Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: unbekannt
Auftragswert
unbekannt
Rabattverträge für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Tocilizumab

Was wird ausgeschrieben
Die AOK Sachsen-Anhalt beendet das bestehende Open-House-Verfahren für Rabattverträge zu Tocilizumab-Fertigarzneimitteln zum 30.09.2026. Ein Beitritt zu diesem Verfahren ist nicht mehr möglich, da zum 01.10.2026 ein neues Verfahren startet. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung von Arzneimitteln für einen Zeitraum von 730 Tagen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Open-House Verfahren zum Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Tocilizumab (ATC: L04AC07) wird zum 30.09.2026 beendet. Ein Beitritt für das Verfahren mit der Veröffentlichungsnummer 765560-2025 zum 01.10.2026 ist nicht mehr möglich.
Die AOK Sachsen-Anhalt informiert über den Abschluss des aktuellen Open-House-Verfahrens für Rabattverträge zu dem Wirkstoff Tocilizumab, der unter anderem bei entzündlichen Erkrankungen eingesetzt wird. Ein Open-House-Verfahren bedeutet, dass alle pharmazeutischen Unternehmen, die die festgelegten Bedingungen erfüllen, einen Vertrag mit der Krankenkasse schließen können, ohne dass es eine exklusive Bindung gibt. Da das aktuelle Verfahren zum 30. September 2026 endet, können keine neuen Beitritte mehr erfolgen. Ab dem 1. Oktober 2026 wird die Krankenkasse ein neues Verfahren starten, um die Versorgung mit diesen Arzneimitteln sicherzustellen.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Open-House Verfahren zum Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Tocilizumab (ATC: L04AC07) wird zum 30.09.2026 beendet. Ein Beitritt für das Verfahren mit der Veröffentlichungsnummer 765560-2025 zum 01.10.2026 ist nicht mehr möglich. Zum 01.10.2026 wird ein neues Open-House Verfahren veröffentlicht.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price1%
Die Auftraggeberin oder ein von der Auftraggeberin beauftragtes Unternehmen (nachfolgend ebenfalls als Auftraggeberin bezeichnet) berechnet auf Basis der im Regelfall drei Monate nach Abschluss eines Abrechnungszeitraums vorliegenden Abrechnungsdaten gemäß § 300 SGB V die Höhe des der Auftraggeberin zustehenden Rabattbetrages.
Zeitplan
- 7. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert