Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

6. Mai 2024

TED·511282-2026

Brandschutzsanierung Hauptgebäude Berufskolleg Ost in Essen - Rohbauarbeiten

BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwirtschaftBrandschutzRohbauarbeitenOeffentliche VerwaltungBauwesenSchulbau
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Essen lässt über die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH Rohbauarbeiten im Rahmen der Brandschutzsanierung des Berufskollegs Ost durchführen. Es handelt sich um eine Auftragsänderung für ein bereits laufendes Bauvorhaben. Der Auftrag umfasst spezifische bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes im Hauptgebäude.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Mit diesem Vergabeverfahren beabsichtigt die GVE im Namen und im Auftrag der Stadt Essen die Leistung Rohbauarbeiten bei der Brandschutzsanierung Hauptgebäude BKO in Essen zu vergeben

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Essen führt eine Brandschutzsanierung am Hauptgebäude des Berufskollegs Ost durch. Im Rahmen dieser Sanierung werden nun zusätzliche Rohbauarbeiten vergeben, die als Auftragsänderung zu einem bestehenden Projekt deklariert sind. Die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH koordiniert diese Baumaßnahmen im Auftrag der Stadt. Da es sich um eine Änderung eines laufenden Auftrags handelt, ist der Umfang auf die spezifischen baulichen Anpassungen begrenzt, die für die Einhaltung der Brandschutzvorgaben notwendig sind.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Auftragsänderung 2: 132_3-340 BKB - Brandschutzsanierung Hauptgebäude Berufskolleg Ost in Essen - hier: Rohbauarbeiten

Bauleistungen gemäß Vergabeunterlagen

CPV 45223220
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 23. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 6. Mai 2024
    Zuschlag erteilt

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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