Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·491472-2026

Ausbildung zum Geomatiker oder Vermessungstechniker

BildungsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenAusbildungBerufliche BildungVermessungstechnikGeomatikOeffentliche VerwaltungBundeswehr
Auftragswert
~€80k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr schreibt einen Rahmenvertrag zur beruflichen Umschulung und Ausbildung zum Geomatiker bzw. Vermessungstechniker am Standort Lebach aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 01.10.2026 bis zum 30.09.2030, mit einer optionalen Verlängerung um ein Jahr. Es ist jährlich ein Abruf für die Ausbildungsleistung geplant.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Vorbereitung und Erwerb des Abschlusses Geomatiker/in bzw. Vermessungstechniker/in (gemäß Rechtsverordnung)

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr sucht einen Bildungsträger für die Durchführung von Umschulungen zum Geomatiker oder Vermessungstechniker. Die Ausbildung findet in Lebach statt und soll über einen Zeitraum von vier Jahren, mit der Option auf ein weiteres Jahr, laufen. Dabei wird jährlich ein Lehrgang abgerufen, um Personal für diese technischen Fachrichtungen zu qualifizieren. Der Auftrag richtet sich an Bildungseinrichtungen, die die gesetzlichen Anforderungen für diese staatlich anerkannten Berufsabschlüsse erfüllen können.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000ZAW - Geomatiker/in bzw. Vermessungstechniker/in - Lebach I ML 810

Rahmenvertrag mit Laufzeit vom 01.10.2026 - 30.09.2030 mit der Verlängerungsoption um 1 Jahr bis zum 30.09.2031 nach § 15 Abs. 4 UVgO, bzw. §21 Abs. 6 VGV i.V.m § 65 Abs. 2 VGV. Geplant ist 1 Abruf pro Jahr. Nur eine Position - Losaufteilung nicht möglich

CPV 80000000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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