Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge Pegfilgrastim
Was wird ausgeschrieben
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hebt das bestehende Open-House-Verfahren für Arzneimittelrabattverträge zum Wirkstoff Pegfilgrastim auf. Alle laufenden Verträge enden zum 30.06.2026. Ein Abschluss neuer Verträge im Rahmen dieses Verfahrens ist ab sofort nicht mehr möglich.
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Das Open-House-Verfahren Arzneimittelrabattverträge Pegfilgrastim, ATC L03AA13, geführt unter der Kennung 759822-2024, wird mit Wirkung zum 30.06.2026 aufgehoben. Alle bestehenden Verträge werden zu diesem Zeitpunkt beendet. Der Abschluss neuer Verträge ist im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens nicht mehr möglich.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beendet vorzeitig ein sogenanntes Open-House-Verfahren, bei dem es um Rabattverträge für das Medikament Pegfilgrastim geht. Ein Open-House-Verfahren ist ein offenes Modell, bei dem alle Anbieter, die bestimmte Bedingungen erfüllen, einen Vertrag erhalten können. Da das Verfahren nun aufgehoben wird, laufen alle bestehenden Verträge zum 30. Juni 2026 aus und es können keine neuen Vereinbarungen mehr in diesem Rahmen geschlossen werden. Dies ist eine rein administrative Mitteilung über das Ende einer bestehenden Vertragsstruktur.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Open-House-Verfahren Arzneimittelrabattverträge Pegfilgrastim, ATC L03AA13, geführt unter der Kennung 759822-2024, wird mit Wirkung zum 30.06.2026 aufgehoben. Alle bestehenden Verträge werden zu diesem Zeitpunkt beendet. Der Abschluss neuer Verträge ist im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens nicht mehr möglich.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- unpublished-1%
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Zeitplan
- 12. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert