Durchführung von Maßnahmen zur assistierten Ausbildung (AsA IV)
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) schreibt die Konzeption und Durchführung der assistierten Ausbildung (AsA IV) aus. Ziel ist die Unterstützung junger Menschen und deren Ausbildungsbetriebe bei der Aufnahme und dem Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung oder Einstiegsqualifizierung. Die Maßnahme umfasst eine individuelle sozialpädagogische Begleitung über die gesamte Laufzeit.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 74 SGB III im Auftrag des Landkreises Rotenburg (Wümme). Assistierte Ausbildung zielt darauf ab, förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe bei der Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung zu fördern und bei der Hinführung auf den Abschluss der betrieblichen Berufsausbildung zu unterstützen. Der junge Mensch wird, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Ihm steht beim Träger der Assistierten Ausbildung über die gesamte Laufzeit der Förderung insbesondere eine feste Ausbildungsbegleiterin oder ein fester Ausbildungsbegleiter zur Verfügung. Die Assistierte Ausbildung kann sich in zwei Phasen gliedern: Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung, § 75 SGB III und Vorphase der Assistierten Ausbildung, § 75a SGB III.
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) sucht einen Träger für die assistierte Ausbildung, kurz AsA IV. Dabei geht es darum, junge Menschen, die Unterstützung beim Einstieg in den Arbeitsmarkt benötigen, sowie deren Ausbildungsbetriebe intensiv zu begleiten. Die Betreuung erfolgt durch feste Ausbildungsbegleiter, die sowohl die Jugendlichen als auch die Betriebe während der Ausbildung oder einer vorgeschalteten Einstiegsqualifizierung unterstützen. Die Maßnahme kann sowohl eine Vorphase zur Vorbereitung als auch die begleitende Phase während der Ausbildung umfassen. Der Auftrag hat ein geschätztes Volumen von rund 1,06 Millionen Euro.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Ausschlusskriterien gemäß § 123, 124 GWB
- Eignungsnachweise gemäß § 57, 42 Abs. 1 VgV
- Beachtung der Vorgaben zu § 16a Abs. 1 VOB/A-EU
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotLeistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 74 SGB III im Auftrag des Landkreises Rotenburg (Wümme). Assistierte Ausbildung zielt darauf ab, förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe bei der Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung zu fördern und bei der Hinführung auf den Abschluss der betrieblichen Berufsausbildung zu unterstützen. Der junge Mensch wird, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Ihm steht beim Träger der Assistierten Ausbildung über die gesamte Laufzeit der Förderung insbesondere eine feste Ausbildungsbegleiterin oder ein fester Ausbildungsbegleiter zur Verfügung. Die Assistierte Ausbildung kann sich in zwei Phasen gliedern: Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung, § 75 SGB III und Vorphase der Assistierten Ausbildung, § 75a SGB III.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
Preis
- quality
Konzeptbewertung (Beschreibung des Gesamtverfahrens, Motivation, Preozessablauf)
Zeitplan
- 26. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung