Lieferung von Auftausalz für den Landkreis Dachau und kreisangehörige Gemeinden

Status
Vergeben
Angebotsfrist
09.07.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
09.06.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Straßenausrüstung (34920000)
  • Auftausalz (34927100)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
394116-2026
Verfahrensnummer
a815a796-cfdf-4bd9-bb51-5cc441f07195

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Markt Markt Indersdorf beschafft Auftausalz der Kornklasse M (Natriumchlorid nach DIN EN 16811-1) für den Winterdienst im Landkreis Dachau und in den kreisangehörigen Gemeinden. Der Landkreis ist für rund 155 Kilometer Kreisstraßen zuständig; die Gemeinden verantworten ihre jeweiligen gemeindlichen Straßennetze. Die Lieferung ist für den Zeitraum vom 1. September 2026 bis zum 30. April 2027 vorgesehen, die Angebotsfrist endet am 9. Juli 2026 um 7:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Streusalzlieferung für den Landkreis Dachau und den dazugehörigen Gemeinden für den Zeitraum vom 01.09.2026 bis zum 30.04.2027.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Streusalzlieferung für den Landkreis Dachau und den dazugehörigen Gemeinden

    Die Tiefbauverwaltung des Landkreises Dachau ist für den Winterdienst auf dem rund 155 km langen Kreisstraßennetz verantwortlich. Die Gemeinden sind für ihr gemeindliches Straßennetz verantwortlich. Der Landkreis Dachau und die kreisangehörigen Gemeinden benötigen zur Durchführung dieser Aufgabe entsprechende Auftausalzmengen (Kornklasse M - NaCl nach DIN EN 16811-1). Die Gemeinden und der Landkreis Dachau treten hierbei als zwei separate Auftraggeber auf. Die Liefermengen und die genauen Standorte werden bei jedem Einzelabruf dem Auftragnehmer gesondert mitgeteilt. Es erfolgt ein Frühbezug im Zeitraum 01.09.2026 - 31.10.2026 sowie einen Winterbezug im Zeitraum 01.11.2026 - 30.04.2027

    Frist: 09.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: alle Ausschlussgründe nach dem GWB, insbesondere §§ 123; 124 GWB Ausschlussgrund: Beteiligung an der Bildung krimineller Vereinigungen (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Ausschlussgrund: Beteiligung an der Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Ausschlussgrund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Ausschlussgrund: Betrug oder Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Ausschlussgrund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Ausschlussgrund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Ausschlussgrund: Verstoß gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben (§ 123 Abs. 4 GWB). Ausschlussgrund: Verstoß gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 123 Abs. 4 GWB). Ausschlussgrund: Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Ausschlussgrund: Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Ausschlussgrund: Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Ausschlussgrund: Zahlungsunfähigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Ausschlussgrund: Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Ausschlussgrund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Ausschlussgrund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Ausschlussgrund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Ausschlussgrund: Interessenkonflikt, der die Unparteilichkeit beeinträchtigt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Ausschlussgrund: Wettbewerbsverzerrung durch Vorbefassung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB). Ausschlussgrund: Mangelhafte Erfüllung eines öffentlichen Auftrags (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Ausschlussgrund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB). Fehlende Erklärungen und Nachweise, sofern diese nicht wertungsrelevant sind, können durch den Auftraggeber gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: alle Ausschlussgründe nach dem GWB, insbesondere §§ 123; 124 GWB Ausschlussgrund: Beteiligung an der Bildung krimineller Vereinigungen (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Ausschlussgrund: Beteiligung an der Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Ausschlussgrund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Ausschlussgrund: Betrug oder Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Ausschlussgrund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Ausschlussgrund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Ausschlussgrund: Verstoß gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben (§ 123 Abs. 4 GWB). Ausschlussgrund: Verstoß gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 123 Abs. 4 GWB). Ausschlussgrund: Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Ausschlussgrund: Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Ausschlussgrund: Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Ausschlussgrund: Zahlungsunfähigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Ausschlussgrund: Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Ausschlussgrund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Ausschlussgrund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Ausschlussgrund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Ausschlussgrund: Interessenkonflikt, der die Unparteilichkeit beeinträchtigt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Ausschlussgrund: Wettbewerbsverzerrung durch Vorbefassung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB). Ausschlussgrund: Mangelhafte Erfüllung eines öffentlichen Auftrags (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Ausschlussgrund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB). Fehlende Erklärungen und Nachweise, sofern diese nicht wertungsrelevant sind, können durch den Auftraggeber gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 07.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 549264-2026

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