Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: unbekannt
Auftragswert
€1.9M
Arzneimittelversorgung für Justizvollzugsanstalten in Brandenburg

Was wird ausgeschrieben
Das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Arzneimittelversorgung für alle Justizvollzugsanstalten des Landes aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung von Arzneimitteln, Desinfektionsmitteln und apothekenüblichen Produkten sowie begleitende Beratungs- und Verwaltungsleistungen. Die Vertragslaufzeit beträgt 1460 Tage, was einem Zeitraum von vier Jahren entspricht.
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Rahmenvereinbarung zur Arzneimittelversorgung der Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg
Das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg sucht einen Partner für die medizinische Versorgung seiner Justizvollzugsanstalten. Der ausgewählte Anbieter liefert über einen Zeitraum von vier Jahren regelmäßig Medikamente, Desinfektionsmittel und Hautpflegeprodukte direkt an die Anstalten. Zusätzlich zum reinen Warenverkauf sind administrative Aufgaben wie Dokumentationen, Auswertungen und Schulungen für das Personal gefordert. Der Auftrag ist als Rahmenvereinbarung gestaltet, was bedeutet, dass die Leistungen über die gesamte Laufzeit bei Bedarf abgerufen werden. Die Vergabe erfolgt über ein offenes Verfahren, bei dem der Preis das entscheidende Kriterium für die Auswahl ist.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Auftrag umfasst die Belieferung der Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg mit apothekenpflichtigen und nichtapothekenpflichtigen Arzneimitteln, apothekenüblichen Produkten, Desinfektionsmitteln und Hautpflegemitteln. Zudem soll der Auftragnehmer Beratungs- und administrativen Leistungen (z.B. Auswertungen, Dokumentationen, Schulung) bereitstellen.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price70%
Maßgeblich sind die in den Anlagen 2 (Arzneimittelliste) und 3 (Desinfektionsmittelliste) eingetragenen Preise (§ 8 Abs. 1 des Rahmenvertrages)
- price20%
Maßgeblich ist die in der Anlage 4 (Preisblatt) eingetragene monatliche Pauschale nach § 8 Abs. 4 des Rahmenvertrages, welche auf ein Jahr hochgerechnet wird.
- price10%
Maßgeblich ist die in der Anlage 4 (Preisblatt) eingetragene Preis für die monatlichen Liefer- und Ver-sandkosten gemäß § 8 Abs. 6 des Rahmenvertrages, welcher auf ein Jahr hochgerechnet wird.
Zeitplan
- 6. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert