Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: SPIE Infratech GmbH

Auftragswert

€9.5M

Zuschlag am

13. Mai 2026

TED·455183-2026

Ausbau der passiven Glasfaser-Netzinfrastruktur (FTTB/H) im Landkreis Friesland

Niedersachsen
Jever, Germany·Veröffentlicht 2. Juli 2026
IT-DienstleistungenBauleistungenTelekommunikationÖffentliche VerwaltungBreitbandausbauGlasfaserTiefbauFttb FtthOeffentliche InfrastrukturTelekommunikation
Auftragswert
~€12M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH schreibt den Ausbau eines passiven Glasfasernetzes (FTTB/H) in unterversorgten Gebieten und Gewerbegebieten aus. Der Auftrag umfasst Tiefbauarbeiten, Materiallieferungen, Glasfasermontage sowie die Netzdokumentation. Die Maßnahme ist in drei Lose unterteilt und auf eine Laufzeit von 720 Tagen ausgelegt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH (nachfolgend „Auftraggeberin“) beabsichtigt im Landkreis Friesland ein passives FTTB/H-Glasfasernetz zu errichten. Diese Ausschreibung umfasst die Lose 1 (Weiße Flecken), Los 2 (Gewerbegebiete Schortens, Sande, Zetel und Bockhorn), sowie Los 3 (Gewerbegebiet Varel). Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist es, Angebote von Unternehmen einzuholen, die in der Lage sind, für die Auftraggeberin die erforderlichen Arbeiten zur Errichtung des passiven Netzes durchzuführen. Das beinhaltet u.a. die hierfür erforderlichen Bauleistungen inklusive Material, insbesondere Vermessungsarbeiten, Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise, Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. sowie Dokumentation.

VergabeHero-Einschätzung

Die Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH plant den flächendeckenden Ausbau eines passiven Glasfasernetzes, um unterversorgte Haushalte und Gewerbegebiete im Landkreis Friesland an das schnelle Internet anzubinden (FTTB/H steht für Fiber to the Building/Home, also Glasfaser bis ins Gebäude). Die Ausschreibung ist in drei Lose unterteilt: Los 1 deckt sogenannte 'Weiße Flecken' ab, während Los 2 und 3 spezifische Gewerbegebiete in Schortens, Sande, Zetel, Bockhorn und Varel betreffen. Der beauftragte Dienstleister übernimmt dabei das gesamte Leistungspaket, inklusive Tiefbau, Einblasen der Kabel, Montagearbeiten und der abschließenden Dokumentation. Die Bauzeit für die Projekte ist auf etwa zwei Jahre angesetzt.

Lose

Aufteilung in Lose

3 Lote
LOT-0001Weiße Flecken

Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer im Landkreis Friesland wird die Breitbandfördergesellschaft mbH unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und NBank ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten und damit Verpächter des passiven Netzes werden. Die hierfür erforderlichen Leistungen zum Bau des Netzes inkl. Materiallieferungen und Erstellung der benötigten Dokumentationen werden hiermit ausgeschrieben, nämlich: - Tiefbau-Leistungen für sämtliche Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise (klassischer Tiefbau, Verlegung mittels Kabelpflug, Fräs- und Trenchingverfahren, Bohrleistungen) - LWL-Kabelmontage - Zieh- und Einblasleistungen, Auflegen von Kabeln und Spleißungen in Gebäuden und an Technikstandorten, Infrastrukturleistungen, energietechnische Leistungen (Anschluss bzw. Koordination des Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen) - jeweils einschließlich benötigter fördermittelrechtlich-konformer Materialien und - Erbringung der fördermittelrechtlich erforderlichen Dokumentationen sowie weiterer Nebenleistungen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 sowie der Landesförderung des Landes Niedersachsen nach der Richtlinie über „die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachen“ (RL Giganetzausbau NI) Erl. d. MW vom 25.06.2019 – DIG-3074/0103 -. Nds. MBl. Nr. 25/2019 S. 953 bzw. Erl. d MW v. 23.12.2020 – DIG-3074/0103, Nds. MBl. Nr. 7/2020 S. 1655. Die Zuwendungsbescheide des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für das Los 1 – weiße Flecken [832.5/3-19 09NI200322] vom 13.07.2020 und 11.12.2023 mit den Nebenbestimmungen und Anlagen (LV-A-12 ), insbesondere die GIS- Nebenbestimmungen in der Version 4.1 vom 16.03.2020, das einheitliche Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der Version 4.1 vom 02.04.2019, sowie die Zuwendungsbescheide der NBank für Los 1 vom 12.10.2021 und 29.08.2024 sind zu beachten. Die Rahmenvereinbarung für das Los 1 hat folgende Höchstmengen/-wert: Auftragswert: 13 Mio. Euro Hausanschlüsse: 730 Stück Verlegestrecke: 96,5 km Ein Anspruch auf die Höchstmengen/-wert besteht nicht.

CPV 45200000, 45231000, 45232000, 45314000720 Tage Laufzeit
LOT-0002Gewerbegebiete Schortens, Sande, Zetel, Bockhorn (Los 2)

Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer im Landkreis Friesland wird die Breitbandfördergesellschaft mbH unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und NBank ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten und damit Verpächter des passiven Netzes werden. Die hierfür erforderlichen Leistungen zum Bau des Netzes inkl. Materiallieferungen und Erstellung der benötigten Dokumentationen werden hiermit ausgeschrieben, nämlich: - Tiefbau-Leistungen für sämtliche Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise (klassischer Tiefbau, Verlegung mittels Kabelpflug, Fräs- und Trenchingverfahren, Bohrleistungen) - LWL-Kabelmontage - Zieh- und Einblasleistungen, Auflegen von Kabeln und Spleißungen in Gebäuden und an Technikstandorten, Infrastrukturleistungen, energietechnische Leistungen (Anschluss bzw. Koordination des Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen) - jeweils einschließlich benötigter fördermittelrechtlich-konformer Materialien und - Erbringung der fördermittelrechtlich erforderlichen Dokumentationen sowie weiterer Nebenleistungen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 sowie der Landesförderung des Landes Niedersachsen nach der Richtlinie über „die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachen“ (RL Giganetzausbau NI) Erl. d. MW vom 25.06.2019 – DIG-3074/0103 -. Nds. MBl. Nr. 25/2019 S. 953 bzw Erl. d MW v. 23.12.2020 – DIG-3074/0103, Nds. MBl. Nr. 7/2020 S. 1655. Die Zuwendungsbescheide des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für das Los 2 – Gewerbegebiete Schortens, Sande, Zetel und Bockhorn [832.5/3-19 11NI200396] vom 14.04.2020 und 11.12.2023 mit den Nebenbestimmungen und Anlagen (LV-A-12) insbesondere die GIS- Nebenbestimmungen in der Version 4.1 vom 16.03.2020, das einheitliche Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der Version 4.1 vom 02.04.2019 sowie die Zuwendungsbescheide der NBank für Los 2 vom 18.03.2021 und 29.08.2024 sind zu beachten. Die Rahmenvereinbarung für das Los 2 hat folgende Höchstmengen/-wert: Auftragswert: 2 Mio. Euro Hausanschlüsse: 161 Stück Verlegestrecke: 13,5 km Ein Anspruch auf die Höchstmengen/-wert besteht nicht.

CPV 45200000, 45231000, 45232000, 45314000720 Tage Laufzeit
LOT-0003Gewerbegebiete Varel

Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer im Landkreis Friesland wird die Breitbandfördergesellschaft mbH unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und NBank ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten und damit Verpächter des passiven Netzes werden. Die hierfür erforderlichen Leistungen zum Bau des Netzes inkl. Materiallieferungen und Erstellung der benötigten Dokumentationen werden hiermit ausgeschrieben, nämlich: - Tiefbau-Leistungen für sämtliche Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise (klassischer Tiefbau, Verlegung mittels Kabelpflug, Fräs- und Trenchingverfahren, Bohrleistungen) - LWL-Kabelmontage - Zieh- und Einblasleistungen, Auflegen von Kabeln und Spleißungen in Gebäuden und an Technikstandorten, Infrastrukturleistungen, energietechnische Leistungen (Anschluss bzw. Koordination des Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen) - jeweils einschließlich benötigter fördermittelrechtlich-konformer Materialien und - Erbringung der fördermittelrechtlich erforderlichen Dokumentationen sowie weiterer Nebenleistungen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 sowie der Landesförderung des Landes Niedersachsen nach der Richtlinie über „die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachen“ (RL Giganetzausbau NI) Erl. d. MW vom 25.06.2019 – DIG-3074/0103 -. Nds. MBl. Nr. 25/2019 S. 953 bzw Erl. d MW v. 23.12.2020 – DIG-3074/0103, Nds. MBl. Nr. 7/2020 S. 1655. Die Zuwendungsbescheide des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für das Los 3- Gewerbegebiete Varel [832.5/3-19 11NI200398] vom 4.04.2020 und 11.12.2023 (Anlage A01) mit den Nebenbestimmungen und Anlagen (LV-A-12), insbesondere die GIS- Nebenbestimmungen in der Version 4.1 vom 16.03.2020, das einheitliche Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der Version 4.1 vom 02.04.2019, sowie die Zuwendungsbescheide der NBank für Los 3 vom 25.11.2020 und 29.08.2024 sind zu beachten. Die Rahmenvereinbarung für das Los 3 hat folgende Höchstmengen/-wert: Auftragswert: 2 Mio. Euro Hausanschlüsse: 82 Stück Verlegestrecke: 9,2 km Ein Anspruch auf die Höchstmengen/-wert besteht nicht.

CPV 45200000, 45232000, 45314000, 45231000720 Tage Laufzeit
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Zeitplan

  1. 2. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 13. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an SPIE Infratech GmbH · €9.5M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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