Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

26. Mai 2025

TED·384436-2026

Lufttechnische Anlagen und Gebäudeautomation für den Neubau der Regionalen Schule in Bützow

Mecklenburg-Vorpommern
Bützow, Germany·Veröffentlicht 4. Juni 2026
BauleistungenTechnische GebäudeausrüstungÖffentliche VerwaltungBildungswesenGebaeudeautomationLueftungstechnikOeffentlicher BauSchulbauVertragsaenderung
Auftragswert
~€150k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Es handelt sich um eine Auftragsänderung für die lufttechnischen Anlagen und die Gebäudeautomation im Rahmen des Neubaus der Regionalen Schule in Bützow. Der Auftrag umfasst die Anpassung bestehender Leistungen für die technische Gebäudeausrüstung. Da es sich um eine Modifikation eines bereits vergebenen Auftrags handelt, ist kein neuer Wettbewerb vorgesehen.

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Lufttechnische Anlagen/Gebäudeautomation zum Neubau der Regionalen Schule in Bützow

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Bützow nimmt eine dritte Auftragsänderung für die technische Ausstattung des Neubaus der Regionalen Schule vor. Dabei geht es konkret um die lufttechnischen Anlagen und die Gebäudeautomation, also die Steuerungstechnik für Heizung, Lüftung und Klima. Da dies eine Anpassung eines bereits laufenden Vertrages ist, können sich hier keine neuen Firmen bewerben. Es handelt sich um eine rein administrative Bekanntmachung über eine Vertragsanpassung im laufenden Bauprojekt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Auftragsänderung 3: Lufttechnische Anlagen/Gebäudeautomation zum Neubau der Regionalen Schule in Bützow

Lufttechnische Anlagen/Gebäudeautomation zum Neubau der Regionalen Schule in Bützow

CPV 45311200, 42520000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 26. Mai 2025
    Zuschlag erteilt

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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