TED·424889-2026

Arzneimittelrabattvertrag fuer den Wirkstoff Edoxaban (Lixiana)

AOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, GermanyVeröffentlicht 22. Juni 2026
Auftragswert
~€5.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die AOK Bayern beabsichtigt den Abschluss eines Arzneimittelrabattvertrages gemäß § 130c Abs. 1 SGB V für das Medikament Lixiana mit dem Wirkstoff Edoxaban. Es handelt sich um eine Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung für einen Zeitraum von 730 Tagen. Das Verfahren dient der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung für Versicherte der AOK Bayern.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Arzneimittelrabattvertrag § 130c Abs. 1 SGB V Arzneimittelbezeichnung: Lixiana(R) Wirkstoff: Edoxaban ATC-Code: B01AF03

VergabeHero-Einschätzung

Die AOK Bayern schließt einen Rabattvertrag für das Medikament Lixiana ab, welches den Wirkstoff Edoxaban enthält. Dieser Vertrag regelt die Konditionen für die Abgabe des Arzneimittels an Versicherte der Krankenkasse über einen Zeitraum von zwei Jahren. Da es sich um eine Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung handelt, informiert die AOK den Markt über die beabsichtigte Direktvergabe, um die Transparenz im Vergabeverfahren zu wahren. Solche Verträge sind im Gesundheitswesen üblich, um die Kosten für Arzneimittel zu senken und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

GesundheitswesenPharmaGesundheitswesenArzneimittelGesundheitswesenRabattvertragKrankenkassePharmazeutische Produkte
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung § 130c Abs. 1 SGB V Arzneimittelbezeichnung: Lixiana(R) Wirkstoff: Edoxaban ATC-Code: B01AF03

Arzneimittelrabattvertrag § 130c Abs. 1 SGB V Arzneimittelbezeichnung: Lixiana(R) Wirkstoff: Edoxaban ATC-Code: B01AF03

CPV 33600000730 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero