TED·424435-2026

Aufbau und Wartung eines Richtfunknetzes für die Gefahrenabwehr

Nordrhein-Westfalen
Mettmann, Germany·Veröffentlicht 19. Juni 2026
IT-DienstleistungenTelekommunikationÖffentliche VerwaltungSicherheitstechnikRichtfunkGefaahrenabwehrTelekommunikationOeffentliche SicherheitNetzwerkinfrastruktur
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
21. Juli 2026
-13 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Kreis Mettmann schreibt den Aufbau eines Richtfunknetzes zur Unterstützung der Gefahrenabwehr aus. Das Projekt umfasst die Integration von insgesamt 12 Standorten, davon 11 im Kreisgebiet Mettmann und ein Standort in Leverkusen. Zusätzlich ist ein Service- und Wartungsvertrag für die Anlage Bestandteil der Ausschreibung.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Aufbau Richtfunknetz Gefahrenabwehr Kreis Mettmann inkl. Wartungsvertrag

VergabeHero-Einschätzung

Der Kreis Mettmann plant die Errichtung eines neuen Richtfunknetzes, um die Kommunikation und Einsatzfähigkeit der Gefahrenabwehr zu stärken. Dabei müssen insgesamt zwölf Standorte – elf innerhalb des Kreises Mettmann und einer in Leverkusen – technisch in das Netz eingebunden werden. Neben der reinen Installation beinhaltet der Auftrag auch einen langfristigen Service- und Wartungsvertrag, um die Betriebssicherheit der Funkinfrastruktur dauerhaft zu gewährleisten. Es handelt sich um ein technisches Infrastrukturprojekt mit sicherheitskritischem Hintergrund.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Aufbau Richtfunknetz Gefahrenabwehr Kreis Mettmann inkl. Servicevertrag

Es sind 11 Standorte im Kreisgebiet Mettmann und 1 Standort in Leverkusen in das Richtfunknetz zu integrieren.

CPV 31711423Frist 21. Juli 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 19. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 21. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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