Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: unbekannt
Auftragswert
unbekannt
Rabattverträge für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Golimumab

Was wird ausgeschrieben
Die AOK Sachsen-Anhalt beendet das bestehende Open-House-Verfahren für Rabattverträge zu Golimumab-haltigen Arzneimitteln zum 30.09.2026. Ein Beitritt zu diesem Verfahren ist nicht mehr möglich, da zum 01.10.2026 ein neues Verfahren gestartet wird. Der Auftrag umfasst die Versorgung mit dem Wirkstoff über einen Zeitraum von 730 Tagen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Open-House Verfahren zum Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Golimumab (ATC: L04AB06) wird zum 30.09.2026 beendet. Ein Beitritt für das Verfahren mit der Veröffentlichungsnummer 607438-2025 zum 01.10.2026 ist nicht mehr möglich.
Die AOK Sachsen-Anhalt informiert über das Ende eines laufenden Open-House-Verfahrens für Rabattverträge zu dem Wirkstoff Golimumab, der unter anderem bei chronisch-entzündlichen Erkrankungen eingesetzt wird. Ein Open-House-Verfahren ist ein offenes Modell, bei dem alle pharmazeutischen Unternehmen beitreten können, sofern sie die festgelegten Bedingungen erfüllen. Da das aktuelle Verfahren zum 30. September 2026 ausläuft, können keine neuen Beitritte mehr erfolgen. Die Krankenkasse bereitet für den 1. Oktober 2026 ein neues Verfahren vor, um die Versorgung der Versicherten weiterhin sicherzustellen.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Open-House Verfahren zum Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Golimumab (ATC: L04AB06) wird zum 30.09.2026 beendet. Ein Beitritt für das Verfahren mit der Veröffentlichungsnummer 607438-2025 zum 01.10.2026 ist nicht mehr möglich. Zum 01.10.2026 wird ein neues Open-House Verfahren veröffentlicht.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price1%
Die Auftraggeberin oder ein von der Auftraggeberin beauftragtes Unternehmen (nachfolgend ebenfalls als Auftraggeberin bezeichnet) berechnet auf Basis der im Regelfall drei Monate nach Abschluss eines Abrechnungszeitraums vorliegenden Abrechnungsdaten gemäß § 300 SGB V die Höhe des der Auftraggeberin zustehenden Rabattbetrages.
Zeitplan
- 7. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert