Ausbauplanung Kirschenallee (K 19) in Lübeck, Leistungsphasen 1-4
Was wird ausgeschrieben
Die Hansestadt Lübeck vergibt die Planungsleistungen für den Ausbau der Kirschenallee (K 19) über eine Länge von rund 1.250 Metern. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI §47, einschließlich der Verbreiterung des Fahrbahnquerschnitts auf 6,50 m und die Anlage eines 3,00 m breiten Gehwegs. Zu untersuchen ist zudem die Leistungsfähigkeit des signalisierten Knotenpunkts Kirschenallee/Wesloer Landstraße nach Umsetzung einer Untervariante nördlich der Schlutuper Bahn.
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Die Hansestadt Lübeck beabsichtigt, die Kirschenallee als Teil der K 19 auszubauen. Dafür soll der Fahrbahnquerschnitt auf 6,50 m verbreitert und der Gehweg auf 3,00 m Breite über die gesamte Länge von rund 1.250 m angelegt werden. Es wurden bereits Achsvarianten untersucht, von denen nun die Vorzugsvariante mit einer Untervariante nördlich der Schlutuper Bahn weiter zu bearbeiten sind. Im Zuge der Kirschenallee befinden sich drei Bushaltestellenpaare und eine Fußgänger-LSA. Durch Teilung der Richtungsfahrbahnen (die zuvor genannte Untervariante) nördlich der Schlutuper Bahn ist zudem durch die so vergrößerte Knotenpunktgeometrie Kirschenallee/Wesloer Landstraße die Leistungsfähigkeit dieses signalisierten Knotens zu untersuchen und zu bewerten. Vergeben werden Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 gem. HOAI §47. Ziel ist die Erarbeitung einer Entwurfsplanung als Entscheidungsgrundlage für die Politik und die Absicherung der Genehmigungsfähigkeit der der Politik vorgelegten Variante. Die projektspezifische Kommunikation - mündlich wie auch schriftlich - findet ausnahmslos in deutscher Sprache statt.
Die Hansestadt Lübeck beauftragt die Planung für den Ausbau der Kirschenallee, einer rund 1,25 Kilometer langen Kreisstraße (K 19). Dabei soll die Fahrbahn auf 6,50 Meter verbreitert und ein neuer Gehweg mit 3 Metern Breite angelegt werden. Zusätzlich müssen die Leistungsfähigkeit eines großen Knotenpunkts mit der Wesloer Landstraße sowie drei Bushaltestellen und eine Fußgängerampel in die Planung einbezogen werden. Der Auftrag umfasst die ersten vier Leistungsphasen nach HOAI (Grundlagenermittlung bis Entwurfsplanung) und dient als Entscheidungsgrundlage für die politische Beschlussfassung. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich auf Deutsch.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eignung nach GWB §123 (keine Ausschlussgründe)
- Leistungsphasen 1-4 gemäß HOAI §47 nachweisbar
- Referenzen für Verkehrsanlagenplanung im öffentlichen Bereich
- Personaleinsatzkonzept und Leistungserbringungskonzept erforderlich
- Deutsche Sprachkenntnisse für projektspezifische Kommunikation
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in GWB §123 (1) aufgeführt und führen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens zum Ausschluss. Ferner gelten GWB §123 (4) Nr. 1, §124 (2) und §124 (1) Nr. 2 in Verbindung mit §125. Das Formblatt gem. HVA F-StB zur EU Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer kann auch nach Fristablauf durch den AG nachgefordert werden.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Hansestadt Lübeck beabsichtigt, die Kirschenallee als Teil der K 19 auszubauen. Dafür soll der Fahrbahnquerschnitt auf 6,50 m verbreitert und ein Gehweg mit 3,00 m Breite über die gesamte Länge von rund 1.250 m angelegt werden. Es wurden bereits Achsvarianten untersucht, von denen nun die Vorzugsvariante mit einer Untervariante nördlich der Schlutuper Bahn weiter zu bearbeiten sind. Im Zuge der Kirschenallee befinden sich drei Bushaltestellenpaare und eine Fußgänger-LSA. Durch Teilung der Richtungsfahrbahnen (die zuvor genannte Untervariante) nördlich der Schlutuper Bahn ist zudem durch die so vergrößerte Knotenpunktgeometrie Kirschenallee/Wesloer Landstraße die Leistungsfähigkeit dieses signalisierten Knotens zu untersuchen. Vergeben werden Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 gem. HOAI §47. Ziel ist die Erarbeitung einer Entwurfsplanung als Entscheidungsgrundlage für die Politik und die Absicherung der Genehmigungsfähigkeit der der Politik vorgelegten Variante. Die projektspezifische Kommunikation - mündlich wie auch schriftlich - findet ausnahmslos in deutscher Sprache statt.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price
Fester Wert (pro Einheit): 60 Prozent
- quality
Personaleinsatzkonzept Fester Wert (pro Einheit): 20 Prozent Das Personaleinsatzkonzept ist vom Bieter als eigene Anlage entsprechend der im separaten Dokument 'Zuschlagskriterien' genannten Details zu erstellen und dem Angebot beizufügen.
- quality
Leistungserbringungskonzept Fester Wert (pro Einheit): 20 Prozent Das Leistungserbringungskonzept ist vom Bieter als eigene Anlage entsprechend der im separaten Dokument 'Zuschlagskriterien' genannten Details zu erstellen und dem Angebot beizufügen.
Zeitplan
- 30. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung