Fahrbahnmarkierung auf der A2 zwischen Watenbüttel und Peine Ost
Was wird ausgeschrieben
Ausschreibung für Markierungsarbeiten auf der Autobahn A2. Auf der Richtungsfahrbahn Dortmund (km 175,700–181,000) und der Richtungsfahrbahn Berlin (km 183,76–176,01) ist die Fahrbahn in kompletter Breite zu erneuern. Der Umfang beträgt 13.100 m Markierung. Das Verfahren ist offen, der Auftraggeber ist eine öffentliche Bauverwaltung in Hannover.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Fachlos Markierung: Auf der A 2 ist auf der Richtungsfahrbahn Dortmund zwischen den Anschlussstellen Watenbüttel und Peine Ost von km 175,700 und 181,000 die Fahrbahn in kompletter Breite (Standstreifen, Hauptfahrstreifen, 1. und 2. Überholfahrstreifen, Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen, Fahrbahnbeläge der Bauwerke) zu erneuern. Ebenso auf der A 2 ist auf der Richtungsfahrbahn Berlin zwischen den Anschlussstellen Watenbüttel und Peine Ost von km 183,76 und 176,01 die Fahrbahn in kompletter Breite (Standstreifen, Hauptfahrstreifen, 1. und 2. Überholfahrstreifen, Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen, Fahrbahnbeläge der Bauwerke) zu erneuern. Zu erbringende Leistung: 13.100 m Markierung
Die Autobahn GmbH des Bundes (oder eine vergleichbare Bundesbehörde) vergibt Markierungsarbeiten auf der A2 zwischen den Anschlussstellen Watenbüttel und Peine Ost in Niedersachsen. Betroffen sind beide Richtungsfahrbahnen (Dortmund und Berlin) auf einer Gesamtlänge von etwa 13 Kilometern – das heißt, es müssen alle Fahrstreifen, Standstreifen sowie Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen neu markiert werden. Die Bauarbeiten erfolgen auf einer stark befahrenen Autobahn, was besondere verkehrstechnische Maßnahmen erfordert. Bieter müssen keine Ausschlussgründe nach GWB haben und die Einhaltung von Sozialversicherungs-, Steuer- und Mindestlohnvorschriften nachweisen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis keine Ausschlussgründe §§123, 124 GWB
- Nachweis Zahlung Sozialversicherungsbeiträge
- Nachweis Steuerzahlungen
- Nachweis Mindestlohn- und Schwarzarbeitsgesetz-Einhaltung
- Eignung nach VOB/A nachweisbar
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinkigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, §§21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichetengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotAuf der A 2 ist auf der Richtungsfahrbahn Dortmund zwischen den Anschlussstellen Watenbüttel und Peine Ost von km 175,700 und 181,000 die Fahrbahn in kompletter Breite (Standstreifen, Hauptfahrstreifen, 1. und 2. Überholfahrstreifen, Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen, Fahrbahnbeläge der Bauwerke) zu erneuern. Ebenso auf der A 2 ist auf der Richtungsfahrbahn Berlin zwischen den Anschlussstellen Watenbüttel und Peine Ost von km 183,76 und 176,01 die Fahrbahn in kompletter Breite (Standstreifen, Hauptfahrstreifen, 1. und 2. Überholfahrstreifen, Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen, Fahrbahnbeläge der Bauwerke) zu erneuern.
Zuschlagskriterien
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- 20. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert