Fuhrleistungen für städtische Asphaltverlegung im Stadtgebiet München

Status
Vergeben
Angebotsfrist
31.10.2024, 10:40 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
625.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
07.10.2024
CPV-Codes
Vermietung von Lastwagen mit Fahrer (60181000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
602596-2024
Verfahrensnummer
19f8e6d0-d60a-45af-b6e6-f5a59b589c82

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Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt München, Baureferat, beschafft zusätzliche Fuhrleistungen für die städtische Asphaltverlegung im gesamten Münchner Stadtgebiet. Die Leistungen unterstützen Straßensanierungsarbeiten in Asphaltbauweise, insbesondere Fräs- und Asphalteinbauarbeiten, und umfassen Transporte von und zu den Baustellen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 625.000 Euro; der Regievertrag ist für das Jahr 2025 mit einer Laufzeit von 365 Tagen vorgesehen.

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Leistungsbeschreibung

Regievertrag Fuhrleistungen für die städtische Asphaltverlegung 2025

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Fuhrleistungen für die Asphaltverlegung625.000 EUR

    Das Baureferat, HA Tiefbau, Abt. Straßenunterhalt und -betrieb, Städtische Asphaltverlegung arbeitet im Auftrag der 5 Straßenunterhaltsbezirke der LHM im gesamten Stadtgebiet und führt Straßensanierungsarbeiten (keine Pflasterarbeiten) in Asphaltbauweise mit zwei Partien durch. Hierzu werden in Ergänzung zu den Eigenfuhrleistungen der Asphaltverlegung zusätzliche Fuhrleistungen von und zu ihren Baustellen benötigt. Die Fuhrleistungen werden vornehmlich im Zuge von Fräs- und Asphalteinbauarbeiten abgerufen. Zu transportieren sind (teilweise auch auf Autobahnstrecken) Schutt, Bodenaushub verschiedener Klassen, Asphaltaufbruch (z.T. Teerhaltig), Fräsgut, Asphaltheißmischgut u. a. Darüber hinaus muss zeitweise auch pechhaltiger Straßenaufbruch entsprechend den AVV-Schlüsselnummern 170301 und 170302 transportiert werden. Der Auftragnehmer, im Folgenden AN genannt, muss hierbei in der Lage sein, maximal bis zu 8 LKW (mit entsprechender Transportgenehmigung) pro Partie des vom AG geforderten Fahrzeugtyps (Sattel, 4-Achser und 3-Achser) zur Verfügung zu stellen. Mit den Fuhrleistungen ist nach Beendigung der Frostperiode, erfahrungsgemäß ab Mitte März, zu beginnen. Der Leistungszeitraum endet mit Beginn der Winterpause, abhängig von der Witterung, spätestens am 31.12. Gesamtmassen: - 2-Achs-Kipper ohne Ladekran, ca. 50 Std. - 3-Achs-Kipper ohne Ladekran, ca. 50 Std. - 4-Achs-Kipper, ca. 1.750 Std. - 4-Achs-Kipper mit Thermobehälter, ca. 1.250 Std. - 4-Achs-Thermoabschieber, ca. 10 Std. - Sattelzug, ca. 1.750 Std. - Sattelzug mit Thermobehälter, ca. 1.250 Std. - Zuschlag für Einsatz in Nachtarbeit (20.00 – 6.00 Uhr), ca. 200 Std. - Erstellung Begleitscheine, ca. 300 Stk.

    Frist: 31.10.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. §§ 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder - gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

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LOT-0000 · Fuhrleistungen für die Asphaltverlegung

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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. §§ 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder - gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 11.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 755925-2024

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