Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: unbekannt
Auftragswert
unbekannt
Ausbildung zur medizinischen Technologin bzw. zum medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik in Ulm

Was wird ausgeschrieben
Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr schreibt einen Rahmenvertrag für die zivilberufliche Aus- und Weiterbildung (ZAW) von Soldaten zum medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik (MTLA) am Standort Ulm aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von sechs Jahren mit einer Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre. Es ist jährlich ein Ausbildungsabruf geplant.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Vorbereitung und Erwerb des Abschlusses von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr auf die staatliche Abschluss-prüfung in den anerkannten Ausbildungsberuf "medizinischen Technologin bzw. zum medizinischen Technologen für Labora-toriumsanalytik (MTLA)" im Rahmen der zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung (ZAW). Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen, bei Perso-nen, die eine Erlaubnis nach § 1 Nr. 1 MT-Berufe-Gesetz ("Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik" oder "Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik") anstre-ben, unter Anwendung geeigneter Verfahren labordiagnosti-sche Untersuchungsgänge in der Klinischen Chemie, der Hä-matologie, der Immunologie, der Mikrobiologie sowie Histologie und Zytologie durchzuführen mitzuwirken.
Die Bundeswehr sucht einen Bildungspartner für die Ausbildung von Soldaten zum medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik (MTLA) in Ulm. Ziel ist es, die Teilnehmer auf die staatliche Abschlussprüfung vorzubereiten, damit sie später eigenständig labordiagnostische Untersuchungen in Bereichen wie Hämatologie, Mikrobiologie oder Histologie durchführen können. Der Auftrag ist als Rahmenvertrag für einen Zeitraum von sechs Jahren angelegt, mit der Option, diesen um zwei weitere Jahre zu verlängern. Pro Jahr ist jeweils ein Ausbildungsdurchgang vorgesehen.
Aufteilung in Lose
1 LotRahmenvertrag mit Laufzeit vom 01.09.2026 - 31.08.2032 mit der Verlängerungsoption um 2 Jahre bis zum 31.08.2034 nach § 15 Abs. 4 UVgO, bzw. §21 Abs. 6 VGV i.V.m § 65 Abs. 2 VGV. Geplant ist 1 Abruf pro Jahr. Nur eine Position - Losaufteilung nicht möglich
Zeitplan
- 31. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert