Rahmenvereinbarung zur Arzneimittelversorgung der Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg
Was wird ausgeschrieben
Das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg schreibt die Arzneimittelversorgung für alle Justizvollzugsanstalten des Landes aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung von Arzneimitteln, apothekenüblichen Produkten und Desinfektionsmitteln sowie begleitende Beratungs- und Dokumentationsleistungen. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Laufzeit von 1460 Tagen, also vier Jahren, angelegt.
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Rahmenvereinbarung zur Arzneimittelversorgung der Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg
Das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg sucht einen Partner für die flächendeckende Arzneimittelversorgung seiner Justizvollzugsanstalten. Der Auftrag beinhaltet nicht nur die Lieferung von Medikamenten, Desinfektionsmitteln und Hautpflegeprodukten, sondern auch administrative Unterstützung wie Schulungen und Dokumentationsleistungen. Die Zusammenarbeit ist als Rahmenvereinbarung über einen Zeitraum von vier Jahren geplant. Bieter müssen neben der reinen Warenlieferung auch logistische und beratende Kompetenzen nachweisen, wobei der Preis für die Produkte und die monatlichen Servicepauschalen die Hauptzuschlagskriterien bilden.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß VgV
- Eigenerklärungen zur Leistungsfähigkeit
- Nachweis über die Berechtigung zum Arzneimittelvertrieb
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gem. § 56 Abs. 2 VgV kann der Auftraggeber den Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, dies gilt insbesondere für Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Auftrag umfasst die Belieferung der Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg mit apothekenpflichtigen und nichtapothekenpflichtigen Arzneimitteln, apothekenüblichen Produkten, Desinfektionsmitteln und Hautpflegemitteln. Zudem soll der Auftragnehmer Beratungs- und administrativen Leistungen (z.B. Auswertungen, Dokumentationen, Schulung) bereitstellen.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price70%
Maßgeblich sind die in den Anlagen 2 (Arzneimittelliste) und 3 (Desinfektionsmittelliste) eingetragenen Preise (§ 8 Abs. 1 des Rahmenvertrages)
- price20%
Maßgeblich ist die in der Anlage 4 (Preisblatt) eingetragene monatliche Pauschale nach § 8 Abs. 4 des Rahmenvertrages, welche auf ein Jahr hochgerechnet wird.
- price10%
Maßgeblich ist die in der Anlage 4 (Preisblatt) eingetragene Preis für die monatlichen Liefer- und Versandkosten gemäß § 8 Abs. 6 des Rahmenvertrages, welcher auf ein Jahr hochgerechnet wird.
Zeitplan
- 25. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung