Ausbau von Gigabitinfrastruktur im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für Wurmsham und Neufraunhofen
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinden Wurmsham und Neufraunhofen schreiben den flächendeckenden Ausbau von Gigabitinfrastruktur im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells 2.0 aus. Das Projekt ist in zwei Lose unterteilt und zielt auf die Versorgung unterversorgter Gebiete mit leistungsfähigen Telekommunikationsdiensten ab. Die Vertragslaufzeit beträgt ca. 7 Jahre.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Ausschreibung Breitband Wirtschaftlichkeitslückenmodell - Wirtschaftlichkeitslücke 2.0
Die Gemeinden Wurmsham und Neufraunhofen suchen einen Partner für den Ausbau eines Glasfasernetzes, um unterversorgte Gebiete mit schnellem Internet zu versorgen. Das Projekt wird über das sogenannte Wirtschaftlichkeitslückenmodell finanziert, bei dem der Staat die Differenz zwischen den Kosten für den Netzausbau und den erwarteten Einnahmen des Anbieters übernimmt. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt, die jeweils die Gebiete Wurmsham und Neufraunhofen betreffen. Interessierte Unternehmen müssen nachweisen, dass sie den Ausbau innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens umsetzen können, wobei der Fokus stark auf einer wirtschaftlichen Angebotsgestaltung liegt.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Fristgerechte Einreichung sämtlicher Eigenerklärungen
- Nachweis der Eignung gemäß § 56 VgV
- Detaillierte Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren
- Angabe der Ausbaudauer bis zur Inbetriebnahme
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der vorstehende Textpassus ist systemseitig vorgegeben und wie folgt zu verstehen: 1) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 2) Vgl. ergänzend § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
2 LoteEin Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
Zuschlagskriterien
6 Kriterien- cost90%
Das Angebot hat eine detaillierte und plausible Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke zu enthalten. Als Betrachtungszeitraum gilt hierbei ein Zeitraum von mindestens sieben Jahren ab Inbetriebnahme. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala festgelegt. Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Wirtschaftlichkeitslücken erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
- quality5%
Der Bieter hat mit seinem Angebot im Angebotsblatt unter Ziffer 2 die Ausbaudauer bis zur Inbetriebnahme in Monaten anzugeben. Der Bieter mit dem geringsten Ausbauzeitraum erhält 5 Punkte. Bei doppelter Ausbauzeit des Bestbieters werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation.
- quality5%
Im Angebotsblatt ist zu kennzeichnen, ob diese zum Einsatz kommen oder ob diese nicht zum Einsatz kommen werden. Für die Angebotswertung wird je nach Angabe des Bieters, die im Angebotsblatt hinterlegte Punktzahl zugrunde gelegt. Der Bieter kann 0 oder die volle Punktzahl, je nach Kennzeichnung im Angebotsblatt erreichen.
- cost90%
Das Angebot hat eine detaillierte und plausible Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke zu enthalten. Als Betrachtungszeitraum gilt hierbei ein Zeitraum von mindestens sieben Jahren ab Inbetriebnahme. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala festgelegt. Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Wirtschaftlichkeitslücken erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
- quality5%
Der Bieter hat mit seinem Angebot im Angebotsblatt unter Ziffer 2 die Ausbaudauer bis zur Inbetriebnahme in Monaten anzugeben. Der Bieter mit dem geringsten Ausbauzeitraum erhält 5 Punkte. Bei doppelter Ausbauzeit des Bestbieters werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation.
- quality5%
Im Angebotsblatt ist zu kennzeichnen, ob diese zum Einsatz kommen oder ob diese nicht zum Einsatz kommen werden. Für die Angebotswertung wird je nach Angabe des Bieters, die im Angebotsblatt hinterlegte Punktzahl zugrunde gelegt. Der Bieter kann 0 oder die volle Punktzahl, je nach Kennzeichnung im Angebotsblatt erreichen.
Zeitplan
- 22. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 24. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung