Asphalt- und Erdbauarbeiten für die Erschließung einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Iden
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.06.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-AnhaltProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 04.06.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 384006-2026
- Verfahrensnummer
- 019e023f-a979-4cf0-adbc-25388c36ab29
- CPV-Codes
45000000 · Bauarbeiten; 45112450 · Erdaushubarbeiten für archäologische Grabungen; 45112500 · Erdbewegungsarbeiten; 45223300 · Bau von Parkplätzen; 45232452 · Entwässerungsarbeiten; 45233120 · StraßenbauarbeitenMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt beschafft Asphalt- und Erdbauarbeiten zur Modernisierung der überbetrieblichen Ausbildungsstätte der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau in Iden. Die Leistungen betreffen die Erschließung des Standorts in Sachsen-Anhalt; konkrete Mengen oder ein Auftragswert sind nicht angegeben. Angebote müssen bis zum 10. Juni 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt / Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Iden – Erdbauarbeiten Erschließung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt in Iden – Asphalt- und Erdbauarbeiten
Das Land Sachsen-Anhalt möchte für die LLG Iden (Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt) die Überbetriebliche Ausbildungsstätte (im Folgenden „ÜBS“) modernisieren, um eine an- erkannte überbetriebliche Ausbildungsstätte mit Strahlkraft über die Landesgrenzen des Landes Sachsen- Anhalt hinaus mit Vorbildfunktion für die gesamte Landwirtschaft aufzubauen. Der Bereich der Milchvieh- und Rinderhaltung soll neu errichtet und damit der Grundstock für eine moderne und zukunftsorientierte Milchviehhaltung gelegt werden. Kernstück der Stall-Anlage ist der technologische Prozess der Milchgewin- nung und die hierin eingebundene Melktechnologie. Hier werden das automatische und das konventionelle Melken gelehrt. Vermittelt werden in weiteren Bereichen die Tierbehandlung, Tierbeurteilung, Klauenpfle- ge, der Umgang mit Special-Needs-Kühen sowie die Fütterung in Theorie und Praxis. Die maximale Grup- penstärke der Ausbildungskurse beträgt 12 Azubis und 1 bis 2 Ausbilder. Die technischen Anlagen sollen tiergerecht, langlebig und servicefreundlich sein. Die Arbeitssicherheit spielt bei der Praxisausbildung in der Vorbildfunktion eine große Rolle. Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren sollen Erdbauarbeiten zur Erschließung des Baubereichs der zu sanierenden ÜBS beauftragt werden. Vom Leistungsgegenstand umfasst sind - die Ertüchtigung eines Wirtschaftsweges, - das Anlegen des Untergrunds zukünftiger Parkplätze, - die Ertüchtigung von Hofflächen und PKW-Stellplätzen, - Erdbauarbeiten an Mulden und Versicherungsflächen und - Erdarbeiten für Archäologen.
Frist: 10.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 16a EU Abs. 1 VOB/A.Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden, gem. § 16a EU Abs. 2 S. 1 VOB/A.
Wie wird das Angebot bewertet?
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Vergabeunterlagen
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Anforderungen
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 16a EU Abs. 1 VOB/A.Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden, gem. § 16a EU Abs. 2 S. 1 VOB/A.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 13.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 561430-2026
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| 14.08.2026 | Verkehrssicherungsarbeiten an der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Iden | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Modernisierung der überbetrieblichen Ausbildungsstätte für Vermessungsleistungen | Vergeben | VPVermessungsbüro Pietsch | 67 Tsd. € |
| 03.08.2026 | Bau einer Stallhülle für einen Trockensteherstall in Iden | Offen | - | - |
| 03.08.2026 | Erdarbeiten für die Modernisierung der überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Iden | Vergeben | - | - |
| 03.08.2026 | Modernisierung der überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Iden: Bau eines Trockensteherstalls | Offen | - | - |
| 22.07.2026 | Sicherheitskoordinationsleistungen für Modernisierung Überbetriebliche Ausbildungsstätte Milchviehhaltung | Offen | - | - |
| 10.07.2026 | Erstellung und Montage eines Bauschildes für die Modernisierung der Ausbildungsstätte in Iden | Offen | - | - |
| 30.06.2026 | Fachplanung für Elektro-, Kommunikations- und Gebäudeautomationstechnik bei der ÜBS Iden | Vergeben | IEIngenieurbüro Elektrotechnik Dipl.-Ing. Andreas Kist | 555,242 € |
| 30.06.2026 | Fachplanung für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik zur Modernisierung einer Ausbildungsstätte | Vergeben | - | - |
| 04.06.2026 | Asphalt- und Erdbauarbeiten für die Erschließung einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Iden | Vergeben | LELahmann Erd- und Straßenbau OHG, Inh. Udo und Ulf Lahmann | 701 Tsd. € |
| 11.05.2026 | Modernisierung der überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Iden | Offen | - | - |
| 11.05.2026 | Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Iden – Asphalt- und Erdbauarbeiten | Offen | - | - |
| 11.05.2026 | Verkehrssicherungsleistungen für die Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Iden | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenBaustelleneinrichtung für die Modernisierung einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Iden
Magdeburg · Offen · Frist 07.10.2026
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt beschafft Leistungen für die Baustelleneinrichtung zur Modernisierung der überbetrieblichen Ausbildungsstätte der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt in Iden. Die Modernisierung umfasst insbesondere den Neubau eines Bereichs für Milchvieh- und Rinderhaltung mit Anlagen für automatisches und konventionelles Melken sowie weiteren Ausbildungsbereichen. Angebote können bis zum 7. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
77 % ähnlichBaustromanlagen für die Modernisierung der überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Iden
Magdeburg · Offen · Frist 07.10.2026
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt beschafft Baustromanlagen für die Modernisierung der überbetrieblichen Ausbildungsstätte der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt in Iden. Die Modernisierung betrifft insbesondere den neu zu errichtenden Ausbildungsbereich für Milchvieh- und Rinderhaltung. Angebote können bis zum 7. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
72 % ähnlichBeseitigung witterungs- und unfallbedingter Straßenschäden in Zerbst 2026/2027
Offen · Frist 22.09.2026
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost, beschafft Bauleistungen zur Beseitigung witterungs- und unfallbedingter Schäden im Raum Zerbst. Vorgesehen sind bei Bedarf etwa 20.000 m² Deckenerneuerung an 10 bis 15 Baustellen sowie weitere Asphalt- und Erdarbeiten, Pflasterarbeiten und Arbeiten an Borden und Rinnen; optional kann temperaturabgesenkter Walzasphalt eingesetzt werden. Die Leistungen beziehen sich auf den Zeitraum 2026/2027, die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 12:00 Uhr.
51 % ähnlichBeseitigung witterungs- und unfallbedingter Straßenschäden 2026/2027
Offen · Frist 22.09.2026
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost, beauftragt die Beseitigung witterungs- und unfallbedingter Schäden im Bereich der Straßenmeisterei Sandersdorf. Vorgesehen sind bei Bedarf etwa 20.000 m² Deckenerneuerung an fünf bis zehn Baustellen sowie weitere Asphalt- und Erdarbeiten, Pflasterarbeiten und Arbeiten an Borden und Rinnen; optional kann temperaturabgesenkter Walzasphalt eingesetzt werden. Die Ausführung ist für den Zeitraum 2026/2027 vorgesehen.
49 % ähnlichBeseitigung witterungs- und unfallbedingter Straßenschäden
Offen · Frist 23.09.2026
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost, beschafft die Beseitigung witterungs- und unfallbedingter Schäden im Raum Dessau-Roßlau. Vorgesehen sind bei Bedarf etwa 10.000 m² Deckenerneuerung an rund 8 bis 10 Baustellen sowie weitere Asphalt- und Erdarbeiten, Pflasterarbeiten und Arbeiten an Borden und Rinnen. Die Leistungen sollen im Zeitraum 2026/2027 erbracht werden; optional kann temperaturabgesenkter Walzasphalt eingesetzt werden.
46 % ähnlichHerstellung einer Asphaltfläche vor der Salzhalle
Offen · Frist 23.09.2026
Die Hansestadt Stade beschafft die Herstellung einer Asphaltfläche vor der Salzhalle der Kommunalen Betriebe Stade. Der genaue Umfang und Auftragswert sind nicht angegeben. Die Ausführung ist der Region DE9 zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 23. September 2026 um 9:00 Uhr.
46 % ähnlichBeseitigung witterungs- und unfallbedingter Straßenschäden im Raum Wittenberg
Offen · Frist 22.09.2026
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost, beschafft Leistungen zur Beseitigung witterungs- und unfallbedingter Schäden im Raum Wittenberg. Vorgesehen sind bei Bedarf etwa 19.000 m² Deckenerneuerung an rund 10 bis 15 Baustellen sowie weitere Asphalt- und Erdarbeiten, Pflasterarbeiten und Arbeiten an Borden und Rinnen. Die Leistungen beziehen sich auf den Zeitraum 2026/2027; optional kann temperaturabgesenkter Walzasphalt eingesetzt werden. Angebote sind bis zum 22. September 2026 um 11:00 Uhr einzureichen.
46 % ähnlichBeseitigung witterungs- und unfallbedingter Straßenschäden 2026/2027
Offen · Frist 22.09.2026
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost, beschafft im Rahmen eines Rahmenvertrags die Beseitigung witterungs- und unfallbedingter Straßenschäden im Bereich Jessen. Vorgesehen sind bei Bedarf etwa 23.000 m² Deckenerneuerung an 9 bis 15 Baustellen sowie weitere Asphalt- und Erdarbeiten, Pflasterarbeiten und Arbeiten an Borden und Rinnen. Optional kann temperaturabgesenkter Walzasphalt eingesetzt werden; die Leistungen sind für den Zeitraum 2026/2027 vorgesehen.
46 % ähnlichTiefbauarbeiten für den Neubau einer Solebetankungsanlage
Offen
Das Landratsamt Bautzen beschafft Tiefbauarbeiten für den Neubau einer Solebetankungsanlage an der Straßenmeisterei Bautzen. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Abbruch- und Demontagearbeiten, Beton- und Asphaltabbruch, Erdarbeiten, Entwässerungskanäle, Behälter, einen Sammelschacht sowie Kanäle und deren Unterbau. Die Ausführung ist in Bautzen, Sachsen, voraussichtlich von der 40. bis zur 47. Kalenderwoche 2026 vorgesehen; der Teilnehmerkreis steht bereits fest und eine Bewerbung ist nicht mehr möglich.
45 % ähnlichBau einer Versickerungsfläche an der S 32 bei Lommatzsch
Offen · Frist 06.10.2026
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen, vergibt Bauleistungen für eine Versickerungsfläche im Bereich Lommatzsch an der Strecke S 85–S 32 in Sachsen. Der Umfang umfasst unter anderem Rohrleitungen mit 300 bis 500 Millimetern Durchmesser, 8.000 Quadratmeter Geotextil, Erd- und Frostschutzarbeiten, die Befestigung von Gräben und Straßenmulden sowie Pflaster- und Rasenarbeiten. Der Baubeginn muss spätestens zwölf Werktage nach Zuschlag erfolgen, das Bauende spätestens 50 Werktage danach; Angebote sind bis zum 6. Oktober 2026 um 10:00 Uhr elektronisch einzureichen.
44 % ähnlichErdarbeiten mit Baustelleneinrichtung, Beweissicherung, Aushub, Entsorgung, Wasserhaltungsmaßnahmen und temporären Baustraßen
Neubrandenburg · Offen · Frist 25.09.2026
Die Ausschreibung umfasst Erdarbeiten inklusive Baustelleneinrichtung, Beweissicherung, Abtrag, Aushub und Entsorgung von ca. 7.500 m³ Erdreich, geschlossene und offene Wasserhaltungsmaßnahmen, Herstellung von ca. 1.000 m² Planum sowie temporäre Baustraßen. Der Auftraggeber ist das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt Neubrandenburg. Die Frist für die Angebotsabgabe endet am 25. September 2026.
42 % ähnlichPlatzbefestigung für den Neubau einer Solebetankungsanlage
Offen
Das Landratsamt Bautzen beschafft Bauleistungen für die Platzbefestigung einer neuen Solebetankungsanlage an der Straßenmeisterei Bautzen. Der Umfang umfasst Entwässerungskanäle, Erdarbeiten, Flächenbefestigungen, Tragschichten, Borde, Betonflächen sowie Anschlussbereiche in Asphalt. Die Ausführung in Bautzen ist voraussichtlich von der 40. bis zur 47. Kalenderwoche 2026 vorgesehen; der Teilnehmerkreis steht bereits fest und eine Bewerbung ist nicht mehr möglich.
42 % ähnlichNeugestaltung von Außenanlagen mit Erd-, Pflaster- und Pflanzarbeiten
Offen · Frist 01.10.2026
Die Gesamtschule im Gartenreich beauftragt in Oranienbaum-Wörlitz Bauleistungen zur Neugestaltung ihrer Außenanlagen. Der Umfang umfasst unter anderem Erdarbeiten, den Einbau von Frostschutz- und Schotterschichten, rund 530 Quadratmeter Betonsteinpflaster, Wege- und Randeinfassungen, Rasen- und Spielflächen, drei Baumpflanzungen, Sickermulden zur Regenwasserbeseitigung sowie eine Treppe mit Podest. Die Ausführung ist vom 26. Oktober bis 18. Dezember 2026 vorgesehen; die Pflanzarbeiten sollen im April 2027 erfolgen, Angebote sind bis zum 1. Oktober 2026 um 10:00 Uhr elektronisch einzureichen.
42 % ähnlichVerkehrswegebauarbeiten für Ersatzneubau Berufsschule Regen
Regen · Offen · Frist 23.09.2026
Der Landkreis Regen schreibt Verkehrswegebauarbeiten für den Ersatzneubau der Staatlichen Berufsschule in Regen mit Fachoberschule aus. Die Arbeiten umfassen Erdarbeiten, Entwässerungsleitungen, Straßenabläufe, Frostschutzschichten und verschiedene Asphaltarbeiten in zwei Bereichen. Die Angebotsfrist endet am 23. September 2026. Das Projekt wird ohne EU-Förderung finanziert und befindet sich im Landkreis Regen in Bayern.
41 % ähnlichRoh- und Erdbauarbeiten für die Seelandschule Nachterstedt
06406 Bernburg (Saale) · Offen · Frist 21.09.2026
Der Salzlandkreis beauftragt Bauleistungen an der Seelandschule in Nachterstedt, darunter Baustelleneinrichtung, rund 400 m³ Baugrubenaushub, 550 m³ Aushub für Leitungsgräben, etwa 200 m Rohrleitungen und einen Fettabscheider. Zum Umfang gehören außerdem Stahlbeton-Boden- und Deckenplatten, Stahlbetonwände, Kalksandsteinwände, Stahlträger und Stahlstützen sowie rund 90 Auflager in bestehenden Wänden. Die Ausführung ist vom 16. November 2026 bis zum 31. März 2027 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 21. September 2026 um 9:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
40 % ähnlichErdarbeiten für die Generalsanierung der Albert-Schweitzer-Schule
Offen · Frist 01.10.2026
Der Schulverband Albert-Schweitzer-Schule beauftragt Erdarbeiten im Rahmen der Generalsanierung der Albert-Schweitzer-Schule. Die Arbeiten sind der Region DE1 (Baden-Württemberg) zugeordnet; konkrete Mengen oder ein Auftragswert sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr UTC.
39 % ähnlichBauarbeiten für Außenanlagen, Spielplatz und Sportanlage einer Grundschule
37308 Heilbad Heiligenstadt · Offen · Frist 29.09.2026
Der Landkreis Eichsfeld – Zentrale Vergabestelle beschafft Bauleistungen für die Außenanlagen und Sportanlage der staatlichen Grundschule in 37308 Bodenrode-Westhausen. Der Umfang umfasst unter anderem Abbruch- und Erdarbeiten, Wege- und Pflasterflächen, Entwässerung, Zaun- und Gartenmauersanierung, Bepflanzung, Spielgeräte sowie eine Weitsprunggrube. Die Ausführung soll spätestens 14 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens beginnen und bis zur Kalenderwoche 17 des Jahres 2027 abgeschlossen sein; Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 11:15 Uhr elektronisch eingereicht werden.
38 % ähnlichErdarbeiten für die Generalsanierung der Albert-Schweitzer-Schule
Wiesloch · Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Wiesloch beschafft Erdarbeiten im Rahmen der Generalsanierung der Albert-Schweitzer-Schule. Der genaue Leistungsumfang und die Größenordnung sind in den vorliegenden Angaben nicht näher beschrieben. Der Ausführungsort liegt in der Region DE1; die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
38 % ähnlichHerrichten des Geländes und der Baustellenzufahrt für die Kardinal-von-Galen-Schule
Harsewinkel · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Harsewinkel schreibt Erdarbeiten und die Herstellung einer Baustellenzufahrt für das Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule aus. Der Auftrag umfasst Aushub-, Erdbewegungs- und Straßenbauarbeiten sowie den Mutterbodenabtrag. Das Projekt ist als ein Los ausgeschrieben und wird rein über den Preis vergeben.
38 % ähnlichTiefbauarbeiten für Ladeinfrastruktur an der Straßenmeisterei Oldenburg
Offen
Ausgeschrieben sind Tiefbauarbeiten im Zusammenhang mit der Ladeinfrastruktur an der Straßenmeisterei Oldenburg. Auftraggeber ist das Land Niedersachsen, vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen; die Leistung ist der Region Niedersachsen zugeordnet. Angaben zu Umfang, Auftragswert und Zeitrahmen liegen nicht vor.
38 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Lahmann Erd- und Straßenbau OHG, Inh. Udo und Ulf Lahmann
Zuschlagswert: 700.873,73 EUR · Vertragsschluss: 20.07.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
252 vergleichbare Verfahren, davon 154 mit erfasstem Zuschlag · 96 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 452.620,73 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 92 % aus 21 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Reif Baugesellschaft mbH & Co. KG · Schkeuditz
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Schmid Tiefbau GmbH · Hausham
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Lehmann Bau GmbH · Bad Bramstedt
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Straßen- und Tiefbau GmbH See · Niesky OT See
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
HEKUMA Ingenieurgesellschaft mbH · Magdeburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Ingenieurbüro Elektrotechnik Dipl.-Ing. Andreas Kist · Burg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Vermessungsbüro Pietsch · Stendal
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Gramenz Neubau GmbH · Wiesbaden
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
BiGe Keller Grundbau GmbH & OEHME GmbH · Leipzig
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Krause & Co. Hoch-, Tief- und Anlagenbau GmbH · Neukirchen / Erzg.
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Sachsen-Anhalt, nach Vertragsende sortiert.
- Reparatur und Instandsetzung von Fahrzeugrückhaltesystemen an Autobahnen
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost · Halle (Saale)
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2028
Auftragnehmer: Verkehrsleitsysteme Ehlert ZNL der H+S Verkehrstechnik GmbH +3 weitere
Vertragsschluss: 15.06.2026
Zuschlagswert: 20.747.230,82 EUR
- Rahmenvertrag für Gleis-, Tief- und Straßenbauarbeiten
Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG · Magdeburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2029
Auftragnehmer: Magdeburg-Hannoversche Bau GmbH
Vertragsschluss: 01.04.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Tiefbau- und Montageleistungen für Versorgungsnetze und Netzanschlüsse in Magdeburg
Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co.KG · Magdeburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 26.06.2031
Auftragnehmer: ARGE ITB/KBO GmbH +5 weitere
Vertragsschluss: 26.06.2026
Zuschlagswert: 22.500.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
39104 · Magdeburg
vergabeverfahren@abante.de+49 341 238 203 0020 erfasste Verfahren, davon 7 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Vergabekammer
vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de+49 3455141529
abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
vergabeverfahren@abante.de+49 34123820-300
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 13:47 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 04.06.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 06.09.2026, 21:43 (Europe/Berlin)
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