Abschluss von RabattvertrĂ€gen fĂŒr Aprepitant-Hartkapseln

Was wird ausgeschrieben
Die AOK Sachsen-Anhalt schreibt den Abschluss von nicht-exklusiven RabattvertrĂ€gen fĂŒr das Arzneimittel Aprepitant in der Darreichungsform Hartkapseln aus. Es handelt sich um ein Open-House-Modell, bei dem alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen zu einheitlichen Konditionen beitreten können. Die Vertragslaufzeit betrĂ€gt 730 Tage.
VollstÀndige Beschreibung anzeigen
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven RabattvertrĂ€gen gemÀà § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Aprepitant (ATC: A04AD12 - in der Darreichungsform Hartkapseln) im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den vorgenannten Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den jeweiligen Vertrag anfordern. Voraussetzung fĂŒr den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollstĂ€ndig ausgefĂŒllt und unterzeichnet.
Die AOK Sachsen-Anhalt sucht pharmazeutische Unternehmen fĂŒr den Abschluss von RabattvertrĂ€gen fĂŒr das Medikament Aprepitant, das als Hartkapsel verabreicht wird. Das Verfahren folgt einem sogenannten Open-House-Modell: Das bedeutet, dass es keinen exklusiven Gewinner gibt, sondern jeder Anbieter, der die Anforderungen erfĂŒllt und die Unterlagen einreicht, einen Vertrag zu festen Konditionen erhĂ€lt. Interessierte Unternehmen können jederzeit beitreten, um ihre Produkte in das Sortiment der Krankenkasse aufzunehmen. Die Laufzeit der Vereinbarung ist auf zwei Jahre angesetzt.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- VollstĂ€ndiges AusfĂŒllen und Unterzeichnen der Teilnahmeunterlagen
- ErfĂŒllung der Anforderungen fĂŒr pharmazeutische Unternehmen gemÀà § 130a Abs. 8 SGB V
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
s.o.
Aufteilung in Lose
1 LotAbschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen gemÀà § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Aprepitant (ATC: A04AD12 - in der Darreichungsform Hartkapseln) bei jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfĂŒllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine ExklusivitĂ€t ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgefĂŒhrt. Der frĂŒheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2026. Davon ausgehend betrĂ€gt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 30.09.2028 unabhĂ€ngig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Sachsen-Anhalt wĂ€hrend der Vertragslaufzeit nach MaĂgabe der einschlĂ€gigen vergaberechtlichen Vorschriften ExklusivvertrĂ€ge fĂŒr die Wirkstoffe ausschreiben, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen VertrĂ€ge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes MaĂ an Transparenz fĂŒr die beabsichtigten VertragsabschlĂŒsse zu gewĂ€hrleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EuropĂ€ischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen GrĂŒnden verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Zeitplan
- 24. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juli 2028EinreichungsfristElektronische Einreichung