Arzneimittel und Impfstoffe für den Hamburger Justizvollzug
Was wird ausgeschrieben
Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arzneimitteln und Impfstoffen durch eine Vertragsapotheke. Das Los 1 umfasst die Arzneimittelversorgung des Zentralkrankenhaus (ZKH) der Untersuchungshaftanstalt Hamburg. Los 2 beinhaltet die Lieferung von Arzneimitteln und Impfstoffen für die Hamburger Justizvollzugsanstalten sowie weitere Bedarfsstellen der FHH. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Preis-Leistungs-Verhältnisses.
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Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Lieferungen und Dienstleistungen durch eine Vertragsapotheke (VA) für Arzneimittel sowie Impfstoffe für den Justizvollzug und Einrichtungen weiterer Bedarfsstellen der FHH.
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Belieferung mit Arzneimitteln und Impfstoffen aus. Auftraggeber ist die Stadt Hamburg, die damit die medizinische Versorgung ihrer Justizvollzugsanstalten sicherstellt – sowohl für das Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt als auch für alle weiteren Hamburger Justizvollzugsanstalten. Eine Vertragsapotheke soll die Belieferung übernehmen, wobei die Arzneimittelversorgung für das Zentralkrankenhaus gemäß § 14 Abs. 4 und 5 des Apothekengesetzes (ApoG) in einem Krankenhausversorgungsvertrag geregelt werden muss. Das Auftragsvolumen umfasst zwei Lose und richtet sich an pharmazeutische Unternehmen mit Erfahrung in der Belieferung von Justizvollzugseinrichtungen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: FHH, Behörde für Justiz und Verbraucherschutz)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke gemäß Apothekengesetz (ApoG)
- Erfahrung in der Arzneimittelversorgung von Justizvollzugseinrichtungen oder Krankenhäusern
- Abschluss eines Krankenhausversorgungsvertrags für Los 1 gemäß § 14 Abs. 4 und 5 ApoG
- Bieter müssen die pharmazeutische Belieferungsfähigkeit nachweisen
- Eignung für Lieferung von Rx-Arzneimitteln (rezeptpflichtige Arzneimittel)
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
2 LoteBei dem Los 1 handelt es sich gemäß des Gesetztes über das Apothekenwesen (ApoG) um die Lieferung von Arzneimitteln und die Erbringung von Dienstleistung an das Zentralkrankenhaus (ZKH) der Untersuchungshaftanstalt Hamburg. Abrufberechtigt ist ausschließlich das ZKH. Für die Arzneimittelversorgung des ZKH gilt § 14 Abs. 4 i. V. m. Abs. 5 ApoG in der jeweils gültigen Fassung, aus dem sich ergibt, dass zwischen der VA und dem AG ein Kranken-hausversorgungsvertrag zu schließen und anschließend durch die zuständige Behörde zu genehmigen ist. Mit Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter einen Kranken-hausversorgungsvertrag aufzusetzen und alle rechtlich nötigen Meldungen und Genehmigungen an die verantwortlichen Stellen einzuleiten. Die Wirksamkeit des Vertragsschlusses mit dem erfolgreichem Bieter steht daher unter dem Vorbehalt des wirksamen Abschlusses eines Krankenhausversorgungsvertrages.
Bei dem Los 2 handelt es sich gemäß des Gesetztes über das Apothekenwesen (ApoG) um die Lieferung von Arzneimitteln und Impfstoffen sowie die Erbringung von Dienstleistung für die Hamburger Justizvollzugsanstalten (JVAen), sowie Impfstoffe für die zum Abruf berechtigten Bedarfsstellen der FHH. In Ergänzung zu Los 2: Lieferung von Rx-Arzneimitteln sowie die Erbringung von Dienstleistung in diesem Zusammenhang für die Abruf berechtigten Bedarfsstellen der FHH. Die zum Abruf berechtigten Bedarfsstellen entnehmen Sie bitte ab Ziffer 2.4
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Preis
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Preis
Zeitplan
- 20. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert