Ausbau eines Gigabit-Breitbandnetzes in der Gemeinde Stockheim
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Stockheim schreibt den Ausbau und Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten (sogenannte Dunkelgraue Flecken) aus. Das Projekt erfolgt im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells nach der Gigabit-Richtlinie 2.0. Der Auftrag umfasst die Errichtung der Infrastruktur sowie die Erbringung von Telekommunikationsdiensten für Endkunden.
Vollständige Beschreibung anzeigen
ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung der Änderung der Bekanntmachung. Durch die Änderung der Adresskulisse wurde der Beschaffungsgegenstand wesentlich angepasst; daher erfolgt eine Änderungsbekanntmachung gemäß § 132 Abs. 1 GWB, um den geänderten Leistungsumfang transparent und diskriminierungsfrei neu auszuschreiben. ============================================================ Die Gemeinde Stockheim (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0" (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) zu beantragen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb erfolgt nicht. Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 1.000.000,00 EUR (netto) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMKXR/documents heruntergeladen werden können.
Die Gemeinde Stockheim sucht einen Telekommunikationsanbieter für den Ausbau eines leistungsfähigen Glasfasernetzes, um unterversorgte Gebiete mit schnellem Internet zu versorgen. Das Projekt wird durch Bundes- und Landesmittel gefördert und basiert auf dem sogenannten Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Dabei deckt der Anbieter die Kosten für den Netzausbau und Betrieb, während die Gemeinde die Differenz zwischen den Kosten und den erwarteten Einnahmen ausgleicht. Der Auftrag umfasst den Bau der Infrastruktur sowie die Bereitstellung von Internetdiensten für die Bürger und Unternehmen vor Ort. Angebote, die eine Wirtschaftlichkeitslücke von über einer Million Euro aufweisen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis der Eignung gemäß Vergabeunterlagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe entsprechend §§ 123, 124 GWB sowie die insoweit mit dem Teilnahmeantrag abzugebende Eigenerklärung verwiesen. Werden einzelne der aufgeführten Eignungsnachweise und -kriterien nicht bereits in dem Teilnahmeantrag nachgewiesen, wird der Konzessionsgeber eine oder mehrere angemessene Nachfrist(en) zum Nachweis der betreffenden Eignungskriterien setzen. Weist ein Bewerber auch innerhalb der Nachfrist eines der Eignungskriterien nicht nach, kann ein Ausschluss des entsprechenden Bewerbers vom weiteren Verfahren erfolgen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMKXR/documents.
Aufteilung in Lose
1 LotSiehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- cost80%
Der Bieter mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke erhält die vollen Leistungspunkte. Für den doppelten Wert der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMKXR/documents) darzulegen.
- quality15%
Angebote, die einen Realisierungszeitraum ≤ 104 Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes angeben, erhalten die volle Punktzahl („Bestangebot“). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot bzw. einem fiktiven Angebot mit einem Realisierungszeitraum von 104 Kalenderwochen ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung. Hinweis: Gewertet werden Tarife die gem. PIB die o.g. Datenübertragungsraten als Minimalangabe bieten.
- quality5%
Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen. (vgl. Abschnitt III. 4. der Leistungsbeschreibung, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMKXR/documents). - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann. (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (2,5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (0 Punkte)
Zeitplan
- 19. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung