Rabattverträge für Infliximab-Arzneimittel
Was wird ausgeschrieben
Die AOK Sachsen-Anhalt schreibt den Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Infliximab aus. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren für die Darreichungsform als Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung. Die Vertragslaufzeit beträgt 730 Tage.
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Das Open-House Verfahren zum Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Infliximab (ATC: L04AB02 - in der Darreichungsform Pulver zur Herst. eines Infusionslösungskonzentrates oder Pulver für ein Konzentrat zur Herst. einer Infusionslösung) wird zum 30.06.2026 beendet. Ein Beitritt für das Verfahren mit der Veröffentlichungsnummer 608284-2025 zum 01.07.2026 ist nicht mehr möglich.
Die AOK Sachsen-Anhalt sucht pharmazeutische Unternehmen für den Abschluss von Rabattverträgen für das Medikament Infliximab. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Open-House-Verfahren, bei dem alle Anbieter, die die festgelegten Bedingungen erfüllen, einen Vertrag erhalten können. Das Medikament wird als Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung benötigt, die unter anderem bei chronisch-entzündlichen Erkrankungen eingesetzt wird. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von zwei Jahren. Da das aktuelle Verfahren zum 30.06.2026 endet, dient diese Ausschreibung der kontinuierlichen Versorgungssicherung für Versicherte in Sachsen-Anhalt.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Open-House Verfahren zum Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Infliximab (ATC: L04AB02 - in der Darreichungsform Pulver zur Herst. eines Infusionslösungskonzentrates oder Pulver für ein Konzentrat zur Herst. einer Infusionslösung) wird zum 30.06.2026 beendet. Ein Beitritt für das Verfahren mit der Veröffentlichungsnummer 608284-2025 zum 01.07.2026 ist nicht mehr möglich. Zum 01.07.2026 wird ein neues Open-House Verfahren veröffentlicht.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price1%
Die Auftraggeberin oder ein von der Auftraggeberin beauftragtes Unternehmen (nachfolgend ebenfalls als Auftraggeberin bezeichnet) berechnet auf Basis der im Regelfall drei Monate nach Abschluss eines Abrechnungszeitraums vorliegenden Abrechnungsdaten gemäß § 300 SGB V die Höhe des der Auftraggeberin zustehenden Rabattbetrages.
Zeitplan
- 15. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert