Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Esser GmbH

Auftragswert

€407k

Zuschlag am

8. Juli 2026

TED·508255-2026

Ausbau von Basisfahrzeugen zu getarnten Pkw

Berlin
Berlin, Germany·Veröffentlicht 22. Juli 2026
FahrzeugtechnikDienstleistungenÖffentliche VerwaltungSicherheitsbehördenFahrzeugumbauPolizeitechnikBehoerdenfahrzeugeAutomobilindustrieOeffentliche Sicherheit
Auftragswert
€523k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Polizei Berlin schreibt den technischen Ausbau von 22 Basisfahrzeugen zu getarnten Einsatzfahrzeugen aus. Zusätzlich besteht eine Option auf den Ausbau von weiteren 8 Fahrzeugen. Der Auftrag wird im Rahmen eines nicht offenen Verfahrens vergeben und rein über den Preis entschieden.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Ausbau von 22 (+ 8 Optional) Stück Basisfahrzeuge zum getarnten Pkw (Ausbau TarnPkw) 2026

VergabeHero-Einschätzung

Die Polizei Berlin sucht einen Dienstleister, der 22 zivile Basisfahrzeuge zu getarnten Einsatzfahrzeugen umbaut. Zusätzlich gibt es eine Option, weitere 8 Fahrzeuge nachzurüsten. Bei diesem Auftrag geht es rein um die technische Ausrüstung der Fahrzeuge für den Polizeieinsatz, wobei der günstigste Anbieter den Zuschlag erhält, sofern die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind. Der Auftrag ist auf das Jahr 2026 ausgelegt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000PolBln 067_26 EU TarnPkw Ausbau 2026
€523k

Ausbau von 22 (+ 8 Optional) Stück Basisfahrzeuge zum getarnten Pkw (Ausbau TarnPkw) 2026

CPV 50117100
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Für die Bewertung ist allein der Preis entscheidend. Voraussetzung ist jedoch, dass die im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Mindestanforderungen eingehalten werden.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Esser GmbH · €407k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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