Aufbau und Betrieb eines feedbackorientierten Development-Centers

Status
Vergeben
Angebotsfrist
07.04.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
BARMER Beschaffung und VergabeProfil ansehen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
07.03.2025
Bekanntmachungsnummer
150548-2025
Verfahrensnummer
bf2611cc-c2ec-4c7a-9926-dc09d40aa77a
CPV-Codes
79414000 · Beratung im Bereich Personalverwaltung

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Kurzbeschreibung

Die BARMER Beschaffung und Vergabe in Wuppertal sucht Unterstützung beim Aufbau eines Talentmanagement-Prozesses mit einem feedbackorientierten Development-Center zur Identifikation, Entwicklung und Bindung interner Talente für künftige Führungs- und Schlüsselpositionen. Vorgesehen sind 350 Beratertage und 300 Ergebnisberichte über eine Laufzeit von fünf Jahren; maximal können 385 Personentage abgerufen werden. Teilnahmeanträge müssen bis zum 7. April 2025 um 8:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Aufbau eines Talentmanagement-Prozesses, der durch ein feedbackfokussiertes Development-Center die Identifikation, Entwicklung und Bindung interner Talente ermöglicht, um bevorstehende Vakanzen auf Führungs- und Schlüsselpositionen nachzubesetzen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Aufbau eines Development Centers

    350 Beratertage und 300 Ergebnisberichte über eine Laufzeit von 5 Jahren. Maximal kann der Auftraggeber Leistungen in Höhe von 385 Personentagen abrufen. Sobald dieser Wert erreicht ist, kann aus der Rahmenvereinbarung kein Abruf mehr erfolgen. (Höchstmenge i. S. EuGH-Entscheidung vom 17. Juni 2021 (C‑23/20 - Simonsen & Weel) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jederzeit auf dessen Aufforderung hin sowie eigeninitiativ quartalsweise mitzuteilen, in welchem Umfang Leistungen bereits abgerufen und erbracht wurden. Der Auftraggeber ist berechtigt (nicht aber verpflichtet), das maximale Abrufvolumen in den Gren-zen des § 132 Abs. 2 und Abs. 3 GWB zu überschreiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diesen Mehrabruf bei entsprechendem Abruf durch den Auftraggeber zu erfüllen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung Zuverlässigkeit im Dokument Fragenkatalog Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt insgesamt, dass er den Anforderungen gemäß §§ 123, 124 GWB genügt und keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen (siehe Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB"). Er ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge hat. Falls Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, hat der Bewerber in einem separaten Dokument zu erläutern, welche Maßnahmen der Selbstreinigung er gemäß § 125 GWB getroffen hat. Zusätzlich ist der Anhang 4: "Erklärende Unternehmen - Zuverlässigkeit" im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem erklärenden Unternehmen (jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auszufüllen. s.o. Eigenerkärung zu Russlandbezug Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, 1. dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878, genannten Personen, Orga-nisationen oder Einrichtungen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. d. h., a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisa-tionen handeln. 2. in seinem Teilnahmeantrag keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Perso-nen, Organisationen oder Einrichtungen mit Russland-Bezug als Nachunternehmen, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Verga-beverordnung) in Anspruch genommen werden, vorgesehen sind, auf die jeweils mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. 3. dass sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtli-nien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt. Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21. Juli 2022 lautet wie folgt: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtli-nie 2009/81/ fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu ver-geben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisati-onen handeln, einschließlich — wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Zusätzlich ist der Anhang 5: "Erklärende Unternehmen - Nichtvorliegen eines Russlandbezuges" im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem erklärenden Unternehmen (jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auszufüllen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes dient dieser auszufüllende Fragenkatalog der Vorinformation über die Leistungsfähigkeit, die Fachkunde und Zuverlässigkeit der Bewerber (Eignungsprüfung) und als Teilnahmeantrag. Unter Ziffer 1.1-1.5 werden folgende Pflichtangaben abgefragt: -Erklärende und vertretungsberechtigte Person -Handelsregisternummer -Eigenerklärung zur Bewerbergemeinschaft (Falls die Frage mit "Ja" beantwortet wird, ist der Anhang 1: "Mitglieder der Bewerbergemeinschaft" auszufüllen. Fehlen die Angaben in Anhang 1, führt dies zum Ausschluss. Die Angaben in Anhang 1 sind in diesem Fall zwingend mit Abgabe des Teilnahmeantrags abzugeben, eine Nachforderung findet nicht statt) -Eigenerklärung zum Unterauftragnehmereinsatz -Eigenerklärung zur Eignungsleihe Dies Auswahl erfolgt anhand sog. A-Kriterien (Ausschlusskriterien) sowie sog. B-Kriterien (Bewertungskriterien). Ein genereller Rechtsanspruch auf die Aufforderung zur Angebotsabgabe besteht auch bei fristgerechter Rücksendung und bei Erfüllen der A- und B-Kriterien nicht. Der Auftraggeber behält sich vor mindestens 3, maximal 5 Teilnehmer zum unverbindlichen Angebot aufzufordern. Die Auswahl dieser Teilnehmer erfolgt aufgrund der Gesamtpunktzahl, die sich aus den in Ziff. 5.1 bis einschließlich 5.3 festgelegten B-Kriterien (Bewertungskriterien) ergibt. Die ersten drei Bewerber im Ranking erhalten auf jeden Fall eine Aufforderung zur Abgabe eines unverbindlichen Angebotes. Ob bei einer hinreichenden Anzahl von geeigneten Bewerbern drei, vier oder fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen. Er wird die Entscheidung danach treffen, ob angesichts der Unterschiede zwischen den Bewerbern im Ranking die Zulassung von mehr als drei Bietern mit Blick auf die Verfahrensziele sachdienlich erscheint. Sachdienlich ist die Zulassung insbesondere dann, wenn der Ranking-Wertungsabstand zwischen dem dritt- und viertplatzierten Bewerber geringer ist als zwischen dem zweit- und drittplatzierten Bieter (dann vier Bieter), bzw. - wenn danach mindestens vier Bewerber zugelassen werden - der Ranking-Wertungsabstand zwischen dem viert- und fünftplatzierten Bieter geringer ist als zwischen dem dritt- und viertplatzierten Bewerber (dann fünf Bieter). Kommt es infolge von Punktgleichheit dazu, dass mehrere Bewerber sich den letzten Platz, der zur Angebotsabgabe berechtigt, teilen, entscheidet das Los. Der Fragenkatalog ist von jedem Bewerber (bzw. jeder Bewerbergemeinschaft) auszufüllen. Alle Vorgaben in dieser Unterlage, die sich auf Bewerber beziehen, gelten gleichermaßen für Bewerbergemeinschaften, soweit nicht für Bewerbergemeinschaften ausdrücklich gesonderte Regelungen getroffen sind. Es sind alle Fragen zu beantworten. Dem Teilnahmeantrag ist ferner die jeweils geforderten Unterlagen "Nachweis Unternehmensreferenzen", "Nachweis Projektreferenz" sowie bei Eignungsleihe gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die entsprechende "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" vollständig ausgefüllt beizufügen. Werden die Fragen, die als "A-Kriterium" (Mindestanforderung/A-Kriterium) gekennzeichnet sind, mit "Nein" beantwortet, führt dies zum Ausschluss aus dem Teilnehmerkreis der Ausschreibung. Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV über eine Nachforderung entscheiden. Sofern der Bewerber beabsichtigt, für seine Eignung (wirtschaftlich und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er dies ebenfalls im Fragenkatalog unter Ziff. 1.4. darzustellen. Beabsichtigt der Bewerber Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben, ohne dass dies zur Eignungsleihe dient, so hat er dies unter Ziffer 4.1 im Fragenkatalog zur Information darzustellen. Die Angaben der Bewerber zur Erfüllung der A-Kriterien und B-Kriterien, einschließlich der Angaben in den hierzu vorgelegten Erklärungen und Nachweisen, insbesondere die Angaben zu Zertifizierung und Skillprofil der zum Einsatz kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gelten im Auftragsfall als vertraglich zugesichert. Dies gilt auch bezüglich der Kapazitäten, die im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden. Zusätzlich gelten die besonderen vertraglichen Zusicherungen gem. Ziffer 5.2 und 5.3 dieses Fragenkataloges. Die Wertung der Teilnahmeanträge und die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt auf Grundlage der Gesamtpunktzahl, die sich aus den in Ziff. 5.1,5.2 und 5.3 festgelegten B-Kriterien (Bewertungskriterien) ergibt. Bewerber haben während des Vergabeverfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die negativen Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Der Auftraggeber wird dann in eine erneute Eignungsprüfung des betroffenen Bewerbers eintreten. Ein nachträglicher Ausschluss des Bewerbers vom Verfahren ist in diesem Fall bis zum Zuschlag möglich, wenn die negative Veränderung den Ausschluss des Bewerbers oder die Nicht-Zulassung aufgrund des Ranking-Wertungsabstands aufgrund der B-Kriterien zu den Bietergesprächen bedingt hätte. Ein Anspruch auf Nachrücken von anderen Teilnehmern, die zum Zeitpunkt des Ausschlusses aufgrund des Rankings nicht zu den Verhandlungen zugelassen waren, besteht nicht.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Aufbau eines Development Centers

Nähere Informationen zu den Qualitäts- und Unterkriterien sowie deren Gewichtung erhalten die Bewerber mit der Aufforderung zum indikativen Angebot.
70 %
Wertungsrelevanter Preis ist die im Leistungsverzeichnis ausgewiesene zuschlagsrelevante Gesamtangebotssumme.
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Eigenerklärung Zuverlässigkeit im Dokument Fragenkatalog Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt insgesamt, dass er den Anforderungen gemäß §§ 123, 124 GWB genügt und keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen (siehe Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB"). Er ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge hat. Falls Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, hat der Bewerber in einem separaten Dokument zu erläutern, welche Maßnahmen der Selbstreinigung er gemäß § 125 GWB getroffen hat. Zusätzlich ist der Anhang 4: "Erklärende Unternehmen - Zuverlässigkeit" im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem erklärenden Unternehmen (jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auszufüllen. s.o. Eigenerkärung zu Russlandbezug Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, 1. dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878, genannten Personen, Orga-nisationen oder Einrichtungen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. d. h., a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisa-tionen handeln. 2. in seinem Teilnahmeantrag keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Perso-nen, Organisationen oder Einrichtungen mit Russland-Bezug als Nachunternehmen, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Verga-beverordnung) in Anspruch genommen werden, vorgesehen sind, auf die jeweils mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. 3. dass sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtli-nien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt. Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21. Juli 2022 lautet wie folgt: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtli-nie 2009/81/ fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu ver-geben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisati-onen handeln, einschließlich — wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Zusätzlich ist der Anhang 5: "Erklärende Unternehmen - Nichtvorliegen eines Russlandbezuges" im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem erklärenden Unternehmen (jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auszufüllen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes dient dieser auszufüllende Fragenkatalog der Vorinformation über die Leistungsfähigkeit, die Fachkunde und Zuverlässigkeit der Bewerber (Eignungsprüfung) und als Teilnahmeantrag. Unter Ziffer 1.1-1.5 werden folgende Pflichtangaben abgefragt: -Erklärende und vertretungsberechtigte Person -Handelsregisternummer -Eigenerklärung zur Bewerbergemeinschaft (Falls die Frage mit "Ja" beantwortet wird, ist der Anhang 1: "Mitglieder der Bewerbergemeinschaft" auszufüllen. Fehlen die Angaben in Anhang 1, führt dies zum Ausschluss. Die Angaben in Anhang 1 sind in diesem Fall zwingend mit Abgabe des Teilnahmeantrags abzugeben, eine Nachforderung findet nicht statt) -Eigenerklärung zum Unterauftragnehmereinsatz -Eigenerklärung zur Eignungsleihe Dies Auswahl erfolgt anhand sog. A-Kriterien (Ausschlusskriterien) sowie sog. B-Kriterien (Bewertungskriterien). Ein genereller Rechtsanspruch auf die Aufforderung zur Angebotsabgabe besteht auch bei fristgerechter Rücksendung und bei Erfüllen der A- und B-Kriterien nicht. Der Auftraggeber behält sich vor mindestens 3, maximal 5 Teilnehmer zum unverbindlichen Angebot aufzufordern. Die Auswahl dieser Teilnehmer erfolgt aufgrund der Gesamtpunktzahl, die sich aus den in Ziff. 5.1 bis einschließlich 5.3 festgelegten B-Kriterien (Bewertungskriterien) ergibt. Die ersten drei Bewerber im Ranking erhalten auf jeden Fall eine Aufforderung zur Abgabe eines unverbindlichen Angebotes. Ob bei einer hinreichenden Anzahl von geeigneten Bewerbern drei, vier oder fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen. Er wird die Entscheidung danach treffen, ob angesichts der Unterschiede zwischen den Bewerbern im Ranking die Zulassung von mehr als drei Bietern mit Blick auf die Verfahrensziele sachdienlich erscheint. Sachdienlich ist die Zulassung insbesondere dann, wenn der Ranking-Wertungsabstand zwischen dem dritt- und viertplatzierten Bewerber geringer ist als zwischen dem zweit- und drittplatzierten Bieter (dann vier Bieter), bzw. - wenn danach mindestens vier Bewerber zugelassen werden - der Ranking-Wertungsabstand zwischen dem viert- und fünftplatzierten Bieter geringer ist als zwischen dem dritt- und viertplatzierten Bewerber (dann fünf Bieter). Kommt es infolge von Punktgleichheit dazu, dass mehrere Bewerber sich den letzten Platz, der zur Angebotsabgabe berechtigt, teilen, entscheidet das Los. Der Fragenkatalog ist von jedem Bewerber (bzw. jeder Bewerbergemeinschaft) auszufüllen. Alle Vorgaben in dieser Unterlage, die sich auf Bewerber beziehen, gelten gleichermaßen für Bewerbergemeinschaften, soweit nicht für Bewerbergemeinschaften ausdrücklich gesonderte Regelungen getroffen sind. Es sind alle Fragen zu beantworten. Dem Teilnahmeantrag ist ferner die jeweils geforderten Unterlagen "Nachweis Unternehmensreferenzen", "Nachweis Projektreferenz" sowie bei Eignungsleihe gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die entsprechende "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" vollständig ausgefüllt beizufügen. Werden die Fragen, die als "A-Kriterium" (Mindestanforderung/A-Kriterium) gekennzeichnet sind, mit "Nein" beantwortet, führt dies zum Ausschluss aus dem Teilnehmerkreis der Ausschreibung. Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV über eine Nachforderung entscheiden. Sofern der Bewerber beabsichtigt, für seine Eignung (wirtschaftlich und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er dies ebenfalls im Fragenkatalog unter Ziff. 1.4. darzustellen. Beabsichtigt der Bewerber Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben, ohne dass dies zur Eignungsleihe dient, so hat er dies unter Ziffer 4.1 im Fragenkatalog zur Information darzustellen. Die Angaben der Bewerber zur Erfüllung der A-Kriterien und B-Kriterien, einschließlich der Angaben in den hierzu vorgelegten Erklärungen und Nachweisen, insbesondere die Angaben zu Zertifizierung und Skillprofil der zum Einsatz kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gelten im Auftragsfall als vertraglich zugesichert. Dies gilt auch bezüglich der Kapazitäten, die im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden. Zusätzlich gelten die besonderen vertraglichen Zusicherungen gem. Ziffer 5.2 und 5.3 dieses Fragenkataloges. Die Wertung der Teilnahmeanträge und die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt auf Grundlage der Gesamtpunktzahl, die sich aus den in Ziff. 5.1,5.2 und 5.3 festgelegten B-Kriterien (Bewertungskriterien) ergibt. Bewerber haben während des Vergabeverfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die negativen Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Der Auftraggeber wird dann in eine erneute Eignungsprüfung des betroffenen Bewerbers eintreten. Ein nachträglicher Ausschluss des Bewerbers vom Verfahren ist in diesem Fall bis zum Zuschlag möglich, wenn die negative Veränderung den Ausschluss des Bewerbers oder die Nicht-Zulassung aufgrund des Ranking-Wertungsabstands aufgrund der B-Kriterien zu den Bietergesprächen bedingt hätte. Ein Anspruch auf Nachrücken von anderen Teilnehmern, die zum Zeitpunkt des Ausschlusses aufgrund des Rankings nicht zu den Verhandlungen zugelassen waren, besteht nicht.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 30.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 497417-2025
Vergleichbare Verfahren270vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag255 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 14 Vergaben

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    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Pflege, Wartung und Weiterentwicklung von SAP- und GKV-AnwendungssystemenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    14 Mio. €
    02.04.2024noch 18 Monate31.03.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beschaffung und Verlängerung von Standardsoftware-Lizenzen und SubskriptionenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    31.01.2024noch 18 Monate31.03.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
17.09.2026Arzneimittelverträge für Cyanocobalamin zur parenteralen AnwendungOffen - -
17.09.2026Nicht exklusive Arzneimittel-Rabattvereinbarungen mit BeitrittsoptionOffen - -
17.09.2026Rahmenvertrag für betrieblich-medizinische Screenings zur betrieblichen GesundheitsförderungOffen - -
09.09.2026Briefzustellung mit IdentitätsprüfungGeplant - -
04.09.2026Betrieb des GKV-Kernsystems oscare® in einer SAP-S/4HANA-UmgebungGeplant - -
03.09.2026Bundesweite Lieferung und Montage von Büro- und BesucherstühlenOffen - -
25.08.2026Arzneimittelrahmenverträge mit Beitrittsoption für diverse WirkstoffeOffen - -
24.08.2026Rahmenvertrag mit Beitrittsoption für diverse Arzneimittel und WirkstoffeOffen - -
24.08.2026Arzneimittelrahmenverträge mit Beitrittsoption für diverse WirkstoffeOffen - -
20.08.2026Rahmenvertrag für nicht exklusive Rabattvereinbarungen zu 47 ArzneimittelnOffen - -
20.08.2026Arzneimittelverträge für Clobazam mit BeitrittsoptionOffen - -
20.08.2026Arzneimittelverträge für Estriol (OVU) mit BeitrittsoptionOffen - -
19.08.2026Benchmark-Tracking zur Kundenloyalität mit OnlinebefragungenOffen - -
12.08.2026Add-In für Microsoft Word zur Erstellung barrierefreier DokumenteVergebenADaxes4 Deutschland GmbH -
12.08.2026Rahmenvertrag für betriebliche Gesundheitsförderung – psychische Gesundheit und gesundheitsorientierte Führung am ArbeitsplatzVergebenIGinsa Gesundheitsmanagement GmbH -
11.08.2026Analysevorhaben zur Weiterentwicklung des RisikostrukturausgleichsGeplant - -
05.08.2026Bereitstellung und Betrieb einer Mobile Device Cloud (MDC) inklusive SupportGeplant - -
22.07.2026Beschaffung von Microsoft Volumenlizenzen und Premium-SupportleistungenGeplant - -
22.07.2026Abschluss von Rabattvereinbarungen für diverse ArzneimittelOffen - -
21.07.2026Sanierung elektrischer Anlagen, Kommunikations- und Sicherheitstechnik sowie GebäudeautomationOffen - -
21.07.2026Sanierung der Sanitäranlagen und Feuerlöschtechnik im BARMER-Campus WuppertalOffen - -
21.07.2026Sanierung der Wärmeversorgung und Klimatisierung am BARMER-Campus WuppertalOffen - -
21.07.2026Sanierung der Lüftungsanlagen auf dem BARMER-Campus in WuppertalOffen - -
14.07.2026Rahmenvertrag für Gesundheitsförderung und Prävention in PflegeeinrichtungenVergebenTGTeam Gesundheit GmbH -
02.07.2026Erstellung, Personalisierung und Bereitstellung von elektronischen Gesundheitskarten sowie LichtbildserviceOffen - -

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