Arzneimittelrabattvertrag für Interferon beta-1b (Betaferon)
Was wird ausgeschrieben
Die AOK Bayern beabsichtigt den Abschluss eines Arzneimittelrabattvertrages gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für das Präparat Betaferon (Wirkstoff Interferon beta-1b). Es handelt sich um eine Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung für einen Zeitraum von 730 Tagen. Das Verfahren dient der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung für Versicherte.
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Arzneimittelrabattvertrag § 130a Abs. 8 SGB V Arzneimittelbezeichnung: Betaferon(R) Wirkstoff: Interferon beta-1b ATC-Code: L03AB08
Die AOK Bayern plant den Abschluss eines Rabattvertrages für das Medikament Betaferon, das den Wirkstoff Interferon beta-1b enthält. Dieser Vertrag ermöglicht es der Krankenkasse, exklusive Konditionen für dieses spezifische Arzneimittel zu vereinbaren, um die Versorgung ihrer Versicherten sicherzustellen. Die Laufzeit des Vertrages ist auf zwei Jahre (730 Tage) angelegt. Da es sich um eine sogenannte Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung handelt, informiert die AOK den Markt vorab über ihre Absicht, diesen Vertrag direkt zu vergeben, um Transparenz zu schaffen.
Aufteilung in Lose
1 LotArzneimittelrabattvertrag § 130a Abs. 8 SGB V Arzneimittelbezeichnung: Betaferon(R) Wirkstoff: Interferon beta-1b ATC-Code: L03AB08
Zeitplan
- 24. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert