Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: GEZ (Gesellschaft für elektrische Zugausrüstung) Rail Solutions GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

19. Mai 2026

TED·357165-2026

Aufarbeitung von 628 Türsteuergeräten für Schienenfahrzeuge

Baden-Württemberg
Stuttgart, Germany·Veröffentlicht 26. Mai 2026
InstandhaltungsdienstleistungenSchienenverkehrstechnikÖffentlicher PersonennahverkehrVerkehrswesenSchienenfahrzeugeOeffentlicher NahverkehrInstandsetzungElektronik ReparaturInstandhaltung
Auftragswert
~€200k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG schreibt die Instandsetzung von 628 Türsteuergeräten aus. Es handelt sich um eine direkte Vergabe ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb. Der Auftrag umfasst die technische Aufarbeitung der Komponenten zur Sicherstellung des Betriebs.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Aufarbeitung Türsteuergeräte

VergabeHero-Einschätzung

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) benötigt eine fachgerechte Aufarbeitung von insgesamt 628 Türsteuergeräten für ihre Schienenfahrzeuge. Bei diesem Auftrag geht es darum, die vorhandene Elektronik der Türsysteme instand zu setzen, um deren Lebensdauer zu verlängern und die Betriebssicherheit der Bahnen zu gewährleisten. Da es sich um ein spezielles technisches Verfahren handelt, erfolgt die Vergabe ohne vorherige öffentliche Ausschreibung. Der Auftrag richtet sich an spezialisierte Dienstleister im Bereich der Schienenfahrzeugtechnik.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Aufarbeitung Türsteuergeräte

Es handelt sich um die Aufarbeitung von Türsteuergeräten mit einer Menge in Höhe von 628 Stück gemäß der Leistungsbeschreibung.

CPV 34622100
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 26. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 19. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an GEZ (Gesellschaft für elektrische Zugausrüstung) Rail Solutions GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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