Objektplanung Verkehrsanlagen, Becken und Lärmschutzanlagen B85

Was wird ausgeschrieben
Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach schreibt Planungsleistungen für den Ausbau der B85 im Kreuzungsbereich zur A6 und St 2151 aus. Der Auftrag umfasst die Objektplanung für Verkehrsanlagen sowie Becken- und Lärmschutzbauwerke gemäß den Leistungsphasen 5 und 6 der HOAI. Das Projekt hat einen geschätzten Wert von 313.000 EUR.
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Objektplanung Verkehrsanlagen sowie Becken und Lärmschutzanlagen, an der B85 Amberg-Schwandorf, Ausbau im Kreuzungsbereich der BAB A 6 und der St 2151, Lph. 5 und 6 HOAI (Grundleistungen und besondere Leistungen) Weitere Informationen siehe Projektbeschreibung mit Anlagen
Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach sucht ein Ingenieurbüro für die Ausführungsplanung und die Erstellung von Leistungsbeschreibungen für den Ausbau der Bundesstraße B85. Konkret geht es um die Planung von Verkehrsanlagen, Regenrückhaltebecken und Lärmschutzwänden im Kreuzungsbereich zur Autobahn A6. Der Auftrag deckt die Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung) und 6 (Vorbereitung der Vergabe) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ab. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen gesetzlichen Ausschlusskriterien erfüllen und ihre Eignung nachweisen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotObjektplanung Verkehrsanlagen sowie Becken und Lärmschutzanlagen (Straßenbau), an der B85 Amberg-Schwandorf, Ausbau im Kreuzungsbereich der BAB A 6 und der St 2151, Lph. 5 und 6 HOAI (Grundleistungen und besondere Leistungen) Weitere Informationen siehe Projektbeschreibung mit Anlagen
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/297805
- price
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/297805
Zeitplan
- 30. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 1. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung