Rahmenvereinbarung für Personalberatung zu Führungskräften und Experten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 08.10.2024, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesministerium der Finanzen
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 05.09.2024
- CPV-Codes
- Beratung im Bereich Personalverwaltung (79414000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 534418-2024
- Verfahrensnummer
- 515c2ba6-1497-44b9-8987-9830f7e7c0bf
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bundesministerium der Finanzen in Berlin sucht eine Personalberatung für Führungskräfte und Expertinnen und Experten bei Behörden, Unternehmen sowie nationalen, europäischen oder internationalen Einrichtungen und Gremien mit Bezug zum Geschäftsbereich des Ministeriums. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 720 Tagen. Teilnahmeanträge müssen bis zum 8. Oktober 2024 um 12:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Personalberatung bzgl. Führungskräften und Experten (w/m/d) bei Behörden, Untern., sonst. Einrichtungen oder Gremien m. Bezug z. BMF-Geschäftsbereich
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · fg 4/24 Rahmenvereinbarung Personalberatung
Personalberatung bezüglich Führungskräften und Expertinnen und Experten bei Behörden, Unternehmen und sonstigen nationalen, europäischen oder internationalen Einrichtungen oder Gremien mit Bezug zum Geschäftsbereich des BMF.
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Der Auftraggeber kann den Bewerber (bzw. Bieter) unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber behält sich vor, diese Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV innerhalb einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Soweit im Rahmen einer gegebenenfalls erfolgenden Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Abs. 4 VgV diese nachgeforderten Unterlagen vom Bewerber (bzw. Bieter) nicht rechtzeitig vorgelegt werden, wird der Auftraggeber den betreffenden Teilnahmeantrag (bzw. das betreffende Angebot) ausschließen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · fg 4/24 Rahmenvereinbarung Personalberatung
- Qualität
- 35 %
- Qualität
- 35 %
- Preis
- 30 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Der Auftraggeber kann den Bewerber (bzw. Bieter) unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber behält sich vor, diese Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV innerhalb einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Soweit im Rahmen einer gegebenenfalls erfolgenden Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Abs. 4 VgV diese nachgeforderten Unterlagen vom Bewerber (bzw. Bieter) nicht rechtzeitig vorgelegt werden, wird der Auftraggeber den betreffenden Teilnahmeantrag (bzw. das betreffende Angebot) ausschließen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 09.01.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 12714-2025
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