Arzneimittel-Rabattverträge für diverse Wirkstoffe (Open-House-Verfahren)
Was wird ausgeschrieben
Die AOK NordWest schreibt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge für neun verschiedene Wirkstoffgruppen aus. Das Verfahren ermöglicht pharmazeutischen Unternehmen den Abschluss von Verträgen zu einheitlichen Konditionen ab dem 01.08.2026. Die Laufzeit der Verträge beträgt maximal 24 Monate.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
Die AOK NordWest sucht pharmazeutische Unternehmen für den Abschluss von Rabattverträgen für neun spezifische Wirkstoffe. Bei einem sogenannten Open-House-Verfahren handelt es sich nicht um einen klassischen Wettbewerb mit einem einzigen Gewinner, sondern um ein offenes Angebot: Alle Unternehmen, die die festgelegten Bedingungen erfüllen, erhalten einen Vertrag zu einheitlichen Konditionen. Die Verträge starten ab August 2026 und laufen über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren. Interessierte Anbieter müssen die gesetzlichen Anforderungen an die Eignung und Zuverlässigkeit erfüllen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
- Nachweis der Eignung als pharmazeutisches Unternehmen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB s.o.
Aufteilung in Lose
9 LoteUnter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
Zeitplan
- 9. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 1. Juni 2028EinreichungsfristElektronische Einreichung