Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Telekom Deutschland GmbH
Auftragswert
€2.5M
Zuschlag am
17. Dez. 2025
Ausbau und Betrieb eines Gigabit-Telekommunikationsnetzes in Kranenburg

Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Kranenburg schreibt den Ausbau und Betrieb eines flächendeckenden Gigabitnetzes in unterversorgten Gebieten aus. Das Projekt erfolgt im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells mit Unterstützung durch Bundes- und Landesfördermittel. Der Vertrag umfasst den Netzaufbau sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen über einen Zeitraum von etwa sieben Jahren.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Gemeinde Kranenburg (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" beantragt; ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 10 zur Leistungsbeschreibung sowie nachfolgende Ziff. 4 e) hh)) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel auch in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5RMH/documents heruntergeladen werden können.
Die Gemeinde Kranenburg sucht einen Telekommunikationsanbieter, der in bisher unterversorgten Gebieten – sogenannten 'dunkelgrauen Flecken' – ein leistungsfähiges Glasfasernetz aufbaut und betreibt. Ziel ist es, den Wirtschaftsstandort durch eine moderne digitale Infrastruktur zu stärken. Das Projekt wird durch staatliche Fördermittel unterstützt, wobei der Anbieter die Differenz zwischen den Kosten für den Ausbau und den erwarteten Einnahmen (die sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke) als Investitionsbeihilfe erhält. Der Auftrag beinhaltet sowohl die technische Erschließung als auch die Bereitstellung von Internetdiensten für Endkunden.
Aufteilung in Lose
1 LotSiehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der unter nachstehender Ziff. 5.1.12 angegebenen Frist entgegen der Bezeichnung nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge handelt.
Zuschlagskriterien
7 Kriterien- cost45%
Die Bewertung der Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (Anlage 9) wird an dem Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke gemessen. Derjenige, der wertmäßig die doppelte Wirtschaftlichkeitslücke (und mehr) des niedrigsten Bieters anbietet, erhält 0 Punkte. Dazwischen wird prozentual ins Verhältnis gesetzt (lineare Interpolation). Es entfällt also auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke (in Formel und Tabelle „WL“) die Maximalpunktzahl von 45 Punkten. Bei allen anderen Angeboten wird von dieser Maximalpunktzahl (45 Punkte) eine Differenzpunktzahl abgezogen (Punktabzug), die ihrer prozentualen Abweichung zum günstigsten Angebot entspricht. Folgende Berechnungsformeln werden angewandt: Abweichung [in %]=(Wirtschaftlichkeitslücke des Bieters [in €]*100)/(niedrigste angebotene Wirtschaftlichkeitslücke [in €])-100 Punkteabzug [in Punkten]=(45 Punkte*Abweichung [in %])/100 Punktzahl des Bieters=45-Punktabzug [in Punkten] Das Ergebnis wird auf 0,1 Punkte gerundet. Diese Methode zur Ermittlung der Rangfolge der Angebote im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeitslücke bildet nach Auffassung des Konzessionsgebers die Wirtschaftlichkeitsunterschiede bezogen auf die Wirtschaftlichkeitslücke angemessen ab.
- cost20%
Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die in vorstehender Tabelle bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 bzw. 36 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 bzw. 36 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden vier Endkundenprodukte jeweils 5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Die Bewertung der Endkundenprodukte (Anlage 7) wird an dem Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis des jeweiligen Endkundenprodukts gemessen, hierfür wird der jeweilige Gesamtpreis in das Verhältnis zum niedrigsten angebotenen Gesamtpreis gesetzt. Punkte=(niedrigster angebotener Gesamtreis (€))/(Gesamtpreis des Bieters (€))*5 Das Ergebnis wird auf 0,1 Punkte gerundet.
- quality15%
Das technische Konzept (Anlage 5) wird nach Aspekten bewertet, die einen hochwertigen Ansatz in Bezug auf die Realisierung des Netzausbaus und den Netzbetrieb aufzeigen (vgl. Ziff. III. 4. b)). Das Konzept ist entsprechend auszuführen. Die Bieter sind gehalten, hierzu die Word-Vorlage „Technisches Konzept zur Realisierung und Umsetzung der angebotenen Breitbandversorgung“ (Anlage 5) zu verwenden und ausgefüllt einzureichen. Die Bewertung erfolgt anhand eines plausiblen Nachweises, dass mit der aufgeführten Technik die angebotenen Bandbreiten und Versorgungsraten sicher und nachhaltig realisiert werden können, bspw. durch Vorlage der Netzplanung gemäß den aktuellen GIS-Nebenbestimmungen. Bewertet werden Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösung, Erweiterungsfähigkeit des Netzes, Ausfallsicherheit und die Qualität der Netzanbindungen. Als zuverlässig und hochwertig sind dabei Technologien einzustufen, welche für den jeweiligen Anschluss über die gesamte Zeit eine sichere und dauerhafte dedizierte Bandbreite sicherstellen können. Die mit dem technischen Konzept einzureichende Netzplanung wird hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Vorgaben der GIS-Nebenbestimmung (Version 5.1 vom 03.04.2023) bewertet. Die Punkteermittlung erfolgt nach folgenden Kriterien: 0 Punkte: Das technische Konzept ist ungenügend sowie nicht plausibel und nachvollziehbar; es bleiben enorme Unklarheiten, ob und inwieweit durch das technische Konzept ein hochwertiger Ansatz in Bezug auf die Realisierung des Netzausbaus und den Netzbetrieb nachgewiesen ist. 5 Punkte: Das technische Konzept ist unterdurchschnittlich und nur in Teilen plausibel und nachvollziehbar. Es bleiben erhebliche Unklarheiten, ob und inwieweit durch das technische Konzept ein hochwertiger Ansatz in Bezug auf die Realisierung des Netzausbaus und den Netz-betrieb nachgewiesen ist. 10 Punkte: Das technische Konzept ist weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht sowie ein hochwertiger Ansatz in Bezug auf die Realisierung des Netzausbaus und den Netzbetrieb nachgewiesen werden kann. Es bleiben jedoch Schwächen bei der Zielerreichung. 15 Punkte: Das technische Konzept ist in vollem Umfang plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung optimal umgesetzt sowie ein hochwertiger Ansatz in Bezug auf die Realisierung des Netzausbaus und den Netzbetrieb nachgewiesen werden kann.
- quality5%
Grundlage der Bewertung des Konzeptes Mitnutzung Infrastruktur und alternative Verlegemethoden (Anlage 8) sind sämtliche Netztechnologien und Verlegemethoden im Sinne von Ziff. 6.5 der Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023, außerdem eine Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Mitnutzung (vgl. auch Ziff. III. 4. d)). Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts hin-sichtlich der Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Mitnutzung und/ oder der eingesetzten alternativen Verlegemethode(n), der damit zusammenhängende ressourcen-schonende Ausbau sowie die Beschreibung der Kosten- und Zeitersparnis durch die Umsetzung von Mitnutzungen und den Einsatz alternativer Verlegemethoden. Die Punkteermittlung erfolgt nach folgenden Kriterien: 0 Punkte: Das Konzept ist unterdurchschnittlich und nur in Teilen plausibel und nachvollziehbar. Es bleiben erhebliche Unklarheiten durch das Konzept dahingehend bestehen, dass eine Vergünstigung der Angebotssumme sowie ein ressourcenschonender und beschleunigter Ausbau erreicht wird. 2,5 Punkte: Das Konzept ist weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht und eine Vergünstigung der Angebotssumme sowie ein ressourcenschonender und beschleunigter Ausbau erreicht werden kann. Es bleiben jedoch Schwächen bei der Zielerreichung. 5 Punkte: Das Konzept ist im vollen Umfang plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung optimal umgesetzt und eine Vergünstigung der Angebotssumme so-wie ein ressourcenschonender und beschleunigter Ausbau erreicht werden kann.
- quality5%
Maßgeblich ist der vom Bieter verbindlich in Aussicht gestellte Zeitbedarf zur Realisierung des Projektes, gemessen von dem Zeitpunkt des Zuschlags/ des Inkrafttretens des Zuwendungsvertrages bis zur Gesamtinbetriebnahme des Gigabit-Breitbandnetzes. Der Zeitbedarf ist in Form einer Projektplanung in Monaten darzustellen (vgl. Ziff. III. 4. e)). Die Punkteermittlung aller Bieter wird nach folgender Formel berechnet: Punkte=(kürzester angebotener Zeitbedarf (Monate))/(Zeitbedarf des Bieters (Monate))*5 Das Ergebnis wird auf 0,1 Punkte gerundet.
- quality5%
Grundlage der Bewertung des Marketing- und Vertriebskonzeptes sind die Maßnahmen, mit denen die Kunden informiert, beraten und versorgt werden sollen. Hierzu sind Ausführungen zu den unter Ziff. III. 4. f) aufgeführten Punkten zu machen. Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts da-hingehend, dass eine hohe Anschlussquote zu erwarten ist. Die Punkteermittlung erfolgt nach folgenden Kriterien: 0 Punkte: Das Konzept ist unterdurchschnittlich und nur in Teilen plausibel und nachvollziehbar. Es bleiben erhebliche Unklarheiten durch das Konzept bestehen, inwieweit eine möglichst hohe Anschlussquote erreicht werden kann. 2,5 Punkte: Das Konzept ist weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht sowie eine möglichst hohe Anschlussquote erreicht werden kann. Es bleiben jedoch Schwächen bei der Zielerreichung. 5 Punkte: Das Konzept ist im vollen Umfang plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung optimal umgesetzt sowie eine möglichst hohe Anschlussquote erreicht werden kann.
- quality5%
Grundlage der Bewertung des Betriebs- und Servicekonzepts sind die Maßnahmen, durch die die Kunden betreut werden. Hierzu sind Ausführungen zu den unter Ziff. III. 4. g) aufgeführten Punkten zu machen. Wertungsrelevant bei der Konzeptbewertung ist der Umstand, inwieweit das Konzept die Sicherstellung einer fortlaufenden, unterbrechungsfreien und anforderungs-gerechten Leistungserbringung erwarten lässt. Die Punkteermittlung erfolgt nach folgenden Kriterien: 0 Punkte: Das Konzept ist unterdurchschnittlich und nur in Teilen plausibel und nachvollziehbar. Es bleiben erhebliche Unklarheiten durch das Konzept bestehen, ob das Konzept die Sicherstellung einer fortlaufenden, unterbrechungsfreien und anforderungsgerechten Leistungserbringung erwarten lässt. 2,5 Punkte: Das Konzept ist weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht sowie die Sicherstellung einer fortlaufenden, unterbrechungsfreien und anforderungsgerechten Leistungserbringung erwartet werden kann. Es bleiben jedoch Schwächen bei der Zielerreichung. 5 Punkte: Das Konzept ist im vollen Umfang plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung optimal umgesetzt sowie die Sicherstellung einer fortlaufenden, unterbrechungsfreien und anforderungsgerechten Leistungserbringung erwartet werden kann.
Zeitplan
- 8. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Dez. 2025Zuschlag erteiltZuschlag an Telekom Deutschland GmbH · €2.5M