Unterhaltsreinigung für ein Wissenschaftszentrum in Berlin
Was wird ausgeschrieben
Das Wissenschaftszentrum in Berlin vergibt die Unterhaltsreinigung für seine gesamte Gebäudeanlage. Der Auftrag umfasst die monatliche Pflege von rund 120.000 Quadratmetern, darunter Büro-, Konferenz-, Sanitär- und Außenbereiche. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst zwölf Monate mit der Option auf Verlängerung bis maximal vier Jahre. Die Vergabe erfolgt nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.
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Ausführung von Unterhaltsreinigungsarbeiten, Vertragslaufzeit: 01.09.2026 - 31.08.2027 mit Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate, max. Vertragslaufzeit:48 Monate !!!Hinweis: Eine Objektbesichtigung ist Voraussetzung für die Abgabe eines Angebots und somit zwingend erforderlich.
Für das Wissenschaftszentrum in Berlin wird die regelmäßige Unterhaltsreinigung aller Gebäudebereiche ausgeschrieben. Der Auftrag umfasst die monatliche Pflege von rund 120.000 Quadratmetern, darunter Büros, Konferenzsäle, Sanitärräume, Cafeterias sowie Außenflächen wie Terrassen und Pergolen. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst zwölf Monate, lässt sich aber in 12-Monats-Schritten bis maximal vier Jahre verlängern. Eine persönliche Objektbesichtigung ist zwingende Voraussetzung für die Angebotserstellung. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Nachweis der obligatorischen Objektbesichtigung
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Konformität mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Verzicht auf Beteiligung sanktionierter Personen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.2 GWB i.V.m. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129 StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129a, § 129b StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1 Nr. 2, 3 i.V.m. §§ 89a Abs. 2 Nr. 2, 89c, 261 StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 4,5 GWB i.V.m. §§ 263, 264 StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1 Nr. 6,7,8,9 i.V.m. §§ 108e, 299, 299a, 299b, 333, 334, 335 StGB Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 10 GWB i.V.m. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.4 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB. -Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB. -Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge an die darin definierten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist daher zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem usgeschlossenen Personenkreis gehören. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4, 9 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung die Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 6 GWB, § 7 VgV. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Soweit dem Angebot die geforderten Unterlagen und Nachweise nicht beiliegen, behält sich der Auftraggeber vor, von seinem Nachforderungsrecht gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV Gebrauch zu machen. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb der vorgegebenen Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss. Hiervon ausgeschlossen sind folgende Nachweise: - Nachweis der Objektbesichtigung - Formblatt "Erläuterungen zur Leistungserbringung"
Aufteilung in Lose
1 LotAusführung von Unterhaltsreinigungsarbeiten, monatliche Gesamtreinigungsfläche von ca. 120.00,00qm in verschiedenen Raumgruppen wie bspw. Büro-, Besprechungs-, Gruppenräume, Räume der Geschäftsführung, Konferenzräume und Lobby, Bibliothek, Cafeteria, Wintergarten sowie Toiletten, Waschräume, Sanitärbereiche, Duschräume, Teeküchen, Flure, Treppen, Eingangsbereiche, Aufzüge, Terrassen, Außentreppen, Pergola etc. !!!Hinweis: Eine Objektbesichtigung ist Voraussetzung für die Abgabe eines Angebots und somit zwingend erforderlich.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price100%
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
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Nachweis der Objektbesichtigung
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Einhaltung der geforderten Maximalen Leistungswerte gem. Preisblatt für die Unterhaltsreinigung
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Formblatt "Erläuterungen zur Leistungserbringung" mit vollständigen Angaben
Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 16. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung