Ausbau und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in Spangenberg

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Spangenberg schreibt den Ausbau und Betrieb eines gigabitfähigen Glasfasernetzes in sogenannten grauen NGA-Gebieten aus. Das Projekt wird im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells gefördert, bei dem der Auftragnehmer einen Investitionszuschuss erhält. Die Vertragslaufzeit beträgt etwa sieben Jahre.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" der Stadt Spangenberg. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) gewährleisten. Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Konzessionsgeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. "Wirtschaftlichkeitslückenmodell"). Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" vom 13.01.2025 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen.
Die Stadt Spangenberg sucht ein Telekommunikationsunternehmen, das in unterversorgten Gebieten ein leistungsfähiges Glasfasernetz errichtet und betreibt. Da sich der Ausbau für private Anbieter wirtschaftlich nicht von alleine trägt, stellt die Stadt einen Investitionszuschuss bereit, um die Finanzierungslücke zu schließen. Das Ziel ist eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 1 Gbit/s Bandbreite direkt in den Gebäuden. Der Auftrag umfasst sowohl den technischen Aufbau als auch den langfristigen Betrieb des Netzes über einen Zeitraum von etwa sieben Jahren.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Beschaffungsgegenstand betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird hier unterschritten. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden danach die Vorschriften des Kartell-vergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells keine Anwendung. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Konzessionsgeber führt jedoch ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze in Anlehnung an ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach §§ 12 Abs. 2 KonzVgV, 17 VgV durch. Da es eine entsprechende Verfahrensart auf dem Vergabeportal nicht gibt, wurde hilfsweise als Vergabeart eine offene Ausschreibung gewählt. Es wird aber ein Verhandlungsverfahren durchgeführt.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price75%
Der Konzessionsgeber vergibt für das Kriterium "Wirtschaftlichkeitslücke" maximal 75 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist jeweils die Wirtschaftlichkeitslücke, welche der Bieter in der Anlage Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke (Formblatt: F.2) angegeben hat. Das Angebot mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachfolgend "das Bestangebot") erhält die volle Punktzahl (75). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf die Wirtschaftlichkeitslücke - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 7,5 Punkte weniger in der Bewertung.
- quality20%
Der Konzessionsgeber vergibt für das Kriterium "Ausbau- und Mittelabflussplanung" maximal 20 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist die Qualität und Plausibilität der vom Bieter eingereichten Aus-bau- und Mittelabflussplanung. Dabei erfolgt die Wertung insbesondere anhand folgender Kriterien: - quartalsgenaue Darstellung der wesentlichen Ausbau- und Projektmeilensteine; - Darstellung der vorgesehenen Mittelabrufe und Konzept zur Einhaltung der vom Land Hessen vorgesehenen "Jahresscheiben" (vgl. Teil D.2); - Darstellung etwaiger projektrelevanter Risiken sowie vorgesehener Gegensteuerungsmaß-nahmen. - Zeitpunkt der vollständigen Inbetriebnahme des gigabitfähigen Hochleistungsnetzes in Kalenderwochen ab Inkrafttreten des Zuwendungsvertrages (vgl. § 18.1) bis zur Gesamtinbetriebnahme des Gigabitnetztes (einzutragen in Formblatt: F.1). Die Punktevergabe erfolgt anhand der nachfolgenden Bewertungsmatrix: 20 Punkte: Die Ausbau- und Mittelabflussplanung ist in besonderer Weise nachvollziehbar, realistisch und mit den Fördervorgaben vereinbar. Die Planung weist keine erkennbaren Schwächen auf. 16 Punkte: Die Ausbau- und Mittelabflussplanung ist nachvollziehbar und weitgehend plausibel. Die Planung weist lediglich geringfügige Schwächen auf. 12 Punkte: Die Ausbau- und Mittelabflussplanung ist insgesamt plausibel, weist jedoch einzelne Schwächen oder Risiken auf. 8 Punkte: Die Ausbau- und Mittelabflussplanung weist erkennbare Schwächen auf. Die Realisierbarkeit erscheint teilwiese eingeschränkt. 4 Punkte: Die Ausbau- und Mittelabflussplanung weist erhebliche Schwächen auf. Die Einhaltung der Projektziele erscheint nur eingeschränkt gewährleistet. 0 Punkte: Die Ausbau- und Mittelabflussplanung ist nicht nachvollziehbar oder lässt eine ordnungsgemäße Projektumsetzung nicht erwarten.
- quality5%
Der Konzessionsgeber vergibt für das Kriterium "Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden" maximal 5 Punkte, die gemäß nachstehenden Maßstäben vergeben werden. Für die Bewertung maßgeblich ist die Qualität des Konzeptes. Das Konzept ist auf fünf Seiten zu begrenzen. Die Qualität des Konzeptes bemisst sich danach, ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen mit einer Erfüllung der genannten Ziele - schnelle und kostengünstige Errichtung eines flächendeckenden NGA-Netzes - zu rechnen ist. 5 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 3 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 2 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 1 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 0 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend.
Zeitplan
- 27. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 16. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung