (Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle), Dabei sollen auch Vorschläge für eine Weiterentwicklung der EBW-Förderrichtlinie.unterbreitet werden. Der Auftrag unterteilt sich in drei Arbeitspakete (AP): AP 1 : Durchführung einer Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle als Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß § 7 Abs. 2 BHO; AP 2: Ausarbeitung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Förderprogramms; AP3: Bereitstellung der Daten für nationale und europäische Berichtspflichten im Rahmen des Monitorings der Einsparungen der nationalen Effizienzmaßnahmen (NAPE, EED)
Zeitplan
- 20. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 24. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung