Fahrbahnerneuerung A2 zwischen Watenbüttel und Peine Ost
Was wird ausgeschrieben
Die Bundesstraßenbauverwaltung vergibt die Erneuerung der Fahrbahndecke der A2 auf zwei Richtungsfahrbahnen zwischen den Anschlussstellen Watenbüttel und Peine Ost. Der Auftrag umfasst eine Gesamtlänge von rund 10,6 Kilometern (5,3 km je Richtung) inklusive Standstreifen, Hauptfahrstreifen, Überholfahrstreifen sowie Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen. Zusätzlich sind die Fahrbahnbeläge der Bauwerke zu erneuern. Das Verfahren ist als offenes Verfahren nach VOB/A durchzuführen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Auf der A 2 ist auf der Richtungsfahrbahn Dortmund zwischen den Anschlussstellen Watenbüttel und Peine Ost von km 175,700 und 181,000 die Fahrbahn in kompletter Breite (Standstreifen, Hauptfahrstreifen, 1. und 2. Überholfahrstreifen, Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen, Fahrbahnbeläge der Bauwerke) zu erneuern. Ebenso auf der A 2 ist auf der Richtungsfahrbahn Berlin zwischen den Anschlussstellen Watenbüttel und Peine Ost von km 183,76 und 176,01 die Fahrbahn in kompletter Breite (Standstreifen, Hauptfahrstreifen, 1. und 2. Überholfahrstreifen, Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen, Fahrbahnbeläge der Bauwerke) zu erneuern. Fachlos Verkehrssicherung
Die niedersächsische Bundesstraßenbauverwaltung (Außenstelle Hannover) vergibt die komplette Erneuerung der Autobahndecke auf der A2 zwischen den Anschlussstellen Watenbüttel und Peine Ost. Betroffen sind beide Richtungsfahrbahnen (Dortmund und Berlin) mit einer Gesamtlänge von etwa 10,6 Kilometern — das heißt, auf rund 5,3 Kilometern je Richtung werden alle Fahrstreifen einschließlich Standstreifen, Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen sowie die Beläge auf Brückenbauwerken erneuert. Bei diesem Großprojekt ist ein Fachlos für Verkehrssicherung ausgeschrieben, da die Bauarbeiten unter laufendem Verkehr stattfinden müssen. Der Auftraggeber fordert standardmäßige Eignungsnachweise nach §§ 123 und 124 GWB sowie Nachweise zur Sozialkassen- und Steuerpflicht.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB (Korruption, Betrug)
- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB (schwere Verfehlungen)
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung von Steuern und Abgaben
- Eignung nach VOB/A nachzuweisen
- Verkehrssicherung auf Autobahnbaustellen (Fachlos)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinkigungen ausstellt. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotAuf der A 2 ist auf der Richtungsfahrbahn Dortmund zwischen den Anschlussstellen Watenbüttel und Peine Ost von km 175,700 und 181,000 die Fahrbahn in kompletter Breite (Standstreifen, Hauptfahrstreifen, 1. und 2. Überholfahrstreifen, Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen, Fahrbahnbeläge der Bauwerke) zu erneuern. Ebenso auf der A 2 ist auf der Richtungsfahrbahn Berlin zwischen den Anschlussstellen Watenbüttel und Peine Ost von km 183,76 und 176,01 die Fahrbahn in kompletter Breite (Standstreifen, Hauptfahrstreifen, 1. und 2. Überholfahrstreifen, Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen, Fahrbahnbeläge der Bauwerke) zu erneuern.
Zuschlagskriterien
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- 16. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert