Aufbereitung und Wiederverwendung von Winterdienst-Streusplitt
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 17.11.2026, 09:50 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt München, Baureferat
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 14.10.2026
- CPV-Codes
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- Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (90000000)
- Straßenreinigung (90611000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 708004-2026
- Verfahrensnummer
- cf393dc8-0328-4df4-a838-a5c4cb32df07
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt München, Baureferat, beauftragt die Aufbereitung und Wiederverwendung des Streusplitts, der im Winterdienst der Saison 2026/2027 ausgebracht und anschließend aufgenommen wird. Es handelt sich um Moränen-Kiessplitt der Körnung 2/5 mm; der Auftrag betrifft München.
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Leistungsbeschreibung
Aufbereitung und Wiederverwendung von Winterdienststreusplitt der Saison 2026/2027
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Aufbereitung und Wiederverwendung von Streusplitt
Aufbereitung und Wiederverwendung von Winterdienststreusplitt der Saison 2026/2027 Die Landeshauptstadt München, Baureferat, Hauptabteilung Tiefbau, Abteilung Straßenunterhalt und - betrieb beabsichtigt die Vergabe der Aufbereitung und Wiederverwendung des im Rahmen des Winterdienstes 2026/2027 ausgebrachten Streusplitts. Der ausgebrachte Streusplitt aus Moränen-Kiessplitt - Körnung 2/5 mm, darf nach dessen Aufnahme mittels Kehrmaschinen nicht mehr zur endgültigen Ablagerung auf Deponien gebracht werden. Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG) fordern für derartiges Material eine Aufbereitung und die Zuführung zu einer sinnvollen und wirtschaftlichen Wiederverwendung. Demzufolge soll der aufgekehrte Splitt so gereinigt bzw. aufbereitet werden, dass das wiedergewonnene Material durch den Auftragnehmer vermarktet wird, um als Splitt und Sand im Straßenbau, im Garten- und Landschaftsbau oder zu alternativen Verwendungszwecken, wie z. B. als Zuschlagsstoff in der Baustoffindustrie oder ähnlichem, weiterverwendet werden kann. Der Straßenkehricht der im öffentlichen Bereich bei der Reinigung von Straßen, Gehwegen, Radwegen und anderen öffentlichen Verkehrsflächen anfällt ist gemäß § 3 Abs. 1 KrWG als Abfall eingestuft. Er soll im Sinne der Ausführungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) aufbereitet und einer sinnvollen und wirtschaftlichen Wiederverwendung zugeführt bzw. ordnungsgemäß entsorgt werden. Geschätzte Mengen: 9.000 Tonnen Strassenkehrgut mit erhöhtem Splittanteil Als Maximalmenge an Strassenkehrgut mit erhöhtem Splittanteil werden pro Vertragsjahr 11.500 Tonnen angenommen.
Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Alle Unterlagen sind in dem Dokument „Eignung_und_Nichtvorliegen_von_Ausschlussgründen" aufgeführt, das unter nachstehendem Link direkt abrufbar ist: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=303867 Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
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LOT-0000 · Aufbereitung und Wiederverwendung von Streusplitt
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8 Dateien laut Portal · Stand 14.10.2026| Sonstiges | - | |
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Anforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Alle Unterlagen sind in dem Dokument „Eignung_und_Nichtvorliegen_von_Ausschlussgründen" aufgeführt, das unter nachstehendem Link direkt abrufbar ist: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=303867 Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
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